Ablauforganisation bei unklarer Ursache eines Legionellenausbruchs in Bayern – Stand 2018

Hintergrund

Legionellen kommen weit verbreitet im Wasser vor und können sich in künstlichen wasserführenden Systemen vorzugsweise bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C vermehren. Eine Infektionsgefährdung besteht, wenn Legionellen über den Luftpfad verbreitet und inhaliert werden. Die durch Legionellen verursachte Lungenentzündung (Pneumonie) gehört zu den umweltmedizinisch relevantesten Erkrankungen und weist eine Sterberate (Letalität) von 10 bis 15 % auf. Die vier seit 2010 in Deutschland bekannt gewordenen Legionellenepidemien (2015/16 in Bremen, 2014 in Jülich, 2013 in Warstein und 2010 in Ulm) zeigen, wie wichtig es ist, ein effizientes Ablaufschema im Falle eines Ausbruchs zu etablieren, um relevante Infektionsquellen schnellstmöglich zu identifizieren und somit eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Daher hat das LGL mit Unterstützung des StMGP wissenschaftliche Projekte zur Risikoabschätzung durchgeführt und in Abstimmung mit dem StMUV ein Schema für die Ablauforganisation bei unklarer Ursache eines Legionellenausbruchs für Bayern entwickelt. Daraus geht hervor, welche Behörde in welcher Situation welche Aufgabe hat. Das Ablaufschema ist seit September 2017 im Bayerischen Behördennetz abrufbar.

Maßnahmenkatalog für den Ausbruchsfall

Da bisher auch deutschlandweit kein standardisiertes Vorgehen bei unklarer Ursache eines Legionellen-Ausbruchs existiert, wird im Rahmen der Verein Deutscher Ingenieure (VDI)-Richtlinie 4259 Blatt 1 unter der Leitung des LGL ein bundesweit anwendbarer Maßnahmenkatalog für den Ausbruchsfall unter Berücksichtigung neuer, kulturunabhängiger Nachweismethoden erarbeitet. Dies erfolgt im Zusammenhang mit einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsprojekt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV) beschlossen. Die Verordnung beschreibt die Anforderungen zum Schutz und zur Vorsorge für entsprechende Anlagen. Zudem hat das StMUV in Abstimmung mit dem StMGP ein Merkblatt erstellt, das einen ersten Überblick über die daraus resultierenden Anforderungen an die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern sowie an die Behörden gibt.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema

Weitere LGL-Artikel