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Schwanzkupieren bei Schweinen
Verschiedene Formen des Kannibalismus wie Schwanz- und Ohrenbeißen sind in der Schweinehaltung ein weit verbreitetes Problem. Derartige Verletzungen sind mit Schmerzen für die Tiere sowie mit erhöhtem Arbeitsaufwand und Leistungseinbußen seitens der Tierhaltenden verbunden. Die Entstehung von Schwanzbeißen ist sehr komplex, wobei mehrere Faktoren das Auftreten von Schwanzbeißen begünstigen können (Abbildung 1).
Abbildung 1: Typische Ursachen für Schwanz- und Ohrbeißen und mögliche Maßnahmen
Um das Auftreten von Schwanzbeißen zu verringern, werden in der konventionellen Schweinehaltung seit Jahrzehnten die Schweineschwänze kupiert. Nach EU-Recht ist das routinemäßige Kupieren der Schwänze jedoch bereits seit 1991 verboten und nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass trotz der Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Schwanzbeißen weiterhin Verletzungen auftreten. In diesem Fall muss die Unerlässlichkeit des Kupierens nachgewiesen werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat dazu eine Fachstelle für die Umsetzung des Aktionsplans Kupierverzicht in Bayern eingerichtet.
Hierbei handelt es sich um eine Beratungsstelle, sowohl für Landwirte als auch für Ämter, landwirtschaftliche Berater und praktizierende Tierärzte. Die Fachstelle stellt Informationsmaterialien zur Verfügung und bietet Fachvorträge für Veranstaltungen an.
Auf der Homepage „Aktionsplan Kupierverzicht Bayern“ unter www.aktionsplankupierverzicht.bayern.de finden sich weitere Informationen welche Vorgaben in Deutschland zum Kupieren und zum Kupierverzicht gelten. Außerdem erfahren Sie, worauf Sie als Tierhaltende hinsichtlich der Risikofaktoren für Schwanzbeißen, beim Nachweis der Unerlässlichkeit sowie bei der Dokumentation achten müssen.


