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Fallwildproben wurden vom LGL im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 02.05.2024 auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) untersucht

Die Gefahr einer möglichen Einschleppung der ASP nach Bayern bleibt weiter hoch: durch die Übertragung der Tierseuche von Tier zu Tier, aber auch durch die Verbreitung über kontaminierte Gegenstände oder Lebensmittel aus Schweinefleisch im Reiseverkehr. Insbesondere über Letzteres sind neue Ausbrüche mehrere Hundert Kilometer entfernt von betroffenen Gebieten möglich. Daher muss mit einem Seucheneintrag zu jeder Zeit auch in Bayern gerechnet werden. Entsprechend wichtig sind die Sensibilisierung und Vorbereitung vor allem der zuständigen Veterinärämter, der Schweinehalter und der Jäger auf diesen Ernstfall.

Aufgrund des hohen Risikos wurden in Bayern auf der Basis des „Bayerischen Rahmenplans: Afrikanische Schweinepest“ verschiedene Präventions- und Vorbereitungsmaßnahmen ergriffen. So nehmen Jägerinnen und Jäger im Rahmen des flächendeckenden Monitorings Proben von toten Wildschweinen, die sie im Wald auffinden (Fallwild). Dafür und für das Erlegen von Wildschweinen im Rahmen des ASP-Monitorings wird bayerischen Jägerinnen und Jägern über das LGL eine freiwillige Aufwandsentschädigung gewährt.

Je früher ein Ersteintrag der ASP in Bayern erkannt wird, umso wirksamer können konsequente Maßnahmen zur Eindämmung und Tilgung der Tierseuche umgesetzt werden.

Die Aufgaben des LGL im Rahmen der ASP-Bekämpfung sind sehr vielfältig:

  • Untersuchung der Proben auf das Virus der ASP
  • Betreuung des zentralen Tierseuchenlagers
  • Betreuung des ASP-Monitorings und Auszahlung der Aufwandsentschädigungen an die Jäger
  • Fortbildungs- und Übungsmaßnahmen

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