Gamecontroller —Untersuchung von Gamepads und Controllern auf polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

 

Anlass der Untersuchungen

Spielekonsolen verbuchen bei Kindern und Jugendlichen seit einigen Jahren große Erfolge durch vielfältigen Einsatz in der Freizeit als Unterhaltungsmedium. Hierbei ist es nicht unüblich, dass Stunden vor dem Bildschirm verbracht werden, um dieses Hobby auszuleben.

Gamecontroller, welche zur Steuerung und Bedienung der Spielekonsole verwendet werden, bestehen oft aus schwarzen Hartkunststoffen mit weichen Gummibestandteilen wie Knöpfe oder Joysticks.
Sie werden gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit. Anhang I Nr. 14 RL 2009/48/EG nicht als Spielzeug eingestuft, womit keine Angabe zu einer Altersbeschränkung vonnöten ist.

Allerdings stellen sie ein Verbraucherprodukt nach ProdSG dar. Gemäß 1. ProdSV in Verbindung mit. Anhang III Teil A Nr. 4 .1 RL 2014/35/EU (Niederspannungs-Richtlinie) benötigen diese Produkte darüber hinaus eine CE-Kennzeichnung.

Rechtliche Grundlagen

Als Erzeugnisse nach Art. 3 Nr. 3 REACH-V dürfen sie gemäß der Beschränkungen aus Anhang XVII Eintrag 50 der REACH-V nicht für die allgemeine Öffentlichkeit in Verkehr gebracht werden, wenn einer ihrer Bestandteile aus Kunststoff oder Gummi, der bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung unmittelbar, länger oder wiederholt für kurze Zeit mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommt, mehr als 1,0 mg/kg eines der folgenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) enthält: Benzo[a]pyren, Benzo[e]pyren, Benzo[a]anthracen, Chrysen, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[j]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen und Dibenzo[a,h]anthracen.
Hierbei handelt es sich gemäß VO (EG) Nr. 1272/2008 um karzinogene PAK der Kategorie 1B, Stoffe die wahrscheinlich beim Menschen karzinogen sind.

Weiterhin gibt es 16 sogenannte EPA -PAK, welche von der US-Umweltbehörde (US-EPA) als prioritär eingestuft werden und häufig stellvertretend für die Gruppe der PAK in Umweltproben untersucht werden. Einige diese Verbindungen sind als karzinogen Kategorie 2, Stoffe bei denen ein Verdacht auf eine karzinogene Wirkung beim Menschen besteht, eingestuft.
Hierzu zählen: Acenaphthen, Acenaphthylen, Anthracen, Benzo[a]anthracen, Benzo[a]pyren, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[g,h,i]perylen, Benzo[k]fluoranthen, Chrysen, Dibenzo[a,h]anthracen, Fluoranthen, Fluoren, Indeno[1,2,3-cd]pyren, Naphthalin, Phenanthren und Pyren.
Ihr Gehalt soll im Zuge des ALARA-Prinzips (as low as reasonably achievable = so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar) nach der aktualisierten Stellungnahme Nr. 025/2009 des BfR soweit wie möglich minimiert werden.

Abbildung zeigt eine Spiele-Konsole

Abbildung 1 Gamepad/Controller


Materialbedingter und toxikologischer Hintergrund

Weichmacheröle bzw. Ruße, welche zur Verbesserung der Elastizität des Gummis und der Färbung eingesetzt werden, stellen die Hauptursache für PAK-Kontaminationen in Materialien dar. Bei den Gamecontrollern enthalten vor allem die Teile aus Kunststoff, meist aus Polystyrol oder Polyamid, und Gummi diese Stoffe. Somit können in den Gamepads aus diesen Kunststoffmaterialien polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten sein.

Viele PAK haben krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften (Crone and Tolstoy, 2010). Einige PAK sind gleichzeitig persistent, bioakkumulierend und toxisch für Menschen und andere Organismen.

Gerade bei längerem Hautkontakt, wie er beim Spielen und Halten des Controllers über teilweise mehrere Stunden vorkommt und bei einer möglicherweise entstehenden erhöhten Hautfeuchte könnte die Hautpenetration der PAK und damit deren Aufnahme in den Körper erleichtert werden.

Bereits 2015 wurden unterschiedliche Bedarfsgegenstände mit zum Teil längerem Hautkontakt auf die acht PAK nach der REACH-V sowie die EPA-PAK untersucht. Die Probenvielfalt erstreckte sich dabei von Wärmflaschen, Kopfhörer, Sportmatten und Schwimmhilfen über Kostüme, Masken und Schuhe.
Damals wiesen mehr als 10 % der untersuchten Proben PAK-Gehalte über den damals noch nicht geltenden Grenzwerten von 1 mg/kg je Verbindung auf.

Verbindungen aus der Gruppe der EPA-PAK wurden in einem Großteil der Proben nachgewiesen, zumeist in sehr geringen Konzentrationen (< 0,3 mg/kg).
Aufgrund des erhöhten und längeren Kontaktes der Haut mit dem Gamecontroller beim Spielen und der positiven Befunde in den letzten Jahren, hat das LGL im Jahr 2019 13 schwarze Gamepads und Controller hinsichtlich der stofflichen Zusammensetzung auf PAK untersucht.
Hierbei wurden unterschiedliche Probenmaterialien, sowohl das Hart- als auch das Weichplastik, welche im längeren Hautkontakt stehen, untersucht.

Ergebnisse – PAK-Untersuchungen

In acht der 13 untersuchten Planproben wurden PAK nachgewiesen. Fünf der geprüften Proben enthielten keine nachweisbaren PAK-Verbindungen. Somit lieferten 61,5 % der untersuchten Proben ein positives PAK-Ergebnis.

Dabei enthielten alle acht Proben EPA-PAK-Verbindungen. Diese wurden sowohl im Hart- als auch im Weichplastik gefunden (siehe Tabelle 1).
Die fünf Probenmaterialien, in denen keine PAK nachgewiesen wurden, bestanden zu etwa gleichen Teilen aus Hart- und Weichteilplastik.
Nur eine der acht Proben mit positivem Befund enthielt REACH-PAK (12,5 % der positiven Befunde). Die PAK nach REACH wurden hierbei in einer Probe aus Hartplastik nachgewiesen.
In der Summe wurden in den acht Proben 28 PAK, davon vier REACH-PAK und 24 EPA-PAK nachgewiesen (siehe Tabelle 1).

Da eine PAK-Belastung sowohl im Hart- als auch Weichplastik festgestellt wurde, war hier keine Verknüpfung zwischen Material und PAK-Eintrag erkennbar.

zwei Tortendiagramme zum prozentualen Nachweis von PAK einmal pro Probenzahl einmal aufgeslüsselt nach REACH und EPA-PAKAbbildung 2 Übersicht PAK-Ergebnisse

Die nachgewiesenen REACH-PAK lagen in einem Konzentrationsbereich von 0,1 bis 0,4 mg/kg (je nach PAK-Verbindung Faktor 3 bis Faktor 40 über der Nachweisgrenze der Methode). Diese Gehalte führten in keinem Fall zu einer stofflichen Beanstandung, da sie alle unter dem Grenzwert von 1,0 mg/kg lagen.

Nachfolgende Tabelle liefert eine Ergebnisübersicht der acht Proben mit positivem PAK-Befund.

Tabelle 1 Übersicht der PAK-Ergebnisse
Probenbezeichnung untersuchtes Material PAK-Nachweis REACH-PAK EPA-PAK
Gamepad, schwarz Hartplastik
schwarzes Handstück
2 - Fluoranthen
Pyren
Controller, schwarz Weichplastik
Joystick/Knopf
1 - Phenanthren
Gamepad, schwarz Weichplastik
Tasten an der Rückseite des Gamepads
1 - Pyren
Gamepad, schwarz Weichplastik
Tasten an der Rückseite des Gamepads
3 - Phenanthren
Pyren
Benzo[g,h,i] perylen
Controller schwarz Weichplastik
Überzug des Knopfes
1 - Napthalin
Controller, schwarz Weichplastik
Tasten an der Rückseite des Controllers
2 - Fluoranthen
Pyren
Controller, schwarz Hartplastik
schwarzes Handstück
7 - Naphthalin
Acenaphthylen
Fluoren
Phenanthren
Fluoranthen
Pyren
Benzo[g,h,i] perylen
Controller, schwarz Hartplastik
schwarzes Handstück
11 Benzo[a]anthracen, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[e]pyren,Benzo[a]pyren Fluoren
Phenanthren
Anthracen
Fluoranthen
Pyren
Indeno[1,2,3- c,d]pyren
Benzo[g,h,i]perylen

 

In einer Probe wurde ein Naphthalin-Gehalt von 5,8 mg/kg bestimmt.
Naphthalin ist gemäß der CLP-Verordnung als karzinogen Kategorie 2 (kann vermutlich Krebs erzeugen) eingestuft, jedoch in der REACH-V nicht mit einem Grenzwert belegt. Weiterhin sind Hautreaktionen nach dermaler Exposition beschrieben (siehe aktualisierte Stellungnahme des BfR Nr. 046/2006). Naphthalin sollte nach dem ALARA-Prinzip daher so weit wie möglich minimiert werden. Der Hersteller ist dementsprechend in einer Sachverständigenäußerung auf die gute Herstellungspraxis und das Minimierungsprinzip hinzuweisen.

Fazit

Die 13 untersuchten Planproben waren nicht zu beanstanden, da die PAK-Grenzwerte der REACH-V bei keiner der untersuchten Proben überschritten wurden.
Die REACH-PAK wurden nur im Hartplastik nachgewiesen. EPA-PAK wurden dagegen im Hart- und Weichplastik bestimmt, womit es keine eindeutige PAK-Belastung in Abhängigkeit der Matrices gab.
Eine Probe wies einen deutlich erhöhten Gehalt des EPA-PAK Naphthalin auf.
Im Sinne des vorsorglichen Verbraucherschutzes und zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sollten Hersteller mit dem Einsatz PAK-haltiger Weichmacheröle und Ruße sensibel umgehen.