Transfettsäuregehalte in Frittierfetten und –ölen sowie in Fettgebäck und anderen ausgewählten Lebensmitteln

Signet Jahresbericht 2021/22

Abstract

Bei der industriellen Fetthärtung pflanzlicher Öle (speziell der Teilhärtung) können ungesättigte Fettsäuren, deren Doppelbindungen natürlicherweise in der cis-Form vorliegen, in die trans-Form umgelagert werden. Diese sogenannten Transfettsäuren können bei einer hohen Aufnahmemenge das Risiko einer Herzerkrankung deutlich erhöhen. Deshalb wurden in der Vergangenheit verschiedene fettreiche Produkte, die üblicherweise mit gehärteten Fetten hergestellt wurden, am LGL auf Transfettsäuren untersucht. Während in den vergangenen Jahren noch zahlreiche und in 2021 noch einige Produkte hohe Transfettsäuregehalte aufwiesen, wurden nach Festlegung eines EU-weiten Grenzwertes keine Überschreitungen dieses Wertes im Jahr 2022 mehr festgestellt.

Hintergrund der Untersuchungen

Mit der Verordnung (EU) Nr. 2019/649 der Kommission vom 24. April 2019 wurde erstmals für alle EU-Mitgliedsstaaten ein Grenzwert für den Gehalt an Transfettsäuren industrieller Herkunft (i-TFA) festgelegt, der für die Abgabe von Lebensmitteln an den Endverbraucher und im Einzelhandel gilt. Dieser in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommene Höchstwert von 2 g/ 100 g Fett beruht auf wissenschaftlichen Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Erkenntnis, dass eine hohe Aufnahme von Transfettsäuren das Risiko einer Herzerkrankung deutlich erhöht. Angesichts der Tatsache, dass koronare Herzerkrankungen die häufigste Todesursache in der Europäischen Union sind, ist der Kontrolle von Transfettsäuren in Lebensmitteln eine hohe Bedeutung beizumessen.

Das LGL überprüft seit Jahren routinemäßig den Transfettsäuregehalt relevanter Lebensmittel (insbesondere von Frittierfetten und Fettgebäck) und orientierte sich in seinen Beurteilungen bereits vor dem Inkrafttreten der o.g. Verordnung an einem Richtwert von 2 g/100 g Fett. Früher konnten wegen des Fehlens der gesetzlichen Regelung und einer Übergangsfrist der Verordnung (EU) Nr. 2019/649 bis zum 1. April 2021 Überschreitungen des Höchstwerts allerdings vom Vollzug noch nicht geahndet werden.

Untersuchungsergebnisse

Im Berichts-Zeitraum 2021/2022 wurden insgesamt 429 Proben untersucht (Tabelle 1):

Tabelle 1: Übersicht über die von 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022 untersuchten Proben.
Probenzahlen
Frittierieröle/ Frittierfette (gebraucht) 138
Frittierieröle/ Frittierfette (ungebraucht) 95
aus Fettgebäck isoliertes Fett 75
aus Plunder-/Blätterteiggebäck isoliertes Fett 26
Margarine 27
Ziehfett/Ziehmargarine 13
Brotaufstriche 5
Kartoffelchips, Gemüsechips, Getreideknabbererzeugnisse 50
Summe 429

Die Untersuchungsergebnisse der vergangenen Jahre gaben Hinweise auf die Wirksamkeit der Festlegung des Grenzwerts. Dies wurde bei einem Vergleich der Beanstandungsquoten und der nachgewiesenen Transfettsäure-Höchstgehalte bei besonders betroffenen Lebensmitteln wie Frittierfetten und Fettgebäck vor allem bei den Fettgebäcken deutlich (Tabelle 2).

Tabelle 2: Jahresvergleich der industriellen Transfettsäuregehalte in Frittierfett, Fettgebäck, Margarine, Ziehfett, Plunder- und Blätterteiggebäcke sowie Kartoffelchips, Gemüsechips und Getreideknabbererzeugnisse aus den Jahren 2018 bis 2022
Probenzahl Höchstgehalt iTFA [g/100g Fett] Probenzahl mit iTFA > 2% Anteil Proben mit iTFA > 2%
Frittierfett
2018 116 49,9 14 12,1 %
2019 86 50,1 6 7,0 %
2020 89 42,6 14 15,7 %
2021 137 39,7 9 6,6 %
2022 96 0,9 0 0 %
Fett aus Fettgebäck
2018 11 36,8 6 54,6 %
2019 41 35,5 16 39,0 %
2020 40 32,3 15 37,5 %
2021 65 28,5 2 3,1 %
2022 10 0,83 0 0 %
Fett aus Plunder- und Blätterteiggebäcken
2022 26 0,68 0 0 %
Ziehfett, Margarine, Brotaufstriche
2022 45 0,51 0 0 %
Kartoffelchips, Gemüsechips, Getreideknabbererzeugnisse
2022 50 0,35 0 0 %
iTFA: Transfettsäuren industrieller Herkunft

In den Jahren 2018 bis 2020 unterschieden sich die Höchstgehalte an industriellen Transfettsäuren (i-TFA) bei den untersuchten Frittierfetten und den Fettgebäckproben nur unwesentlich. Während der ermittelten Anteil an belasteten Proben bei den Frittierfetten in den Jahren 2018 bis 2020 stärker schwankte und somit kein zeitlicher Trend erkennbar war, nahm beim Fettgebäck der Anteil an Proben, bei denen der Grenzwert für i-TFA überschritten wurde, tendenziell ab. Die Ergebnisse der weiteren Untersuchungen am LGL in den Jahren 2021 und 2022 zeigten hingegen (sowohl bezüglich der Höchstgehalte an i-TFA als auch bezüglich des Anteils der belasteten Proben) eine deutliche Tendenz zu weiter abnehmenden Transfettsäuregehalten in Frittierfetten und Fettgebäckproben. Dieses weist auf deutlich abnehmende Transfettsäuregehalte nach Inkrafttretens des Grenzwertes für den Gehalt an i-TFA im April 2021 hin.

Von allen 2021/22 untersuchten Proben wurde in 11 Fällen (2,6 %) ein erhöhter Gehalt an industriellen Transfettsäuren (iTFA) von über 2 g/100g festgestellt. Diese stammten alle aus dem Bereich der Frittierfette/Frittieröle und der Fettgebäcke. Von diesen 11 Proben waren jedoch lediglich fünf Proben zu beanstanden (dies entspricht 1,2 % aller auf ihren Transfettsäuregehalt untersuchten Proben). Zwei dieser Proben wurden aufgrund der hohen industriellen Transfettsäuregehalte von 17,2 % und 28,8 % beanstandet und drei weitere Proben mit industriellen Transfettsäuregehalten von 2,3 bis 3,7 % zusätzlich aufgrund weiterer Parameter, die auf einen Fettverderb hinwiesen. In sechs weiteren Fällen wurden die Verantwortlichen auf die deutlich erhöhten industriellen Transfettsäuregehalte ihrer Produkte in Höhe von 5,6 bis 39,7 g/100g lediglich hingewiesen, da diese Proben noch vor Ablauf der Übergangsfrist der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aus dem Handel entnommen wurden. Eine Beanstandung war deshalb hier noch nicht möglich. Bei acht weiteren Proben war die Verwendung tierischer Fette (Milchfett, Rindertalg) die Ursache für einen erhöhten Transfettsäuregehalt, der aber wegen der natürlichen Herkunft von Transfettsäuren im Fett von Wiederkäuern nicht zu beanstanden war.

Bei insgesamt 71 Proben aus der Gruppe der Margarinen, Ziehfette und der Feinen Backwaren mit Verwendung von Ziehfetten (Plunder- und Blätterteiggebäcken) war nur bei einem Produkt ein erhöhter Transfettsäuregehalt festzustellen. Aber auch hier lag die Ursache nicht in der Verwendung von Fett mit industriellen Transfettsäuren, sondern in der Verwendung von Butter als Ziehfett, dessen Transfettsäuregehalt natürlicher Herkunft und somit nicht zu beanstanden war.

In der Gruppe der Kartoffelchips, Gemüsechips sowie der Getreideknabbererzeugnisse (50 Proben) wurden keine erhöhten Transfettsäuregehalte festgestellt.

Fazit

Nach den hier durchgeführten Untersuchungen von Frittierfetten und Fettgebäcken, Margarinen, Ziehfetten, Plunder-, Blätterteiggebäcken sowie Kartoffel- und Gemüse-Chips und Getreideknabbererzeugnissen hat der Höchstwert in der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 zu einer deutlichen Verringerung der Transfettsäuregehalte in den genannten Lebensmittelgruppen geführt und die Zahl der damit belasteten Proben deutlich reduziert. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren wurden im Jahr 2022 keine erhöhten Gehalte an industriellen Transfettsäuren in den eingesandten Proben festgestellt. Eine routinemäßige Überprüfung dieser Gehalte wird dennoch aus Verbraucherschutzgründen und zur Beobachtung der Marktentwicklung weiter fortgeführt.