Glossar

7-Tage-Inzidenz

Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner.

Zur Berechnung am LGL wird der Datenstand von 08:00 Uhr des Aktualisierungstages verwendet. Bei den Fällen der letzten sieben Tage handelt es sich um die aufsummierten Fälle mit Meldedatum der letzten sieben Tage, die mit Datum des Aktualisierungstages bis 08:00 Uhr eingegangen sind. Das Meldedatum entspricht dem Datum, an dem das Gesundheitsamt vor Ort Kenntnis von einem positiven Laborbefund erhalten hat. Dieses Meldedatum entspricht nicht immer dem Datum, an dem das LGL einen Fall erstmals berichtet. Daher kann die 7-Tage-Inzidenz nicht über die Aufsummierung der jeweils neu berichteten Fälle der vergangenen Tage berechnet werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich Fallzahlen rückwirkend ändern können (z. B. durch Qualitätskontrollen oder Nachmeldungen). Die Einwohnerzahlen zur Berechnung der 7-Tages-Inzidenz finden sich auf der Website des Statistischen Bundesamtes mit Datenstand 31.12.2019.

Aerosole
Aerosole sind Gemische aus Luft und feinsten flüssigen und festen Schwebstoffen, die zum Beispiel beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt werden und so in die Umwelt gelangen und längere Zeit in der Luft schweben können.
AHA-Regel (+L / +A)

AHA-Regel:
Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag Maske tragen.
Die AHA-Regel wurde um L + A erweitert:

+L:
L steht für Lüften. Da sich Coronaviren auch über Aerosole verbreiten können, sollte auch auf eine gute Belüftung in Innenräumen geachtet werden. Der Luftaustausch verringert das Risiko einer Ansteckung.

+A:
A steht für die Nutzung der Corona-Warn-App: Mit der App können Menschen anonym und schnell darüber informiert werden, wenn sie sich in der Nähe eines mit dem Coronavirus infizierten Menschen aufgehalten haben. Je mehr Menschen die Corona-Warn-App nutzen, desto schneller können Infektionsketten durchbrochen werden. In Kombination mit der AHA-Formel trägt die App somit zusätzlich zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bei.

Antigen-Schnelltest

Im Gegensatz zur PCR weisen Antigentests kein Virus-Erbgut, sondern Virus-Proteine nach. Als Probe dient hierbei z.B. ein Nasen-Rachen-Abstrich. Antigen-Schnelltests können direkt vor Ort angewendet und ausgewertet werden, es ist keine Geräteanalyse in einem Labor nötig. Das Ergebnis eines Antigentests liegt bereits innerhalb von weniger als 30 Minuten vor.

Antigen:
Antigene sind Stoffe, die der Körper als fremd erkennt und gegen die er beim Kontakt sogenannte Antikörper bildet. Typische Antigene sind Eiweiße auf der Zelloberfläche von Bakterien, Pilzen und Viren.

Antikörper-Test

Ein Test auf SARS-CoV-2-spezifische Antikörper im Blut/Serum ist derzeit insbesondere zur Klärung der Verbreitung des Virus sinnvoll. Zwischen Beginn der Symptomatik und der Nachweisbarkeit spezifischer Antikörper vergehen rund ein bis zwei Wochen (in Einzelfällen auch mehr). SARS-CoV-2-spezifische Antikörper können sowohl während der akuten Infektionsphase als auch nach Abklingen von Symptomen bzw. Eliminierung des Virus aus dem Körper nachgewiesen werden. Antikörper-Tests sind daher zur Feststellung einer aktuellen Infektion nicht geeignet.

Antikörper:
Antikörper, auch bekannt als Immunglobuline, sind vom Immunsystem gebildete Eiweißmoleküle zur Bekämpfung von Krankheitserregern und anderen Fremdstoffen. Mithilfe von Antikörpern können Krankheiten diagnostiziert und therapiert werden.

Asymptomatisch / präsymptomatisch / symptomatisch

asymptomatisch:
„ohne Symptome“
Infektionen bzw. Erkrankung ohne erkennbare Krankheitszeichen

präsymptomatisch:
„bevor Symptome zu sehen sind“

symptomatisch:
„mit Symptomen“

Symptome:
Symptome nennt man alle im Zusammenhang mit einer Erkrankung auftretenden Krankheitszeichen.

Bay-VOC
Gemeinsames Verbundprojekt von LGL und bayerischen Universitäten, in dem die neuen Virusvarianten molekularbiologisch, aber auch klinisch und epidemiologisch beobachtet werden sollen.
Brasilianische Variante / P.1
Besorgniserregende Virusvariante (variant of concern, VOC), erstmals im brasilianischen Staat Amazonas nachgewiesen. Experimentelle Daten deuten auf eine reduzierte Wirksamkeit neutralisierender Antikörper bei Genesenen bzw. Geimpften hin. Eine erhöhte Übertragbarkeit wird ebenfalls als denkbar erachtet.
(siehe auch: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Virusvariante.html)
Britische bzw. UK- Variante / B.1.1.7
Besorgniserregende Virusvariante (variant of concern, VOC), die sich seit September 2020 in Großbritannien ausgebreitet hat. Sie ist leichter von Mensch zu Mensch übertragbar als die zuvor zirkulierenden Varianten und weist eine höhere Reproduktionszahl auf, so dass ihre Ausbreitung schwerer einzudämmen ist. Es gibt Hinweise darauf, dass sie mit einer erhöhten Fallsterblichkeit in allen Altersgruppen einhergeht. Hinweise auf eine substanziell verringerte Wirksamkeit der Impfstoffe gibt es bislang nicht.
(siehe auch: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Virusvariante.html)
EQV
Einreise-Quarantäneverordnung
Evidenz / evident
nachgewiesener Zusammenhang / nachgewiesene Wirksamkeit
Genom / Gesamtgenomsequenzierung

Genom:

Erbgut eines Lebewesens oder eines Virus; umfasst alle in einer Zelle vorhandenen Erbinformationen

Gesamtgenomsequenzierung:

Bei der Gesamtgenomsequenzierung wird die gesamte vererbbare Information / das komplette Erbgut eines Organismus bestimmt. Auf diese Weise können die Unterschiede innerhalb eines Virustyps genau beschrieben und Virusmutationen identifiziert werden.

Impfdurchbruch
Erkrankung bzw. SARS-CoV-2-Virusnachweis bei symptomlosen Personen nach vollständiger COVID-19-Impfung, also mehr als 14 Tage nach Gabe der letzten Impfdosis.
Impfschema / heterologes Impfschema

Das Impfschema gibt an, wie viele Impfungen (in welchem Alter und) in welchem zeitlichen Abstand durchgeführt werden sollen.

Heterologes Impfschema:
Von der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorgeschlagenes Vorgehen, nach der Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca bei denjenigen Personen, denen aufgrund Ihres Alters mittlerweile ein anderer Impfstoff empfohlen wird, für die Zweitimpfung einen mRNA-Imfpstoff der Hersteller Biontech bzw. Moderna zu verwenden.

Impfschutz / voller Impfschutz

Impfschutz:
Wirksamer Schutz vor Infektionskrankheiten, bei dem nicht nur Symptome unterdrückt, sondern der Erreger selbst bekämpft wird.

Voller Impfschutz (bezogen auf Corona):
Die aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoffe zeigen in der Regel 14 Tage nach Gabe der letzten Impfdosis ihre jeweilige Wirksamkeit.

Inkubationszeit
Zeit zwischen der Aufnahme eines Erregers und dem Auftreten der ersten Symptome der Erkrankung
Inzidenz
Anzahl der Neuerkrankungsfälle (einer bestimmten Erkrankung) in einer bestimmten Bevölkerung in einem bestimmten Zeitraum. Maß zur Charakterisierung eines Krankheitsgeschehens in einer Population/Personengruppe bzw. zum Vergleich eines Krankheitsgeschehens in verschiedenen Populationen
Enge Kontaktperson

Enge Kontaktpersonen sind Personen mit Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall, bei denen mindestens eine der folgenden Situationen und somit ein erhöhtes Infektionsrisiko bestand:

Enger Kontakt (mit weniger als 1,5 m Abstand) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Infizierte Person und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske);

Gespräch (sogenannter "face-to-face-Kontakt", mit weniger als 1,5 m Abstand und unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = infizierte Person und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske);

Gleichzeitiger Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für mehr als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt ein Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen wurde.

Masken: FFP-2/3, medizinischer MNS

Medizinischer MNS:
Medizinischer Mund-Nasen-Schutz, oft auch OP-Masken genannt.

FFP:
„Filtering face piece“ (partikelfiltrierende Halbmasken). FFP-Masken sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes. Sie schützen den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen.

mRNA-Impfstoff
mRNA-Impfstoffe enthalten einen Teil der Erbinformation des Virus in Form von mRNA (messenger-RNA), die den Bauplan für ein Virusprotein bereitstellt. Nach der Impfung wird die mRNA von einigen wenigen menschlichen Körperzellen aufgenommen (der Transport der Virus-mRNA in die menschlichen Zellen erfolgt mittels Lipid-Nanopartikeln). Die Körperzellen nutzen die RNA als Vorlage, um die Virusproteine selbst zu produzieren. Da aber nur ein Bestandteil des Virus gebildet wird, können so keine kompletten vermehrungsfähigen Viren entstehen. Die neu gebildeten, ungefährlichen Virusproteine wirken als Antigene: Sie aktivieren das Immunsystem und erzeugen so eine schützende Immunantwort.
Notbremse
Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Am Freitag, 23. April 2021, ist die Neuregelung in Kraft getreten. Zentraler Inhalt: Überschreiten ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, bundeseinheitliche Maßnahmen.
Pandemie
Eine neu, aber zeitlich begrenzt in Erscheinung tretende, weltweite starke Ausbreitung einer Infektionskrankheit mit hohen Erkrankungszahlen und in der Regel auch mit schweren Krankheitsverläufen.
PCR
„polymerase chain reaction“, Polymerase-Ketten-Reaktion
PCR-positiv
Positiver PCR-Test. Wer einen Selbsttest macht, der positiv ausfällt, ist verpflichtet diesen genauso wie bei einem positiven Antigen-Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen und sich vorsichtshalber solange zu Hause in Isolierung zu begeben, bis das Ergebnis vorliegt.
PCR-Test
Polymerase-Ketten-Reaktions-Test. Durch den Test wird das Erbgut / die DNA (Desoxyribonukleinsäure) bzw. RNA (Ribonukleinsäure) eines Virus direkt aus Untersuchungsmaterial (z.B. Material, das aus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum mit einem Abstrich gewonnen wird) nachgewiesen. Das Ergebnis liegt allerdings oft erst nach 24 bis 48 Stunden vor. Der Test wird in speziellen Laboren ausgewertet und liefert die zuverlässigsten Ergebnisse.
PCR-Schnelltest
Dieser Test nutzt eine ähnliche Methode wie der PCR-Test und weist Virus-RNA nach, allerdings deutlich vereinfacht. Daher ist der PCR-Schnelltest etwas ungenauer als der PCR-Test. Der Vorteil des Schnelltests ist, dass er unabhängig von einem Labor durchgeführt und deshalb flexibel eingesetzt werden kann.
Positivrate
Die Positivrate ist der Anteil der positiven Nachweise einer akuten SARS-CoV-2-Infektion an der Gesamtzahl der durchgeführten Tests.
Gemäß Allgemeinverfügung melden alle in Bayern tätigen Labore täglich die Labornachweise an das LGL. Die Zahl der positiven Tests entspricht jedoch nicht der Anzahl der Fälle in Bayern, da einerseits Proben aus Bayern teilweise auch in anderen Bundesländern untersucht werden und andererseits Proben aus anderen Bundesländern teilweise auch in Bayern untersucht werden.
Eine Differenzierung der Positivrate nach Landkreis ist nicht möglich, weil die Meldungen nicht nach Wohnort der Fälle, sondern nach Laborsitz erfolgen.
PSA
Persönliche Schutzausrüstung
Reinfektion
Ansteckung nach bereits durchgemachter Infektion
Reproduktionszahl R
Zentraler Wert zur Beurteilung des epidemischen Verlaufs. Er gibt an, an wie viele Personen eine (mit einem Erreger) infizierte Person diese Infektion in einem dafür typischen Zeitraum (dem sogenannten seriellen Intervall) durchschnittlich weitergibt.
RNA-Viren
RNA-Viren sind Viren, deren Erbgut aus Ribonukleinsäure (engl. „ribonucleic acid“) besteht.
SARS-CoV-2
englisch: Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2
Südafrikanische Variante / B.1.351
Besorgniserregende Virusvariante („variant of concern“, VOC), die erstmals im Dezember 2020 in Südafrika nachgewiesen wurde. Mehrere Studien weisen darauf hin, dass Menschen, die mit der ursprünglichen Variante infiziert waren oder einen auf dieser beruhenden Impfstoff erhalten haben, weniger gut vor einer Infektion mit B.1.351 geschützt sind, da die neutralisierenden Antikörper, die das Immunsystem gebildet hat, gegen das veränderte Virus weniger wirksam sind. Auch für diese Variante wird eine höhere Übertragbarkeit diskutiert.
(siehe auch: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Virusvariante.html)
Surveillance
Die systematische kontinuierliche Überwachung von Erkrankungen und Sterberaten in der Bevölkerung
Vektorimpfstoff / Vektor-Impfstoff / Vektor-basierter COVID-19-Impfstoff
Bei Vektor-basierten Impfstoffen dienen für den Menschen harmlose Viren als Transportmittel (Vektor). Die Trägerviren sind so verändert, dass sie in ihrem Erbgut den Bauplan für einen oder mehrere Bestandteile des Erregers enthalten. Bei den Vektor-basierten Impfstoffen gegen COVID-19 enthalten die Trägerviren den Bauplan für ein bestimmtes Oberflächenprotein des SARS-CoV-2-Virus, das sogenannte Spikeprotein. Die eingesetzten Trägerviren lösen keine Erkrankung beim Menschen aus.
Virusmutation
Wie alle Viren mutiert auch das Coronavirus SARS-CoV-2. Dabei verändert sich seine Erbinformation durch punktuelle Veränderungen (durch den Austausch einzelner Nukleotide) oder den Wegfall einzelner Nukleotide (Deletionen).
Virusvariante
Durch Mutation des ursprünglichen Virustyps (Wildtyp) entstehen neue Virusvarianten.
viruzid

viruzid:
„virusabtötend“; wirksam gegen unbehüllte und behüllte Viren

begrenzt viruzid:
wirksam gegen behüllte Viren (z.B. Coronaviren)

begrenzt viruzid PLUS:
wirksam gegen behüllte Viren und zusätzlich gegen Adenoviren, Noroviren und Rotaviren

VOC / VOC-Variante

Bei der Vermehrung von Viren entstehen Fehler, sogenannte Mutationen. Einige Mutationen verschaffen dem Erreger Selektionsvorteile und können dadurch den Pandemieverlauf beschleunigen. Bedenkliche Varianten („variants of concern“, VOC) sind Virusvarianten, die sich relevant von den herkömmlichen Virusvarianten unterscheiden, etwa durch

  • eine leichtere Übertragbarkeit des Virus,
  • eine erhöhte Fähigkeit, eine Erkrankung hervorzurufen (Virulenz),
  • schwerere Krankheitsverläufe,
  • eine höhere Sterblichkeit,
  • ggf. schlechtere Therapierbarkeit,
  • ggf. schlechteren Impfschutz.

Als VOCs gelten laut RKI unter anderem die Alpha B.1.1.7, Beta B.1.351 und Gamma P.1 Variante.
(Siehe auch: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/ausbreitung-des-virus.html#faq4356 auf der Seite www.infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA))

vPCR / variantenspezifische
PCR Zunächst werden PCR-positive Proben mittels variantenspezifischer PCR auf das Vorliegen der für diese Varianten typischen Mutationen z.B. der Delta- oder Omikron-Variante vorgescreent. Das Screening gibt erste Hinweise, die dann in einer anschließenden Gesamtgenomsequenzierung ggfs. bestätigt werden können.