Tierschutzaspekte beim Schlachten von Fischen

Bei den im Rahmen der im Rahmen der Fischereiwirtschaft erzeugten bzw. gefangenen Fischen stellt sich, wie bei anderen Tieren auch, die Frage nach einer für den Fisch möglichst schonenden Art der Schlachtung. Auch Fische müssen vor der eigentlichen Schlachtung durch Blutentzug betäubt werden. Dabei sind gesetzlich in Deutschland für als Lebensmittel vorgesehene Fische zwei Verfahren zulässig: der Kopfschlag und die Elektrobetäubung. Damit die Methode den Fisch so wenig wie möglich belastet, ist die Art der Durchführung von großer Wichtigkeit. In einer Arbeitsgruppe unter Leitung der tierärztlichen Hochschule Hannover, in der das Sachgebiet Tierschutz des LGL vertreten war, wurden im Rahmen eines von der BLE finanzierten Projektes die zur Verfügung stehenden Methoden für die Fischarten Karpfen und Forelle evaluiert mit dem Ziel tierschutzgerechte Methoden zum Betäuben und Schlachten von Forellen und Karpfen zu entwickeln und zu verbreiten. Es entstanden Broschüren und Lehrfilme, die unter https://www.mud-tierschutz.de/aquakultur/betaeubung-und-schlachtung-von-regenbogenforellen-und-karpfen im Internet verfügbar sind.

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