Hepatitis A

Erreger

Die Hepatitis A ist eine Erkrankung der Leber, die sich nach einer Infektion mit dem Hepatitis-A-Virus (HAV) entwickelt. Das Hepatitis-A-Virus ist ein kleines, unbehülltes Einzelstrang-RNA-Virus, das zur Gattung der Hepatoviren in der Familie der Picornaviridae gehört. Das Virus hat eine ausgeprägte Umweltstabilität, eine hohe thermische Stabilität und eine hohe Resistenz gegenüber Desinfektionsmitteln.

Vorkommen

Das Virus kommt weltweit vor. In Entwicklungsländern machen annähernd alle Menschen die Infektion im Kindes- und Jugendalter durch. In den Industrieländern ist es über verbesserte Hygienestandards in den letzten Jahren insgesamt zu einem Rückgang der Erkrankungsfälle gekommen.In Europe trenten etwa 30% der Hepatitis-A-Infektionen bei Reisenden auf, die sich während ihrer Reise in Länder, in denen Hepatitis A stark verbreitet ist, die sich das Virus während ihrer Reise in Länder, in denen Hepatitis A weit verbreitet ist, mit dem Virus infiziert haben (Eurosurveillance, 2018).

Die Zahl der jährlichen HAV-Neuinfektionen in Bayern und Deutschland ist seit 2010 relativ niedrig und stabil geblieben (s. Kasten Meldezahlen) Die Ausbreitung größerer, teils länderübergreifender Ausbrüche, die in den letzten Jahren identifiziert wurden, konnten auf Sexualkontakt (European Centre for Disease Prevention and Control, September 2018; Marosevic et al., 2019) und kontaminierte Lebensmittel wie Erdbeerprodukte (Ruscher et al., 2020; Enkirch, et al., 2018; RKI Infektionsepidemiologisches Jahrbuch für 2018) und Datteln (RKI EpiBull, 2019/ No. 25; RKI Infektionsepidemiologisches Jahrbuch für 2018) zurückgeführt werden.

Krankheitsbild

Ein typisches Krankheitssymptom ist die Gelbfärbung der Haut und Augen. Aber auch unspezifische Krankheitssymptome wie Übelkeit, Erbrechen, Oberbauchschmerzen und Abgeschlagenheit können auf eine Infektion mit dem HAV hinweisen. Es ist jedoch auch möglich, dass die Infektion asymptomatisch verläuft.
Meist verläuft die Erkrankung bei Erwachsenen mit schwereren Symptomen als bei Kindern, die die Infektion in der Regel ohne Symptome durchmachen.

Übertragungswege

Infizierte scheiden das Virus über den Darm aus. Solange sich das Virus aktiv vermehrt, kann es im Blut nachgewiesen werden. Eine Ansteckung ist bereits vor Ausbruch von Symptomen möglich.

Infektionen werden am häufigsten über fäkal-orale Übertragungen hervorgerufen, wie über kontaminierte Lebensmittel, Wasser oder Gebrauchsgegenstände oder auch Sexualkontakt, insbesondere durch oral-analen Kontakt. Weniger häufig kommen Übertragungen über Blutkontakt vor.

Wichtig: Die Verwendung von Kondomen bietet keinen ausreichenden Schutz vor einer Hepatitis-A-Infektion bei analen Sexualpraktiken, da Fäkalspuren auch beim Umgang mit dem Kondom aufgenommen werden können.

Behandlung und Schutzmöglichkeiten

Da keine spezifische Therapie existiert, können bei Erkrankung lediglich die Symptome behandelt werden.

Einen sicheren und effektiven Schutz bietet eine Impfung gegen Hepatitis A. Die Hepatitis-A-Impfung gibt es derzeit als Einzelimpfstoff oder in Kombination mit einer Impfung gegen Hepatitis B bzw. Typhus.

Eine Schutzwirkung tritt meist bereits 12-15 Tage nach der ersten Impfdosis ein. Bei dem Hepatitis A- und B-Kombinationsimpfstoff ist eine ausreichende Schutzwirkung erst nach der 2. Impfdosis vorhanden. Je nach eingesetztem Impfstoff ist eine zweite bzw. auch dritte Impfdosis (Hepatitis A- und B-Kombinationsimpfstoff) erforderlich, um einen Langzeitschutz für mind. 12 Jahre zu erreichen; Modellrechnungen gehen sogar von einer wesentlich längeren Schutzwirkung von 20-25 Jahren aus.
Kosten für die Impfung werden von den Krankenkassen übernommen, wenn eine Indikation besteht, beispielsweise, wenn aufgrund des Sexualverhaltens ein erhöhtes Risiko besteht.

Empfehlungen zum Infektionsschutz

Wer Kontakt zu Erkrankten hatte oder sich krank fühlt, sollte einen Arzt aufsuchen und sich beraten lassen.
Liegen Symptome vor, die auf eine Hepatitis A hinweisen, sollte auf Geschlechtsverkehr verzichtet werden, bis eine Hepatitis-A-Infektion ausgeschlossen werden kann.

Meldepflicht gemäß IfSG (RKI Gesetzliche Grundlage)

Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an akuter Virushepatitis sowie gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Hepatitis-A-Virus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet.
Des Weiteren ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG der Verdacht auf und die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis meldepflichtig, wenn die betroffene Person Umgang mit Lebensmitteln hat oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Küchen, Gaststätten) beschäftigt ist (siehe Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen), oder wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.

Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.

In § 8 IfSG werden die zur Meldung verpflichteten Personen benannt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html). In § 9 IfSG ist festgelegt, welche Angaben die namentliche Meldung an das Gesundheitsamt enthalten darf (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html).

Weiterführende Informationen

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema

Untersuchungsergebnisse