Fachtagung Ambrosiabekämpfung
(Bildautor: S. Nawrath & B. Alberternst, Projektgruppe Biodiversität, Goethe-Universität Frankfurt/M.)
Am 2.2.2017 wurde seitens des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention die Fachtagung Ambrosiabekämpfung durchgeführt.
Die aus Nordamerika stammende Ambrosia breitet sich in Deutschland immer mehr aus. Sie besiedelt insbesondere Baustellen, Ackerränder, Brachen, offene Böden, Weg- und Straßenränder. Die im Frühjahr keimende Pflanze beginnt im Juni in die Höhe zu wachsen und hat eine lange Blütezeit von Juli bis Oktober. Ihr Pollen kann schon in kleinen Mengen nach entsprechender Sensibilisierung allergische Reaktionen wie Heuschnupfen, Bindehautreizungen und allergisches Asthma beim Menschen auslösen.
Die gesetzlichen Regelungen zur Ambrosiabekämpfung sind sehr unterschiedlich. Während in der Schweiz Landbesitzer rechtlich zur Bekämpfung verpflichtet sind, gibt es in den EU-Mitgliedsstaaten bislang keine vergleichbaren Regelungen. Ziel der Fachtagung war daher die Prüfung der Rahmenbedingungen für rechtliche Regelungen sowie die Sammlung von Praxiserfahrungen aus anderen (Bundes-)Ländern.
Neben Vorträgen zur Verbreitungssituation von Ambrosia in Bayern und Brandenburg gab es auch Vorträge mit Praxisbeispielen und Bekämpfungserfolgen aus Österreich, Luxemburg und der Schweiz. Ein weiterer Fokus der Vorträge lag auf der Ambrosia Problematik in der Landwirtschaft sowie an Straßen (besonders Autobahnen). Basierend auf den Erkenntnissen der Fachtagung werden technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen gesammelt um Ambrosia (artemisiifolia) auf ein Maß zurückzudrängen, das weder den landwirtschaftlichen Anbau von Nutzpflanzen noch die Gesundheit der Bürger beeinträchtigt.
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