Cumarin in zimthaltigen Tees

Hintergrund

Im Handel werden zahlreiche Gewürztees mit der Zutat Zimt angeboten, die in der Kennzeichnung u. a. mit abgebildeten Zimtstangen oder mit der Angabe „Zimt-Geschmack“ beworben werden. Vor allem in der Vorweihnachtszeit verzehren die Menschen neben zimthaltigen Lebensmitteln wie Zimtsternen und Lebkuchen auch bevorzugt zimthaltige Tees.

Cumarin ist ein in der Natur verbreitet vorkommender Pflanzeninhaltsstoff mit süßem, vanilleähnlichem, kräuterartigem und würzigem Duft. Enthalten ist Cumarin unter anderem in Waldmeister, in der Tonkabohne und eben in den verschiedenen Zimtsorten. Während Ceylon-Zimt nahezu frei von Cumarin ist, beträgt der Gehalt in Cassia-Zimt bis zu 12,2 g/kg [1]. Verschiedene toxikologische Studien belegen, dass Cumarin bei empfindlichen Menschen bei übermäßiger Aufnahme zu Entzündungen der Leber führen kann. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) haben für Cumarin einen TDI-Wert (tolerable daily intake = akzeptable tägliche Aufnahme) von 0,1 mg/kg KG (KG = Körpergewicht) abgeleitet [1,2]. Die EFSA kommt in ihrer Stellungnahme außerdem zu der Auffassung, dass eine kurzfristige Überschreitung des TDI-Wertes um bis das Dreifache aus toxikologischer Sicht nicht als kritisch anzusehen ist [2].
Das meiste Cumarin wird durch den direkten Verzehr von Zimt und zimthaltigen Lebensmitteln aufgenommen. Um Verbraucher und Verbraucherinnen vor einer übermäßigen Aufnahme zu schützen, wurden in der EU-Aromenverordnung (VO (EG) Nr. 1334/2008) spezielle Höchstgehalte für einzelne zimthaltige Lebensmitteln festgelegt, die auf die jeweiligen durchschnittlichen Verzehrsmengen der Lebensmittel abgestimmt sind. Die Höchstgehalte reichen von 5 mg/kg für Dessertspeisen bis 50 mg/kg für traditionelle und/oder saisonale Backwaren, bei denen Zimt in der Kennzeichnung angegeben ist (z. B. Zimtsterne). Da für zimthaltige Tees kein gesetzlicher Grenzwert existiert, beurteilt das LGL bei dieser Produktgruppe eine etwaige Gesundheitsgefahr anhand einer toxikologischen Risikobewertung.

Untersuchungsergebnisse

In den Jahren 2021 und 2022 hat das LGL in einem Schwerpunktprogramm insgesamt 31 zimthaltige Teeproben aus dem bayerischen Einzelhandel auf Cumarin geprüft. Im Zutatenverzeichnis der Proben wurde Zimt u. a. als „Zimt“, „Zimtrinde“, „Zimtstücke“, „Zimtstange“, „Cassia-Zimt“ oder „Ceylon-Zimt“ deklariert, wobei die laut Zutatenverzeichnis angegebenen Zimtgehalte der Teemischungen zwischen 4 % und 71,5% variierten. Um die Menge an Cumarin zu bestimmen, die ein Verbraucher beim Verzehr des Tee-Getränks zu sich nimmt, wurde der Cumarin-Gehalt jeweils in dem nach Herstelleranweisung zubereiteten Tee-Aufguss bestimmt.

In zwei Tee-Aufgüssen konnte kein Cumarin nachgewiesen werden, bei einer Probe lag der gemessene Gehalt unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/L. Die Cumarin-Gehalte in den zubereiteten Tee-Aufgüssen der übrigen 28 untersuchten Proben lagen im Bereich zwischen 0,02 und 3,98 mg/L, der Mittelwert betrug 1,01 mg/Liter. Auf Grundlage dieser analysierten Gehalte wurde für jede Probe im Rahmen der durchgeführten toxikologischen Risikobewertung die Menge an Cumarin berechnet, die ein Erwachsener oder ein Kind durch den Verzehr des Tees täglich zu sich nimmt. Basierend auf Angaben der Nationalen Verzehrsstudie II beträgt die chronische Aufnahmemenge bei erwachsenen Konsumenten derartiger Getränke (95. Perzentil) 1327,25 g/Tag bzw. 19,03 g/kg KG pro Tag [3]. Für Kinder (3 bis 10 Jahre), die derartige Getränke konsumieren, beträgt der Verzehr (95. Perzentil) basierend auf Angaben der EsKiMo-Studie 380,83 g/Tag bzw. 14,32 g/kg KG und Tag [3]. Die auf diese körpergewichtsbezogene Aufnahmemenge bezogenen Cumarin-Gehalte der untersuchten Proben lagen bei Erwachsenen im Bereich zwischen 0,001 und 0,076 mg/kg KG, der Mittelwert betrug 0,019 mg/kg KG. Für Kinder lagen die auf die körpergewichtsbezogene Aufnahmemenge bezogenen Cumarin-Gehalte der Proben im Bereich zwischen 0,001 und 0,057 mg/kg KG, der Mittelwert betrug 0,014 mg/kg KG. Wie aus den beiden nachfolgenden Abbildungen gut ersichtlich ist, hat somit keine der 31 untersuchten zimthaltigen Proben bei Erwachsenen bzw. Kindern den von EFSA und BfR festgelegten TDI-Wert von 0,1 mg Cumarin pro kg Körpergewicht überschritten.

Fazit
Zusammenfassend ist festzustellen, dass alle 31 untersuchten zimthaltigen Tees im Rahmen des durchgeführten Schwerpunktprogramms bzgl. des Cumarin-Gehaltes keinen Anlass zu einer Beanstandung ergaben. Das LGL wird auch in Zukunft stichprobenartig verschiedene zimthaltige Lebensmittel, u. a. Tees, auf ihren Cumarin-Gehalt prüfen.

Literatur:
[1]: Neue Erkenntnisse zu Cumarin in Zimt, Stellungnahme Nr. 036/2012 des BfR vom 27. September 2012
[2]: Coumarin in flavourings and other food ingredients with flavouring properties, Scientific Opinion of the Panel on Food Additives, Flavourings, Processing Aids and Materials in Contact with Food (AFC), Adopted on 8 July 2008, The EFSA Journal (2008) 793, 1–15
[3]: https://www.efsa.europa.eu/en/data-report/food-consumption-data (Kategorie: Herbal and other non-tea infusions)