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Masernschutzgesetz: Umsetzung des Bundesgesetzes in Bayern
Seit dem 1. März 2020 ist das neue Bundesgesetz „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) in Kraft.
Der Vollzug des Masernschutzgesetzes wird in Bayern in Abstimmung verschiedener Ministerien wie Gesundheits-, Sozial-, Kultus- und Innenministerium durchgeführt. Für die Überprüfung des Nachweises über den Masernschutz sind in Bayern die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen verantwortlich. Ergänzend zu den sehr ausführlichen Merkblättern und Informationen des Bundes auf der Plattform www.masernschutz.de stellte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) weitere Dokumente für Einrichtungen zur Verfügung (Auswahl, siehe auch StMGP-Webseite unten)
- eine Anleitung zur Impfpassüberprüfung
- eine Dokumentationshilfe für Einrichtungen bzw. Übermittlungsbogen an das zuständige Gesundheitsamt (Word-Format, Stand:2022)
- eine Dokumentationshilfe für Einrichtungen bzw. Übermittlungsbogen an das zuständige Gesundheitsamt (pdf-Format, Stand Januar 2022)
- ein Informationsschreiben für Eltern von Kita-Kindern unter einem Jahr
- eine Dokumentationshilfe für medizinische Einrichtungen (pdf-Format, Stand Februar 2023)
- ein Informationsschreiben für Eltern von Kita-Kindern unter einem Jahr
- den Flyer „Das Masernschutzgesetz“
- den Flyer zum Masernschutzgesetz in englischer Sprache „The New Measles Protection Law“
Neben der Nachweispflicht über einen Masernschutz in bestimmten Einrichtungen (z.B. wie für Beschäftigte in Kindertagesstätten oder Krankenhäusern) sieht das Gesetz auch vielfältige Regelungen zur Verbesserung eines niedrigschwelligen Impfangebots vor:
So wurde durch dieses Gesetz klargestellt, dass alle Ärzte unabhängig von ihrer Fachrichtung impfen dürfen. Zudem enthält es Vereinfachungen für Impfangebote am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte sowie in Schulen durch Gesundheitsämter und den Auftrag elektronische Impfpässe und Impferinnerungssysteme zu etablieren.
Allgemeine Informationen zum Masernschutzgesetz:
- Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Bundesbehörden mit FAQ, Materialien und Merkblättern für Eltern, Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und med. Einrichtungen sowie für Leitungen von Einrichtungen sowie mit Merkblättern in anderen Sprachen.
- Die Website der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) verlinkt zu den Seiten der einzelnen Bundesländer
Nähere Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Bayern:
- Seite zum Masernschutzgesetz des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP)
- Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI): In der LAGI wurde das neue Gesetz im Vorfeld intensiv diskutiert. Im Oktober 2019 waren Experten aus dem Kreis der LAGI zum Gesundheitsausschuss in den Bayerischen Landtag geladen. Sie beantworteten mit weiteren Fachleuten Fragen zum damals noch in Abstimmung befindlichen Gesetzentwurf und erörterten weitere Möglichkeiten, den Impfschutz gegen Masern zu erhöhen.