Ochratoxin A (OTA) in Süßholzwurzel, teeähnlichen Erzeugnissen und Traubensäften - Untersuchungsergebnisse

Im Jahr 2011 hatte ein Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz in einem Gewürzkräutertee einen erhöhten Gehalt des Schimmelpilzgiftes OTA (5,18 ?g/kg) nachgewiesen. Zur Aufklärung des Sachverhalts untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die beim Hersteller in Bayern entnommenen Zutaten Ingwer und Süßholzwurzel.

Der Ingwer war unbelastet; in der aus China stammenden Süßholzwurzel, deren Anteil im Tee laut Herstellerangabe 19 % betrug, lag jedoch der Gehalt an OTA mit 44,5 ?g/kg deutlich über dem zulässigen Höchstgehalt von 20 ?g/kg. Das LGL hat deshalb unter Verwendung von Süßholzwurzel hergestellte Kräuter-, Gewürz- und Früchtetees (teeähnliche Erzeugnisse) und auch Süßholzwurzeln selbst auf OTA geprüft. Von den weiteren 14 Proben Süßholzwurzel fielen zwei Proben des bereits zuvor betroffenen bayerischen Herstellers mit Gehalten von 6,68 bzw. 14,9 ?g/kg gegenüber den anderen Proben (Gehalte bis maximal 2,7 ?g/kg) auf. Die Süßholzwurzeln stammten überwiegend aus China. Bei den teeähnlichen Erzeugnissen waren lediglich sechs Proben unbelastet; 29 Proben wiesen Gehalte an OTA bis zu 2 ?g/kg auf.

In fünf Fällen mit höheren Gehalten (bis 5,44 ?g/kg) empfahl das LGL, beim Erzeuger klären zu lassen, inwieweit die OTA-Gehalte auf ungeeignete Süßholzwurzel oder auf andere Zutaten wie Gewürze zurückzuführen sind. Soweit überhaupt angegeben, schwankten die Anteile an Süßholz in den Produkten zwischen 2 und 35 %.

Ochratoxin A – erotisierend oder toxisch?

Lediglich einen Kräutertee mit 74,6 ?g/kg OTA beurteilte das LGL als nicht verkehrsfähig. Die beim Abfüllbetrieb noch vorhandene geringe Restmenge wurde daraufhin entsorgt. Dieser Kräutertee enthielt als Besonderheit Liriosma ovata (sogenanntes Potenzholz) und trug deshalb eine zusätzliche Bezeichnung, die eine erotisierende Wirkung assoziiert. Der sehr hohe OTA-Gehalt war auch bei dieser Probe ausschließlich auf die Zutat Süßholz (8 %) aus China zurückzuführen.

Ochratoxin A in roten Traubensäften 2012

Das Schimmelpilzgift OTA ist in vielen Lebensmitteln zu finden, sehr häufig auch in rotem Traubensaft. Deshalb hat das LGL 2012 im Rahmen der risikoorientierten Untersuchungen 88 Proben von 34 unterschiedlichen roten Traubensäften auf eine OTA-Belastung geprüft (siehe Tabelle). Der zulässige Höchstgehalt von 2,0 ?g/kg war in keinem Fall überschritten. Im Vergleich zum letzten Schwerpunktprogramm im Jahr 2004 gab es aber einen Anstieg sowohl bei der Anzahl kontaminierter Proben (von 74 % auf 87 %) als auch beim Mittelwert (von 0,21 ?g/kg auf 0,37 ?g/kg) und dem Maximalwert (von 1,0 ?g/kg auf 1,63 ?g/kg). Das Produkt mit dem höchsten OTA-Gehalt, ebenso wie der am zweithöchsten belastete rote Traubensaft (desselben Herstellers und derselben Charge; mit 1,47 µg/kg) wurden mit der Auslobung „Premium“ in Verkehr gebracht. Eine solche Auslobung ist nur dann gerechtfertigt, wenn seitens des Herstellers regelmäßig auf OTA untersucht wird und der Gehalt geringer als beim Großteil der vergleichbaren Produkte ist. Zu beiden Proben wurden Gutachten verfasst, mit dem Hinweis, dass Kontaminanten auf ein nach guter Praxis technologisch unvermeidbares Maß zu reduzieren sind. Eine Ermittlung des Herkunftslands war nicht möglich. Die zuständige Behörde für den Inverkehrbringer wurde von der bayerischen Behörde informiert.

Tabelle: Ochratoxin A-Gehalte in Süßholz, teeähnlichen Erzeugnissen (süßholzhaltig) und Traubensäften/-konzentraten
Anzahl < BG Median Mittelwert 95. Perzentil Maximum Einheit
Süßholzwurzel 15 4 0,72 4,97 14,9 44,5 [µg/kg]
teeähnliche Erzeugnisse 45 6 0,48 2,66 5,15 74,6 [µg/kg]
Traubensaft rot 88 11 0,23 0,37 0,95 1,63 [µg/kg]
Traubensaft weiß 82 69 < BG 0,08 0,40 1,34 [µg/kg]
Traubensaft (ohne Farbangabe) 6 0 0,33 0,31 0,45 0,48 [µg/kg]
Traubensaft rosé 2 1 < BG 0,04 < BG 0,08 [µg/kg]
Traubensaftkonzentrat 1 1 < BG < BG < BG < BG [µg/kg]
BG = Bestimmungsgrenze (0,06 µg/kg)

Ochratoxin A in weißen Traubensäften und in ähnlichen Erzeugnissen 2013

Während zur Herstellung von rotem Traubensaft die Maische in der Regel kurz erhitzt werden muss (um die Farbe aus den Beerenschalen zu erhalten), werden weiße Traubensäfte nur kurz gekeltert. Daneben sind im Handel aber auch farblich nicht genauer zuzuordnende Säfte und Rosé-Traubensäfte erhältlich. Die nicht genauer zuzuordnenden Traubensäfte wiesen eine rosa-tönige Farbe auf und wurden mit einer Darstellung von roten und weißen Beeren nebeneinander auf der Verpackung in Verkehr gebracht.

In den im Jahr 2013 untersuchten 82 weißen Traubensäften ließen sich -wenn auch in geringerem Maße als bei roten Traubensäften- Gehalte an Ochratoxin A finden. Es gingen 25 unterschiedliche Produkte ein. Die am höchsten belastete Probe enthielt einen Gehalt von 1,34 µg/kg, welcher aber noch nicht über dem Höchstgehalt von 2,0 ?g/kg lag. Zu dieser Probe, die aus einer repräsentativ beprobten Chargen-Menge von 2100 L stammte, wurde ein Gutachten erstellt, mit der Empfehlung den bayerischen Hersteller über den erhöhten Befund zu informieren und eine Verfolgsprobe erneut von dort vorzulegen. Diese Verfolgsprobe (einer anderen Charge) erwies sich als nicht OTA-belastet.

Bei den Traubensäften ohne Farbangabe enthielten sämtliche sechs Proben messbare Ochratoxin A-Gehalte, allerdings in keinem Fall mehr als 0,48 µg/kg. Für einen statistisch unterscheidbaren Vergleich müssten aber, ebenso wie bei den mit der Bezeichnung „rosé“ deklarierten Traubensäften mehr Daten gesammelt werden.

Zumindest beim Vergleich von roten und weißen Traubensäften scheint die Aussage gerechtfertigt, dass rote Traubensäfte tendenziell höhere OTA-Kontaminationen als weiße Traubensäfte aufweisen.

Eine Schlussfolgerung über eine höhere Belastungen von Traubensäften bestimmter Herkunft lässt sich anhand der Daten, die dem LGL vorgelegt wurden, nicht ableiten.

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