Glossar

3G-Regel
Der Zugang zu bestimmten Veranstaltungen ist nur erlaubt für asymptomatische Geimpfte, Genesene oder Getestete. In Bayern gilt die Vorlage eines 3G-Nachweises ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
2G-Regel
Der Zugang zu bestimmten Veranstaltungen ist nur erlaubt für asymptomatische Geimpfte und Genesene.
7-Tage-Inzidenz

Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner.

Zur Berechnung am LGL wird der Datenstand von 08:00 Uhr des Aktualisierungstages verwendet. Bei den Fällen der letzten sieben Tage handelt es sich um die aufsummierten Fälle mit Meldedatum der letzten sieben Tage, die mit Datum des Aktualisierungstages bis 08:00 Uhr eingegangen sind. Das Meldedatum entspricht dem Datum, an dem das Gesundheitsamt vor Ort Kenntnis von einem positiven Laborbefund erhalten hat. Dieses Meldedatum entspricht nicht immer dem Datum, an dem das LGL einen Fall erstmals berichtet. Daher kann die 7-Tage-Inzidenz nicht über die Aufsummierung der jeweils neu berichteten Fälle der vergangenen Tage berechnet werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich Fallzahlen rückwirkend ändern können (z. B. durch Qualitätskontrollen oder Nachmeldungen). Die Einwohnerzahlen zur Berechnung der 7-Tages-Inzidenz finden sich auf der Website des Statistischen Bundesamtes mit Datenstand 31.12.2019.

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz
Darunter versteht man die Anzahl der in den vergangenen sieben Tage neu gemeldeten Krankenhauseinlieferungen (Hospitalisierungen) von SARS-CoV-2 positiv getesteten Fällen pro 100.000 Einwohner. Der Bezug auf 100.000 Einwohner ermöglicht Vergleiche, z. B. zwischen Bundesländern oder innerhalb von Bundesländern nach Region oder Risikogruppen. Zur Berechnung der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz am LGL wird der Datenstand von 8:00 Uhr des Aktualisierungstages verwendet. Bei den Hospitalisierungen der letzten sieben Tage handelt es sich um die aufsummierten Hospitalisierungen mit Meldedatum der letzten sieben Tage. Das Meldedatum entspricht dem Datum, an dem das Gesundheitsamt vor Ort Kenntnis von einem positiven Laborbefund erhalten hat und nicht dem Datum der Hospitalisierung selbst. Es kann aus unterschiedlichen Gründen zu einer Untererfassung der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz kommen. So ist es z.B. möglich, dass eine Hospitalisierung zeitlich verzögert nach der Diagnose und der Meldung ans Gesundheitsamt auftritt. Den vorliegenden Daten nach wird eine Untererfassung aber eher dadurch versursacht, dass Gesundheitsämter erst im Rahmen weiterer Ermittlungen von einer Hospitalisierung erfahren (durch Erweiterung der Meldepflicht für Hospitalisierungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des IfSG ab 13.07.2021 wurde versucht, dem entgegenzuwirken) oder die Information einer erfolgen Hospitalisierung erst mit zeitlichem Verzug zur Fallmeldung selbst eingetragen wird.
Aerosole
Aerosole sind Gemische aus Luft und feinsten flüssigen und festen Schwebstoffen, die zum Beispiel beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt werden und so in die Umwelt gelangen und längere Zeit in der Luft schweben können.
AHA-Regel (+L / +A)

AHA-Regel:
Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag Maske tragen.
Die AHA-Regel wurde um L + A erweitert:

+L:
L steht für Lüften. Da sich Coronaviren auch über Aerosole verbreiten können, sollte auch auf eine gute Belüftung in Innenräumen geachtet werden. Der Luftaustausch verringert das Risiko einer Ansteckung.

+A:
A steht für die Nutzung der Corona-Warn-App: Mit der App können Menschen anonym und schnell darüber informiert werden, wenn sie sich in der Nähe eines mit dem Coronavirus infizierten Menschen aufgehalten haben. Je mehr Menschen die Corona-Warn-App nutzen, desto schneller können Infektionsketten durchbrochen werden. In Kombination mit der AHA-Formel trägt die App somit zusätzlich zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bei.

Antigen-Schnelltest

Im Gegensatz zurPCR weisen Antigentests kein Virus-Erbgut, sondern Virus-Proteine nach. Als Probe dient hierbei z.B. ein Nasen-Rachen-Abstrich. Antigen-Schnelltests können direkt vor Ort angewendet und ausgewertet werden, es ist keine Geräteanalyse in einem Labor nötig. Das Ergebnis eines Antigentests liegt bereits innerhalb von weniger als 30 Minuten vor.

Antigen:
Antigene sind Stoffe, die der Körper als fremd erkennt und gegen die er beim Kontakt sogenannte Antikörper bildet. Typische Antigene sind Eiweiße auf der Zelloberfläche von Bakterien, Pilzen und Viren.

Antikörper-Test

Ein Test auf SARS-CoV-2-spezifische Antikörper im Blut/Serum ist derzeit insbesondere zur Klärung der Verbreitung des Virus sinnvoll. Zwischen Beginn der Symptomatik und der Nachweisbarkeit spezifischer Antikörper vergehen rund ein bis zwei Wochen (in Einzelfällen auch mehr). SARS-CoV-2-spezifische Antikörper können sowohl während der akuten Infektionsphase als auch nach Abklingen von Symptomen bzw. Eliminierung des Virus aus dem Körper nachgewiesen werden. Antikörper-Tests sind daher zur Feststellung einer aktuellen Infektion nicht geeignet.

Antikörper:
Antikörper, auch bekannt als Immunglobuline, sind vom Immunsystem gebildete Eiweißmoleküle zur Bekämpfung von Krankheitserregern und anderen Fremdstoffen. Mithilfe von Antikörpern können Krankheiten diagnostiziert und therapiert werden.

Asymptomatisch / präsymptomatisch / symptomatisch

asymptomatisch:
„ohne Symptome“
Infektionen bzw. Erkrankung ohne erkennbare Krankheitszeichen

präsymptomatisch:
„bevor Symptome zu sehen sind“

symptomatisch:
„mit Symptomen“

Symptome:
Symptome nennt man alle im Zusammenhang mit einer Erkrankung auftretenden Krankheitszeichen.

Bay-VOC
Gemeinsames Verbundprojekt von LGL und bayerischen Universitäten, in dem die neuen Virusvarianten molekularbiologisch, aber auch klinisch und epidemiologisch beobachtet werden sollen.
DIVI-Intensivregister
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) erfasst seit Mitte April 2020 in ihrem Intensivregister täglich die freien und belegten Behandlungs- und Bettenkapazitäten in der Intensivmedizin von etwa 1.300 Akut-Krankenhäusern in Deutschland. Im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie werden zudem auch aktuelle Fallzahlen intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Patienten und Patientinnen aufgezeichnet. Das Register ermöglicht in der Pandemie, und darüber hinaus, Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung im regionalen und zeitlichen Vergleich zu erkennen.
EQV
Einreise-Quarantäneverordnung
Evidenz / evident
nachgewiesener Zusammenhang / nachgewiesene Wirksamkeit
Genom / Ges­amtgenomse­quenzierung
Genom:

Erbgut eines Lebewesens oder eines Virus; umfasst alle in einer Zelle vorhandenen Erbinformationen

Gesamtgenomsequenzierung:

Bei der Gesamtgenomsequenzierung wird die gesamte vererbbare Information / das komplette Erbgut eines Organismus bestimmt. Auf diese Weise können die Unterschiede innerhalb eines Virustyps genau beschrieben und Virusmutationen identifiziert werden.

Impfdurchbruch
SARS-CoV-2-Infektion mit auftretenden Krankheitssymptomen nach vollständiger COVID-19-Impfung, also mehr als 14 Tage nach Gabe der letzten Impfdosis.
Impfschema / heterologes Impfschema

Das Impfschema gibt an, wie viele Impfungen (in welchem Alter und) in welchem zeitlichen Abstand durchgeführt werden sollen.

Heterologes Impfschema:
Von der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorgeschlagenes Vorgehen, nach der Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca bei denjenigen Personen, denen aufgrund Ihres Alters mittlerweile ein anderer Impfstoff empfohlen wird, für die Zweitimpfung einen mRNA-Imfpstoff der Hersteller Biontech bzw. Moderna zu verwenden.

Impfschutz / voller Impfschutz

Impfschutz:
Wirksamer Schutz vor Infektionskrankheiten, bei dem nicht nur Symptome unterdrückt, sondern der Erreger selbst bekämpft wird.

Voller Impfschutz (bezogen auf Corona):
Die aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoffe zeigen in der Regel 14 Tage nach Gabe der letzten Impfdosis ihre jeweilige Wirksamkeit.

Inkubationszeit
Zeit zwischen der Aufnahme eines Erregers und dem Auftreten der ersten Symptome der Erkrankung
Inzidenz
Anzahl der Neuerkrankungsfälle (einer bestimmten Erkrankung) in einer bestimmten Bevölkerung in einem bestimmten Zeitraum. Maß zur Charakterisierung eines Krankheitsgeschehens in einer Population/Personengruppe bzw. zum Vergleich eines Krankheitsgeschehens in verschiedenen Populationen
Enge Kontaktperson

Enge Kontaktpersonen sind Personen mit Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall, bei denen mindestens eine der folgenden Situationen und somit ein erhöhtes Infektionsrisiko bestand:

Enger Kontakt (mit weniger als 1,5 m Abstand) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Infizierte Person und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske);

Gespräch (sogenannter "face-to-face-Kontakt", mit weniger als 1,5 m Abstand und unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = infizierte Person und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske);

Gleichzeitiger Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für mehr als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt ein Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen wurde.

Linie
Als Linie bezeichnet man eine genetisch eng verwandte Gruppe von Virusvarianten, die auf einen gemeinsamen Vorfahren zurückgehen.
Masken: FFP-2/3, medizinischer MNS

Medizinischer MNS:
Medizinischer Mund-Nasen-Schutz, oft auch OP-Masken genannt.

FFP:
„Filtering face piece“ (partikelfiltrierende Halbmasken). FFP-Masken sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes. Sie schützen den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen.

Molekulare Surveillance
Die systematische Untersuchung des molekularen Aufbaus, beispielsweise DNA-Sequenz oder Proteinsequenz, von Krankheitserregern. Die Ergebnisse werden fortlaufend bewertet, um unter anderem Infektionskrankheiten in der Bevölkerung zu überwachen.
mRNA-Impfstoff
mRNA-Impfstoffe enthalten einen Teil der Erbinformation des Virus in Form von mRNA (messenger-RNA), die den Bauplan für ein Virusprotein bereitstellt. Nach der Impfung wird die mRNA von einigen wenigen menschlichen Körperzellen aufgenommen (der Transport der Virus-mRNA in die menschlichen Zellen erfolgt mittels Lipid-Nanopartikeln). Die Körperzellen nutzen die RNA als Vorlage, um die Virusproteine selbst zu produzieren. Da aber nur ein Bestandteil des Virus gebildet wird, können so keine kompletten vermehrungsfähigen Viren entstehen. Die neu gebildeten, ungefährlichen Virusproteine wirken als Antigene: Sie aktivieren das Immunsystem und erzeugen so eine schützende Immunantwort.
Notbremse
Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Sie galt von23. April 2021 bis Ende Juni 2021.. Zentraler Inhalt: Überschreiten ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von 100, galten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, bundeseinheitliche Maßnahmen.
Pandemie
Eine neu, aber zeitlich begrenzt in Erscheinung tretende, weltweite starke Ausbreitung einer Infektionskrankheit mit hohen Erkrankungszahlen und in der Regel auch mit schweren Krankheitsverläufen.
PCR
„polymerase chain reaction“, Polymerase-Ketten-Reaktion
PCR-positiv
Positiver PCR-Test.
Jede Person, bei der ein PCR-Test positiv ausfällt, muss sich unverzüglich nach Erhalt des Ergebnisses in Isolation begeben. Das gilt auch für geimpfte Personen.
Wer einen Selbsttest macht, der positiv ausfällt, ist verpflichtet, diesen - genauso wie bei einem positiven Antigen-Schnelltest - durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen und sich vorsichtshalber solange zu Hause in Isolierung zu begeben, bis das Ergebnis vorliegt.
PCR-Test
Polymerase-Ketten-Reaktions-Test. Durch den Test wird das Erbgut / die DNA (Desoxyribonukleinsäure) bzw. RNA (Ribonukleinsäure) eines Virus direkt aus Untersuchungsmaterial (z.B. Material, das aus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum mit einem Abstrich gewonnen wird) nachgewiesen. Das Ergebnis liegt allerdings oft erst nach 24 bis 48 Stunden vor. Der Test wird in speziellen Laboren ausgewertet und liefert die zuverlässigsten Ergebnisse.
PCR-Schnelltest
Dieser Test nutzt eine ähnliche Methode wie der PCR-Test und weist Virus-RNA nach, allerdings deutlich vereinfacht. Daher ist der PCR-Schnelltest etwas ungenauer als der PCR-Test. Der Vorteil des Schnelltests ist, dass er unabhängig von einem Labor durchgeführt und deshalb flexibel eingesetzt werden kann.
Positivrate
Die Positivrate ist der Anteil der positiven Nachweise einer akuten SARS-CoV-2-Infektion an der Gesamtzahl der durchgeführten Tests.
Gemäß Allgemeinverfügung melden alle in Bayern tätigen Labore täglich die Labornachweise an das LGL. Die Zahl der positiven Tests entspricht jedoch nicht der Anzahl der Fälle in Bayern, da einerseits Proben aus Bayern teilweise auch in anderen Bundesländern untersucht werden und andererseits Proben aus anderen Bundesländern teilweise auch in Bayern untersucht werden.
Eine Differenzierung der Positivrate nach Landkreis ist nicht möglich, weil die Meldungen nicht nach Wohnort der Fälle, sondern nach Laborsitz erfolgen.
PSA
Persönliche Schutzausrüstung
Reinfektion
Ansteckung nach bereits durchgemachter Infektion
Reproduktionszahl R
Zentraler Wert zur Beurteilung des epidemischen Verlaufs. Er gibt an, an wie viele Personen eine (mit einem Erreger) infizierte Person diese Infektion in einem dafür typischen Zeitraum (dem sogenannten seriellen Intervall) durchschnittlich weitergibt.
RNA-Viren
RNA-Viren sind Viren, deren Erbgut aus Ribonukleinsäure (engl. „ribonucleic acid“) besteht.
SARS-CoV-2
englisch: Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2
Sublinie
Von Sublinien spricht man, wenn sich einzelne Linien durch eine kleinere Anzahl von Mutationen noch feiner auftrennen. Für die Variante Omikron existieren zum Beispiel die Sublinien BA.1, BA.2, und BA.3
Surveillance
Die systematische kontinuierliche Überwachung von Erkrankungen und Sterberaten in der Bevölkerung
Vektorimpfstoff / Vektor-Impfstoff / Vektor-basierter COVID-19-Impfstoff
Bei Vektor-basierten Impfstoffen dienen für den Menschen harmlose Viren als Transportmittel (Vektor). Die Trägerviren sind so verändert, dass sie in ihrem Erbgut den Bauplan für einen oder mehrere Bestandteile des Erregers enthalten. Bei den Vektor-basierten Impfstoffen gegen COVID-19 enthalten die Trägerviren den Bauplan für ein bestimmtes Oberflächenprotein des SARS-CoV-2-Virus, das sogenannte Spikeprotein. Die eingesetzten Trägerviren lösen keine Erkrankung beim Menschen aus.
Virusmutation
Wie alle Viren mutiert auch das Coronavirus SARS-CoV-2. Dabei verändert sich seine Erbinformation durch punktuelle Veränderungen (durch den Austausch einzelner Nukleotide) oder den Wegfall einzelner Nukleotide (Deletionen).
Virusvariante
Durch Mutation des ursprünglichen Virustyps (Wildtyp) entstehen neue Virusvarianten.
viruzid

"virusabtötend"; wirksam gegen unbehüllte und behüllte Viren

begrenzt viruzid:

wirksam gegen behüllte Viren (z.B. Coronaviren)

begrenzt viruzid PLUS:

wirksam gegen behüllte Viren und zusätzlich gegen Adenoviren, Noroviren und Rotaviren

VOC / VOC-Varianten

Bei der Vermehrung von Viren entstehen Fehler, sogenannte Mutationen. Einige Mutationen verschaffen dem Erreger Selektionsvorteile und können dadurch den Pandemieverlauf beschleunigen. Bedenkliche Varianten („variants of concern“, VOC) sind Virusvarianten, die sich relevant von den herkömmlichen Virusvarianten unterscheiden, etwa durch

  • eine leichtere Übertragbarkeit des Virus,
  • eine erhöhte Fähigkeit, eine Erkrankung hervorzurufen (Virulenz),
  • schwerere Krankheitsverläufe,
  • eine höhere Sterblichkeit,
  • ggf. schlechtere Therapierbarkeit,
  • ggf. schlechteren Impfschutz.

Als VOC gelten laut RKI die Variante B.1.1.7 (erstes Auftreten in UK), die Variante B.1.35 (erstes Auftreten in Südafrika), die Variante P.1 (erstes Auftreten in Brasilien) und die Variante B.1.617, die zuerst in Indien gefunden wurde (Siehe auch: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/ausbreitung-des-virus.html#faq4356 auf der Seite www.infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Variante Alpha (B.1.1.7; erstes Auftreten in UK)

Besorgniserregende Virusvariante (variant of concern, VOC), die sich seit September 2020 in Großbritannien ausgebreitet hat. Sie ist leichter von Mensch zu Mensch übertragbar als die zuvor zirkulierenden Varianten und weist eine höhere Reproduktionszahl auf, so dass ihre Ausbreitung schwerer einzudämmen ist. Es gibt Hinweise darauf, dass sie mit einer erhöhten Fallsterblichkeit in allen Altersgruppen einhergeht. Hinweise auf eine substanziell verringerte Wirksamkeit der Impfstoffe gibt es bislang nicht (siehe auch: RKI: .Übersicht zu besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC)).

Variante Beta (B.1.35; erstes Auftreten in Südafrika)

Besorgniserregende Virusvariante („variant of concern“, VOC), die erstmals im Dezember 2020 in Südafrika nachgewiesen wurde. Mehrere Studien weisen darauf hin, dass Menschen, die mit der ursprünglichen Variante infiziert waren oder einen auf dieser beruhenden Impfstoff erhalten haben, weniger gut vor einer Infektion mit B.1.351 geschützt sind, da die neutralisierenden Antikörper, die das Immunsystem gebildet hat, gegen das veränderte Virus weniger wirksam sind. Auch für diese Variante wird eine höhere Übertragbarkeit diskutiert. (siehe auch: RKI: .Übersicht zu besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC)).

Variante Delta (B.1.617.2 erstes Auftreten in Indien)

Besorgniserregende Virusvariante („variant of concern“, VOC). WHO und RKI haben mittlerweile die Variante B.1.617.2 zu einer VOC erklärt. Diese sich ursprünglich im indischen Bundesstaat Maharashtra stark ausbreitende Variante ist mittlerweile weltweit etabliert. Gegenwärtig hat die Variante Delta in Deutschland die Variante Alpha als vorherrschende Variante verdrängt. Etwa 75% der untersuchten Stämme lassen sich der Variante Delta zuordnen. B.1.617.2 zeichnet sich durch Mutationen aus, die mit einer reduzierten Wirksamkeit der Immunantwort in Verbindung gebracht werden. Außerdem gibt es Hinweise, dass einige der Mutationen dieser Variante ihre Übertragbarkeit erhöhen könnten, beispielsweise über eine Verstärkung der Bindung an die menschlichen Zellen. (s. auch: RKI: .Übersicht zu besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC))

Variante Gamma (P.1; erstes Auftreten in Brasilien)

Besorgniserregende Virusvariante (variant of concern, VOC), erstmals im brasilianischen Staat Amazonas nachgewiesen. Experimentelle Daten deuten auf eine reduzierte Wirksamkeit neutralisierender Antikörper bei Genesenen bzw. Geimpften hin. Eine erhöhte Übertragbarkeit wird ebenfalls als denkbar erachtet.
(siehe auch: RKI: .Übersicht zu besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC)).

Variante Omikron (B.1.1.529; erstes Auftreten in Botswana und Südafrika)

Es handelt sich um eine Virusvariante, die erstmals im November 2021 in Botswana und Südafrika nachgewiesen wurde. Die Variante wurde am 26.11.2021 von der WHO als besorgniserregend eingestuft.
Omicron besitzt im Vergleich zum ursprünglichen SARS-CoV-2 aus Wuhan eine ungewöhnlich hohe Zahl von ca. 30 Aminosäureänderungen im Spike-Protein.
Diese Variante wird von der WHO und der ECDC daher als besorgniserregend eingeschätzt. Deshalb muss bei Reisen aus Südafrika nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Überdies gilt, dass alle Personen unabhängig vom Immunstatus, also auch Geimpfte und Genesene, die aus den vom Robert Koch-Institut am 26.11.21 als Virusvariantengebieten eingestuften Ländern einreisen, 14 Tage in Quarantäne müssen und sich nicht vorzeitig freitesten können. Sie müssen vor Ende der Quarantäne mehrere PCR-Tests durchführen lassen.

(siehe auch: RKI: .Übersicht zu besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC)).

vPCR / variantenspezifische PCR

Zunächst werden PCR-positive Proben mittels variantenspezifischer PCR auf das Vorliegen der für diese Varianten typischen Mutationen z.B. der UK-, Südafrika-, Brasilien-Varianten vorgescreent. Das Screening gibt erste Hinweise, die dann in einer anschließenden Gesamtgenomsequenzierung ggfs. bestätigt werden können.