Impfempfehlungen gegen Masern

Masern gehören zu den weltweit ansteckendsten Viruskrankheiten. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit starken grippeähnlichen Symptomen. Nach einigen Tagen entwickelt sich der typische Masernausschlag mit erneutem Fieberanstieg.

Begünstigt durch die vorübergehende Schwächung des Immunsystems kommt es bei ca. 10 % der Erkrankten zu Komplikationen. Am häufigsten sind Mittelohrentzündungen und Lungenentzündungen. Bei ca. einem von 1.000 Erkrankten wird als seltene Komplikation eine Gehirnentzündung beobachtet, die bleibende Schäden verursachen kann und im schlimmsten Fall tödlich verläuft.

An Masern erkrankte Säuglinge und Kleinkinder haben zudem ein etwas erhöhtes Risiko, an einer besonders seltenen, Jahre später auftretenden Form einer Gehirnentzündung zu erkranken, die schleichend verläuft und tödlich endet.

Die komplikationsreiche Erkrankung Masern lässt sich laut Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durch eine hohe Durchimpfungsrate vollständig zurückdrängen, da nur der Mensch Überträger ist. Dieses wichtige Ziel der WHO haben regional bereits einige Länder z. B. in Nord- und Südamerika oder Skandinavien erreicht. In Deutschland ist dies noch nicht ganz gelungen. Zur Elimination der Masern ist nämlich ein hoher Immunschutz in der Bevölkerung von über 95 % notwendig.

Für einen vollständigen Masernschutz sind 2 Impfungen ab dem 11. Lebensmonat empfohlen. Schulkinder sind in Deutschland inzwischen mit über 93 % Impfquote bei der zweifachen Masernimpfung meist recht gut geimpft, jedoch erfolgt die Impfung bei Kleinkindern oft zu spät, so dass bei Besuch der Kindertagesstätte noch kein optimaler Impfschutz vorliegt.

An Masern erkranken nicht nur ungeimpfte Kinder, sondern auch ungeimpfte bzw. nicht ausreichend geimpfte (junge) Erwachsene. Aus diesem Grund empfiehlt die STIKO seit dem Jahr 2010 eine Masernimpfung für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen, die Impflücken aufweisen.

Impfung

Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff, der als Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) oder noch zusätzlich gegen Windpocken (MMRV) verfügbar ist. Entsprechend den Angaben des Impfstoffherstellers wird er subkutan (unter die Haut) oder in den Muskel injiziert.

Wer soll sich impfen lassen?

  • Kinder ab dem 11. Lebensmonat (Standardimpfempfehlung der STIKO): die 1. MMR-Impfung ist im Alter von 11 Lebensmonaten, die 2. MMR-Impfung im Alter von 15 Monaten empfohlen. Ein vollständiger Impfschutz besteht aus zwei Impfungen.
  • Eine Impfung ist bereits ab einem Alter von 9 Lebensmonaten möglich und für den Fall empfohlen, wenn eine Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung kurz bevorsteht oder Kontakt zu Masernkranken bestand.
  • Bei Versäumnis einer zeitgerechten Impfung wird eine möglichst rasche Nachholung empfohlen. Ein Mindestabstand von 4 Wochen zwischen beiden Impfstoffdosen ist einzuhalten.
  • Allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und die in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden bzw. deren Impfstatus unbekannt ist, wird eine einmalige Impfung empfohlen.
  • Allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und zudem eine berufliche Indikation mit Tätigkeit in bestimmten Einrichtungen (wie Kindergarten, Schule, Krankenhaus) erfüllen, wird eine insgesamt zweimalige Masernimpfung empfohlen (seit Januar 2020) (Epi Bull 2/2020).
  • Weitere Empfehlungen bestehen u.a. im Rahmen eines Ausbruchs als Postexpositionsprophylaxe für Ungeimpfte oder nicht ausreichend Geimpfte.

(Vorübergehende) Gegenanzeigen für die Impfung sind selten: So sollte bei akuten schweren Erkrankungen erst nach Genesung geimpft werden. Eine Kontraindikation für die Impfung kann u.a. bei Schwangerschaft, Allergien gegenüber Inhaltsstoffen, Fieber über 38,5°C, bei schweren Immunschwächen bzw. immunsuppressiver Behandlung bestehen. Eine versehentliche Impfung in der Schwangerschaft stellt jedoch keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar.

Neben den Impfempfehlungen der STIKO gibt es durch das Masernschutzgesetz seit 1.3.2020 zudem neue gesetzliche Vorgaben zum Nachweis eines Masernschutzes. Dieses Bundesgesetz gilt im Wesentlichen für Betreute in Gemeinschaftseinrichtungen (Kita, Schulen etc.) und für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen. Es galt zunächst für Neuaufnahmen und wurde seit dem Ende der gesetzlichen Übergangsfrist zum 31.7.2022 auch auf bereits seit dem 1.3.2020 Betreute bzw. Tätige erweitert. Nähere Informationen unter www.masernschutz.de sowie der LGL-Seite zum Masernschutzgesetz.

Zeitpunkt der Impfung

Für die Grundimmunisierung gegen Masern werden 2 Impfstoffdosen eines Kombinationsimpfstoffes (MMR bzw. MMRV-Impfstoff) im Alter von 11 und 15 Monaten empfohlen. Bei bevorstehendem oder aktuellem Besuch einer Kindertagesstätte wird dies bereits ab dem 9. Lebensmonat empfohlen, die 2. Masernimpfung sollte in diesem Fall dann bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden.

Bis zum Ende des 2. Lebensjahres sollten Kinder zwei Mal gegen MMR- bzw. MMRV geimpft sein. Versäumte Impfungen sollten schnellstmöglich nachgeholt werden. Dabei kann die zweite MMR-Impfung bereits vier Wochen nach der ersten Impfung erfolgen.

Nach 1970 geborene Erwachsene mit unklarem Impfstatus, ohne Masern-Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, sollten eine einmalige MMR-Impfung erhalten. Sofern diese Erwachsenen eine berufliche Indikation mit z. B. Tätigkeit in einer medizinischen Einrichtung haben, werden insgesamt 2 MMR-Impfungen empfohlen.

Häufigste Impfreaktionen

Die Impfung wird allgemein gut vertragen. Kurz andauernde Rötung und Schwellung an der Einstichstelle und Fieber sind wie bei vielen Impfungen als Ausdruck des angeregten Immunsystems möglich. Als Reaktion auf die Lebend-Impfung können in seltenen Fällen (2 bis 5 % der Geimpften) ungefährliche, nicht ansteckende „Impfmasern“ mit Fieber und Hautausschlag auftreten. Es handelt sich um eine deutlich abgeschwächte Variante der Masern-Erkrankung, die i.d.R. ohne Komplikationen ausheilt.

Weitere Informationen zu Masern auf der Seite der BZgA und des RKI.

Aufklärung zu Masern und Masernimpfschutz in Bayern

Für die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) mit ihrer Geschäftsstelle am LGL ist eine Erhöhung des Masernschutzes ein wichtiges Ziel im Rahmen der Bayerischen Impfstrategie.

Bei den Bayerischen Impfwochen, bei Aktionen an bayerischen Universitäten wie auch bei weiteren Masernmedienkampagnen wurde das Thema Masernimpfung zielgruppenspezifisch auch für junge Erwachsene kommuniziert. Für das Management von Masernausbrüchen durch Ärzte und den ÖGD hat das LGL einen Masernleitfaden veröffentlicht.

Auch auf nationaler Ebene wird das WHO-Ziel der Masern- und Rötelnelimination weiterverfolgt. Die Gesundheitsministerkonferenz hat daher im Jahr 2015 im Rahmen der 4. Nationalen Impfkonferenz den Nationalen Aktionsplan 2015 – 2020 zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland (NAP) verabschiedet.

Die im Jahr 2016 gegründete Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) setzt sich in einer Arbeitsgruppe intensiv mit der Umsetzung des NAP auseinander und hat einen Nationalen Handlungsleitfaden zum Management von Masern und Rötelnfällen herausgegeben (2. Auflage im Oktober 2020).

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