Flüchtige organische Verbindungen (VOC) in Sommer- und Badeschuhen aus geschäumtem Kunststoff, die im Internethandel vertrieben wurden

Das Monitoring des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist ein gemeinsam von Bund und Ländern seit 1995 durchgeführtes systematisches Mess- und Beobachtungsprogramm. Seit 2010 werden neben Lebensmitteln auch kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände repräsentativ für Deutschland auf gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe oder Mikroorganismen untersucht. Im Rahmen des Monitoring 2016 wurden deutschlandweit Bedarfsgegenstände mit nicht nur vorübergehendem Körperkontakt und Spielwaren aus geschäumtem Kunststoff auf ihren Gehalt an verschiedenen flüchtigen organischen Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) untersucht. Dabei wurden die flüchtigen organischen Substanzen Acetophenon, 2-Phenyl-2-propanol und α,α'-Dihydroxy-1,3-diisopropylbenzol in Schuhbekleidung aus geschäumten Kunststoffen (z.B. Flipflops), Schutzunterlagen und Ballspielen nachgewiesen.

Sowohl im Monitoring 2016 als auch bei einer weiteren Untersuchung des LGL von Schuhproben aus dem stationären Handel im Jahr 2018 zeigte sich, dass Sommer- und Badeschuhe, inklusive Clogs, aus geschäumtem Kunststoff häufig mit VOC belastet sind. Dies ist insbesondere deswegen problematisch, weil diese Schuhe sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern in der Regel barfuß getragen werden. Zudem belegten die Ergebnisse einen Zusammenhang zwischen dem Geruch der Schuhe und ihrem Gehalt an VOC und untermauerten so die Stellungnahme Nr. 047/2008 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), nach der Verbraucher Plastik-Clogs mit starkem Geruch meiden sollten.

Vor diesem Hintergrund untersuchte das LGL im Sommer 2020 erneut 21 Paar Sommer- und Badeschuhe, inklusive Clogs, für Kinder und Erwachsene aus geschäumtem Kunststoff, einerseits auf einen auffälligen Geruch und andererseits auf ihren Gehalt an VOC, insbesondere Acetophenon, 2-Phenyl-2-propanol oder Dimethylformamid.

Um den Veränderungen des Kaufverhaltens der Verbraucher Rechnung zu tragen, entnahm das LGL die Proben im Internethandel.

Der Geruch der Proben wurde bei der sensorischen Prüfung in drei Intensitätsstufen eingeteilt: 0 = unauffälliger Geruch, 1 = schwacher Geruch und 2 = auffälliger oder starker Geruch.
Sechs Proben waren geruchlich unauffällig, an neun Proben wurde ein schwacher als „unangenehm“ beschriebener Geruch festgestellt und sechs weitere Proben zeigten einen deutlich auffälligen Geruch.

Dabei war kein Trend auszumachen: sowohl Produkte für Erwachsene als auch solche für Kinder waren ebenso in allen drei Intensitätsstufen zu finden wie Bade- und Sommerschuhe, inklusive Clogs.

Der chemischen Analyse wurde jeweils der Probenteil mit dem intensivsten Hautkontakt, in der Regel die Sohle, unterzogen. Die angewendete Analysemethode ermöglichte die Prüfung auf Acetophenon, 2-Phenyl-2-propanol, α,α'-Dihydroxy-1,3-diisopropylbenzol (qualitativ), Cyclohexanon, Dimethylformamid, Methylformamid und Isophoron, wobei lediglich die drei erstgenannten Verbindungen tatsächlich in den Proben detektiert wurden. In allen 21 Proben wies das LGL Acetophenon, 2-Phenyl-2-propanol und α,α'-Dihydroxy-1,3-diisopropylbenzol (qualitativ) entweder einzeln oder in Kombination nach. Der Gehalt an den nachgewiesenen Verbindungen war bei elf Proben (52 %) sehr gering, so dass keine weiteren Maßnahmen veranlasst werden mussten. Unter diesen Proben waren auch die bei der sensorischen Prüfung unauffälligen sechs Proben. Vier Proben waren trotz geringer Gehalte an VOC (< 100 mg/kg) geruchlich auffällig. Zusammen mit dem Geruch der verbleibenden sechs Proben wurde ihr Geruch mindestens der Intensitätsstufe 1 zugeordnet. In den verbleibenden sechs Proben, davon ein Paar Schuhe für Kinder, lagen die Gehalte an Acetophenon bei maximal 1081 mg/kg, die Gehalte an 2-Phenyl-2-Propanol bei maximal 690 mg/kg. Die Bewertung von VOC-Gehalten in aufblasbarem Wasserspielzeug, das mindestens in vergleichbarem Maße wie die untersuchten Schuhe mit dem menschlichen Körper in Berührung kommt, nutzt einen nachgewiesenen Gehalt an VOC von 100 mg/kg als Orientierungswert für die Entscheidung über weitere Maßnahmen. Dieser Wert wurde in den letztgenannten sechs Proben teilweise deutlich überschritten, in einem Fall sogar von beiden Stoffen, Acetophenon und 2-Phenyl-2-Propanol.

Das LGL informierte die verantwortlichen Inverkehrbringer der geruchlich auffälligen und mit VOC belasteten Proben in einer Sachverständigenäußerung über die Untersuchungsergebnisse, so dass sie Maßnahmen ergreifen können um den Gehalt an VOC in ihren Produkten auf vernünftigerweise erreichbare Gehalte zu senken. Dass dies möglich ist, belegen auch die elf Proben, in denen lediglich sehr geringe Gehalte an VOC nachgewiesen wurden.

Im Vergleich zur Untersuchung von Schuhen aus dem stationären Handel wurde sowohl ein höherer Anteil an Proben mit unauffälligem Geruch als auch ein höherer Anteil an Proben mit starkem Geruch festgestellt. Auch lagen die in dieser Probenserie nachgewiesenen Gehalte an VOC im selben Konzentrationsbereich wie die der Untersuchungsserie von Schuhen aus dem stationären Handel. Aufgrund der Tatsache, dass in einer Vielzahl der Proben VOC nachgewiesen wurden, wird das LGL zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auch weiterhin Schuhe aus geschäumtem Kunststoff im Blick behalten.
Darüber hinaus können sich Verbraucherinnen und Verbraucher selbst schützen, indem sie sich den Zusammenhang zwischen Geruch und VOC -Gehalt, der auch in dieser Untersuchungsserie deutlich wurde, nutzen und – wie vom BfR empfohlen – Schuhe mit auffälligem Geruch meiden.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema

Untersuchungsergebnisse

2018