Flüchtige organische Verbindungen (VOC) in Verbraucherprodukten aus geschäumten Kunststoff

Das Monitoring des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist ein gemeinsam von Bund und Ländern seit 1995 durchgeführtes systematisches Mess- und Beobachtungsprogramm. Dabei werden Lebensmittel und seit 2010 auch kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände repräsentativ für Deutschland auf gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe oder Mikroorganismen untersucht.
Das Monitoring dient dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Mit seiner Hilfe können gesundheitliche Risiken für die Verbraucher durch die in und auf Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen gefundenen, gesundheitlich nicht erwünschten Stoffe frühzeitig erkannt und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden.

Im Rahmen des Monitoring 2016 wurden deutschlandweit Bedarfsgegenstände mit nicht nur vorübergehendem Körperkontakt und Spielwaren aus geschäumtem Kunststoff auf ihren Gehalt an verschiedenen flüchtigen organischen Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) untersucht. Dabei wurden die flüchtigen organischen Substanzen Acetophenon, 2-Phenyl-2-propanol und α,α'-Dihydroxy-1,3-diisopropylbenzol in Schuhbekleidung aus geschäumten Kunststoffen (z.B. Flipflops), Schutzunterlagen und Ballspielen nachgewiesen. Acetophenon wird als Rohstoff bei der Herstellung von geschäumten Kunststoffen verwendet. Zudem kann es im Herstellungsprozess als Nebenprodukt aus Dicumylperoxid, einem zur Vernetzung eingesetzten Stoff, entstehen. Gemäß den Vorgaben des europäischen Chemikalienrechts ist Acetophenon als augenreizend und gesundheitsschädlich beim Verschlucken eingestuft. Zudem kann Acetophenon unter bestimmten Umständen die Haut reizen (BfR-Stellungnahme Nr. 047/2008). Wie Acetophenon kann 2-Phenyl-2-propanol als Nebenprodukt beim Herstellungsprozess auftreten, wenn als Vernetzer Dicumylperoxid eingesetzt wird. Gemäß den Vorgaben des europäischen Chemikalienrechts wird 2-Phenyl-2-Propanol ebenfalls als augenreizend und gesundheitsschädlich beim Verschlucken sowie zusätzlich als hautreizend eingestuft. Daneben gibt es deutliche Hinweise darauf, dass 2-Phenyl-2-propanol allergische Reaktionen beim Menschen auslöst (BfR-Stellungnahme Nr. 047/2008). Bei Verwendung eines anderen technischen Vernetzers zur Herstellung von geschäumtem Kunststoff, wie z. B. Bis-(tert-Butylperoxy-isopropyl)benzol, ist als Nebenprodukt beispielsweise die Substanz α,α'-Dihydroxy-1,3-diisopropylbenzol nachweisbar, die gemäß den Vorgaben des europäischen Chemikalienrechts wie 2-Phenyl-2-Propanol als augenreizend, hautreizend und gesundheitsschädlich beim Verschlucken eingestuft wird.

Im Monitoring 2016 wiesen die untersuchten Schuhe sehr hohe Gehalte an VOC auf. Dies ist insbesondere deswegen problematisch, weil Sommerschuhe aus geschäumten Kunststoff sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern häufig barfuß getragen werden. Zudem belegten die Ergebnisse einen Zusammenhang zwischen dem Geruch der Schuhe und ihrem Gehalt an VOC und untermauerten so die Stellungnahme Nr. 047/2008 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), nach der Verbraucher Plastik-Clogs mit starkem Geruch meiden sollten.

Im Jahr 2018 untersuchte das LGL erneut Schuhe aus geschäumtem Kunststoff einerseits auf einen auffälligen Geruch und andererseits auf ihren Gehalt an VOC, insbesondere Acetophenon und 2-Phenyl-2-propanol. Neben Kunststoffpantoffeln prüfte das LGL auch Flip-Flops. Insgesamt wurden 10 Paar Schuhe für Kinder und Erwachsene chemisch analysiert.

 

Im Rahmen der sensorischen Prüfung wurde bei zwei Proben von Kunststoffpantoffeln für Erwachsene ein starker als „auffällig“ und „unangenehm“ beschriebener Geruch festgestellt. Lediglich an einer Probe, einem Kunststoffpantoffel für Kinder, konnte überhaupt kein Geruch festgestellt werden.
Das BfR kommt in seiner Stellungnahme Nr. 047/2008 zu dem Schluss, dass ein auffälliger Geruch von einer geringen Materialqualität zeugt und der guten Herstellerpraxis widerspricht.

Die Ergebnisse der chemischen Prüfung sind in Abbildung 1 dargestellt. Acetophenon wurde in neun der zehn Proben nachgewiesen, 2-Phenyl-2-propanol dagegen nur in zwei Proben.

Die Gehalte an Acetophenon lagen zwischen 18 und 4505 mg/kg, die für 2-Phenyl-2-propanol zwischen 55 und 878 mg/kg. In den beiden Proben, in denen 2-Phenyl-2-propanol nachgewiesen wurde, wurden auch höhere Gehalte an Acetophenon festgestellt. Es handelte sich zudem um die beiden Proben, die bei der sensorischen Prüfung besonders aufgefallen waren. Das LGL informierte die verantwortlichen Inverkehrbringer dieser beiden Produkte in einer Sachverständigenäußerung über die Untersuchungsergebnisse und deren Bewertung.

Insgesamt weist auch diese Untersuchung auf den Zusammenhang zwischen dem Geruch von Schuhen aus geschäumtem Kunststoff und ihrem Gehalt an VOC hin. Der Verbraucher kann bei seinen Kaufentscheidungen den Geruch von Schuhen aus geschäumtem Kunststoff somit als Indiz für deren Qualität heranziehen und sich an der Empfehlung des BfR orientieren.