Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an Schulen

Die Arbeit an Schulen wird häufig mit psychischen Belastungen assoziiert. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von herausfordernden Gesprächssituationen, unklaren Verantwortlichkeiten, ungünstigen räumlichen Gegebenheiten bis hin zu umfangreichen außerunterrichtlichen Pflichten.

Bei der Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastungen geht es um alle erfassbaren Einflüsse am Arbeitsplatz (z. B. Lärm, Zeitdruck, Unterrichtsunterbrechungen), die von außen auf die Beschäftigten einwirken und sie psychisch belasten können. Im Vordergrund steht die Beurteilung von Arbeitsbedingungen mit dem Ziel, gesundheitsgefährdende Belastungen bei der Arbeit zu reduzieren.

Gesetzliche Verpflichtung und Chancen der Gefährdungsbeurteilung

Schulleitungen in Bayern sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz). Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist ein Teil der Gefährdungsbeurteilung (Richtlinien zum Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes im öffentlichen Dienst des Freistaats Bayern).
Ziele der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sind:

  • Gesundheitsförderung, um z. B. krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren
  • Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Arbeitsqualität
  • Steigerung der Arbeitsmotivation und -zufriedenheit

(Quelle: z. B. Klusmann & Phillipp, 2014; Hasselhörn & Nübling, 2004)

Merkmalsbereiche und Inhalte

Im Fokus der Belastungsermittlung stehen folgende fünf Merkmalsbereiche:

  • Arbeitsorganisation: z. B. Arbeitszeit, Arbeitsabläufe, Kommunikation & Kooperation
  • Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe: z. B. Handlungsspielräume, Partizipationsmöglichkeiten, Qualifikationserfordernisse
  • Soziale Beziehungen: z. B. zu Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten
  • Arbeitsumgebung: z. B. Faktoren wie Lärm oder Ergonomie, Arbeitsmittel
  • Arbeitsformen: z. B. Inklusion, Digitalisierung

Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt in mehreren Schritten. AMIS-Bayern berät und unterstützt Schulen während des gesamten Prozesses fachkundig:

Das Bild zeigt die 8 Schritte der GBU psychischer Belastungen.

Verfahren zur Gefährdungsermittlung

Zentrale Instrumente zur Ermittlung psychischer Belastungen am Arbeitsort Schule sind eine Befragung des Schulpersonals mittels standardisiertem Online-Fragebogen oder ein moderierter Workshop. Beide Verfahren erfassen psychische Arbeitsbelastungen des Schulpersonals in den fünf genannten Merkmalsbereichen.

Die Teilnahme an der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist für das Schulpersonal grundsätzlich freiwillig. Die Ermittlung der Belastungsfaktoren mittels Online-Fragebogen ist vollkommen anonym, da keine personenbezogenen Daten erfasst werden. Rückschlüsse auf einzelne Teilnehmende sind nicht möglich. Die Schulleitung erhält von AMIS-Bayern ausschließlich aufbereitete und zusammengefasste Ergebnisse aller Teilnehmenden.

Für kleinere Schulen (Kollegien bis zu 10 Personen) bietet sich anstelle der Online-Befragung ein moderiertes Workshopverfahren zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Ableitung geeigneter Maßnahmen an. Daran teilnehmen können entweder das gesamte Kollegium oder gewählte Vertreterinnen und Vertreter. Auch in diesem Verfahren behandeln wir Ihre Rückmeldungen vertraulich. So erfolgt die Ermittlung der Arbeitsbelastungen zum Beispiel durch eine verdeckte Flipchart-/ Kartenabfrage und wird von Psychologinnen und Psychologen durchgeführt, die der Schweigeplicht unterliegen.

Maßnahmen zur Reduktion psychischer Belastungen

Basierend auf den an Ihrer Schule ermittelten Belastungsfaktoren werden passgenaue Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Auch in diesem Schritt unterstützt AMIS-Bayern Sie gerne mit Handlungsempfehlungen und stellt Ihnen zudem Planungs- und Umsetzungshilfen zur Verfügung.

Beispiele für mögliche Maßnahmen sind:

  • Optimierung von Kommunikationswegen und Gesprächsführungsstrategien
  • Neu- oder Umstrukturierung von Arbeitsabläufen
  • Organisation und Festlegung von Verantwortlichkeiten
  • Lärmpräventionsmaßnahmen

Was habe ich als Lehrkraft von der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?

Durch Ihre Teilnahme an der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen tragen Sie maßgeblich zur Verbesserung Ihrer Arbeitsbedingungen und dadurch zu einer gesundheitsförderlichen Schulentwicklung bei. Nur durch Ihre Rückmeldung kann sich die Schulleitung ein detailliertes Bild zu den Arbeitsbedingungen an Ihrer Schule machen. Das ist Voraussetzung für die Ableitung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen, die zur Verbesserung Ihrer Arbeitssituation beitragen.

Quellen

  • Hasselhorn, H. M., & Nübling, M. (2004). Arbeitsbedingte psychische Erschöpfung bei Erwerbstätigen in Deutschland. Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin, 39(11), 568-576.
  • Klusmann, U. & Philipp, A. (2014). Belastung und Beanspruchung im Lehrerberuf: Zum Stand der empirischen Forschung. In E. Terhart, H. Bennewitz, & M. Rothland (Eds.), Handbuch der Forschung zum Lehrerberuf (2. Auflage). Münster: Waxmann.