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Cumarin in Körperlotionen und Babypflegeprodukten - Untersuchungsergebnisse 2007 und 2008
Der Aromastoff Cumarin ist in Diskussion geraten, da er bei besonders empfindlichen Personen reversible Leberschäden verursachen kann. Im Dezember 2007 wies das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) darauf hin, dass Verbraucher Cumarin nicht nur über zimthaltige Lebensmittel aufnehmen, sondern dass dieser Stoff durch seine Verwendung als synthetischer Duftstoff in Kosmetika auch über die Haut in den Körper gelangen kann. Cumarin gehört nach dem Kosmetikrecht wegen seiner potentiell Allergie auslösenden Wirkung zu den deklarationspflichtigen Duftstoffen. Eine Verpflichtung zur Deklaration besteht bei kosmetischen Mitteln, die auf der Haut verbleiben (wie Hautpflegeprodukte oder Parfums) bei Cumaringehalten über 0,001 % (= 10 mg/kg). Mengenbegrenzungen für die Verwendung von Cumarin in kosmetischen Mitteln existieren derzeit nicht. Da Cumarin leicht durch die Haut in den Körper gelangen kann, können nach Auffassung des BfR auch kosmetische Mittel dazu beitragen, dass Verbraucher dem synthetischen Duftstoff Cumarin ausgesetzt sind. Während zu Cumarin in Parfums durch zahlreiche Untersuchungen der Kosmetiküberwachungsbehörden umfangreiches Datenmaterial vorliegt, fehlt es an ausreichenden Daten über die Verwendung von Cumarin in anderen Kosmetikprodukten. Das LGL hat daher in einer Schwerpunktaktion in den Jahren 2007 und 2008 Hautpflegeprodukte und spezielle Babypflegeprodukte auf das Vorkommen von Cumarin getestet. Diese zwei Produktgruppen wurden vor allem aus zwei Gründen näher unter die Lupe genommen: Hautpflegeprodukte, insbesondere Körperlotionen, werden häufig und in großer Menge verwendet und könnten somit wesentlich zur Cumarinaufnahme beitragen. Bei Kosmetikprodukten für Säuglinge und Kleinkinder sollte laut Auffassung des BfR aus Vorsorgegründen auf den Zusatz von Cumarin verzichtet werden.
Hautpflegeprodukte
Das LGL hat 2007 und 2008 41 in Bayern auf dem Markt befindliche Hautpflegeprodukte untersucht; das Probenkontingent bestand aus 34 Körperlotionen, fünf Gesichts-/Hautcremes und zwei Hautölen. In zwei Drittel (66 %) der untersuchten Produkte war kein Cumarin nachweisbar (Nachweisgrenze: 3 mg/kg). Die ermittelten Cumaringehalte in der Produktgruppe Körperlotionen lagen zwischen 7 und 79 mg/kg (mit einem Medianwert von 22 mg/kg); in zwei der Hautcremes wurden 14 bzw. 29 mg/kg nachgewiesen, während die beiden Hautöle kein Cumarin enthielten. Von den elf Hautpflegeprodukten der obigen Untersuchungsserie, die Cumarin in deklarationspflichtiger Menge enthielten, wiesen zehn die erforderliche Duftstoffangabe auf. Um die Relevanz der Cumarinzufuhr durch die untersuchten Hautpflegeprodukte abzuschätzen, wird der TDI-Wert (tolerable daily intake) herangezogen. Damit ist die tolerable, tägliche Aufnahmemenge, die längerfristig nicht überschritten werden soll, gemeint. Der TDI beträgt für Cumarin 0,1 mg/kg Körpergewicht. Für die untersuchten Hautpflegeprodukte ergibt sich unter Annahme einer 100 prozentigen dermalen Penetration folgende Ausschöpfung des TDI: Durch Anwendung der Hautcreme mit dem höchsten gemessenen Cumaringehalt (29 mg/kg) wird der TDI nur zu 0,7 % ausgeschöpft. Bei Anwendung von Körperlotionen mit einem mittleren Cumaringehalt von 22 mg/kg werden circa 2,9 % der duldbaren täglichen Aufnahmemenge erreicht. Selbst die Verwendung der Körperlotion mit dem höchsten gemessenen Cumaringehalt von 79 mg/kg führt nur zu einer Aufnahme von 10 % der täglich duldbaren Dosis. Insgesamt zeigt dies, dass die untersuchten Hautpflegeprodukte nur unwesentlich zur Ausschöpfung der täglich tolerablen Cumarin-Aufnahmemenge beitragen.
Babypflegeprodukte
In circa Dreiviertel der untersuchten Baby-Lotionen und -Cremes und damit in der überwiegenden Mehrzahl der Produkte wurde auf einen Cumarinzusatz verzichtet. Bei den Cumarin-haltigen Erzeugnissen handelte es sich um eine Baby-Lotion mit 14 mg/kgbzw. um eine Haut- und Kindercreme mit 86 mg/kg dieses Duftstoffs. Den beiden betroffenen Herstellern wurde angeraten, künftig, entsprechend der BfR-Empfehlung auf den Einsatz dieses Duftstoffes in den Babypflegeprodukten vorsorglich zu verzichten.