Tierschutzaspekte bei der Angelfischerei

Wenn Fische geangelt werden, ist das für die Tiere zwangsläufig mit Schmerzen und Leiden verbunden, die die Grenze zur Erheblichkeit überschreiten können. Der Fang von Fischen ist daher nur dann durch einen vernünftigen Grund gerechtfertigt, wenn es um das erstmalige Habhaftwerden eines Fisches für Nahrungszwecke des Menschen oder Tiere geht. In Einzelfällen können auch Hegezwecke einen vernünftigen Grund darstellen. Einige Spielarten des Angelns sind vor diesem Hintergrund tierschutzrechtlich nicht zulässig.

Beim Trophäenfischen (Catch & Release) werden kapitale Exemplare verschiedener Fischarten mit der Angel gefangen und nachdem der Angler den Fang gemessen, gewogen und/oder fotografiert hat, wieder ins Wasser entlassen. Nach übereinstimmender Meinung damit befasster Gerichte handelt es sich hier um einen Straftatbestand, da den betroffenen Fischen durch das Anhaken, Manipulieren, den Aufenthalt an der Luft und das Abhaken ohne vernünftigen Grund erhebliche und länger anhaltende Schmerzen und Leiden zugefügt werden.

Gemeinschaftsfischen, d.h. Veranstaltungen, bei denen mehrere Angler gleichzeitig fischen, können problematisch werden, wenn als Hauptziel oder gleichgeordnetes Zweitziel auch ein sportlicher Zweck verfolgt wird, insbesondere der Zweck, durch Vergleich der erzielten Fangergebnisse eine Rangfolge der Teilnehmer zu ermitteln und wertvolle Preise zu vergeben. Hier fehlt es nach überwiegender Meinung der bisher damit befassten Gerichte an einem vernünftigen Grund, denn solche Zwecke können weder die Tötung noch die Zufügung von Schmerzen und Leiden rechtfertigen. Von solchen Wettfischen abgrenzen lassen sich manche traditionelle Gemeinschaftsveranstaltungen („Königsfischen“), wenn der Fang zu Nahrungszwecken verwendet wird. Zur Unterscheidung hat das LGL ein Merkblatt (zum Download in der rechten Spalte) mit entsprechenden Kriterien erarbeitet.

Ebenfalls kritisch zu sehen sind die sogenannten Angelteiche oder Angelzirkusse. Dabei handelt es sich um Gewässer, in die Fische eingesetzt werden, damit zahlende Kunden sie wieder herausangeln können. Da sich die Fische bereits in Menschenhand befunden haben, fehlt es an einem vernünftigen Grund, den Tieren durch das Transportieren, Umsetzen und erneute Angeln Schmerzen und Leiden zuzufügen. Auch hier gibt es einschlägige Urteile.

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