Schlachthofprojekt – Vergleichende Überprüfung anhand rechtlicher Vorgaben und fachlicher Leitparameter

2014 überprüfte das LGL im Rahmen eines Projekts 20 große bayerische Schlachtbetriebe hinsichtlich des Tierschutzes. Neben der aufwendigen herkömmlichen Überprüfung anhand der komplexen Vorgaben des europäischen und nationalen Tierschutzrechts setzte das LGL ein System der weltbekannten Tierwissenschaftlerin Temple Grandin aus den USA ein. Ziel war, herauszufinden, ob die von ihr entwickelten einfachen Leitparameter ausreichend sind, den Tierschutz in Schlachtbetrieben zu bewerten.

Temple-Grandin-Audit

Die Anzahl der Tiere, die für den jeweiligen Leitparameter ausgezählt wurden, richtete sich nach der Stundenschlachtleistung und variierte zum Teil von Betrieb zu Betrieb. Dabei beurteilte das LGL sieben Bereiche, die Grandin für die Beurteilung von Schlachthöfen vorsieht.

Der erste Bereich betraf die Betäubungsdurchführung bei Schweinen und Rindern. Wurde bei Schweinen eine Elektrobetäubung vorgenommen, überprüfte das LGL den Ansatz der Elektrobetäubungszange und die Anzahl der Tiere mit Lautäußerungen aufgrund von Stromschlägen durch inkorrekten Ansatz der Elektroden.

Bei einer Betäubung der Schweine durch CO2 kontrollierte das LGL, ob die Gondeln, mit denen die Schweine in die CO2- Atmosphäre verbracht werden, überbelegt waren. Bei der Bolzenschussbetäubung von Rindern überwachte das LGL die Anzahl der Tiere, die mit einem Schuss korrekt betäubt wurden. Das LGL beurteilte auch die Betäubungseffektivität und erfasste die Anzeichen einer fraglichen bzw. nicht ausreichenden Betäubung während der Entblutungsstrecke. Dabei testete das LGL den Cornealreflex und den Nasenscheidewandreflex und achtete auf weitere Anzeichen wie Atmung, Lautäußerungen und willkürliche Bewegungen. Der dritte Bereich betraf das Hinfallen. Hier erfasste das LGL die Anzahl der Tiere, die beim Abladen bzw. beim Treiben aufgrund von Fehlern im Umgang oder baulichen Mängeln stürzten, das heißt mit dem Körper den Boden berührten.

Das LGL erfasste auch die Lautäußerungen der Tiere, die durch bauliche Mängel oder nicht sachgerechten Umgang mit den Tieren beim Treiben aus dem Stall heraus in den Einzeltreibgang oder in die Betäubungsbucht ausgelöst wurden. Zum fünften Bereich gehörte die Erfassung der Anwendungshäufigkeit des Elektrotreibers. Innerhalb des sechsten Bereiches überprüfte das LGL, ob nicht-tierschutzgerechtes Verhalten den Tieren gegenüber vorkam, wie zum Beispiel Schwanzverdrehen bei Rindern. Schließlich überprüfte das LGL als siebten Punkt den freien Zugang zu einer ausreichenden Trinkwasserversorgung in den Stallungen für alle nicht sofort geschlachteten Tiere.

Überprüfung anhand rechtlicher Vorgaben

Mithilfe der bayerischen Qualitätsmanagement (QM)-Formblätter überprüfte das LGL die Bereiche Abladen, Wartestall, Betäubung, Entblutung und Dokumentation. Dabei wurden baulich-technische Mängel sowie Mängel im Umgang mit den Tieren erfasst. Bei der Dokumentation sah das LGL Standardarbeitsanweisungen, Sachkundenachweise, und Unterlagen für Tierschutzschulungen und zur Betäubung ein. Das LGL begutachtete auch die für die Betäubung verwendeten Geräte.

Fazit

Da die Kontrollen für das Projekt noch nicht abgeschlossen sind, gibt es noch keine abschließende Beantwortung der Fragestellung. Erste Ergebnisse im Hinblick auf den Tierschutz lassen allerdings den Schluss zu, dass sich die Methode nach Grandin gut einsetzen lässt, um den Tierschutz in den Betrieben zu verbessern, da sich die Audits einfacher und schneller durchführen lassen und sich somit die Überwachungsfrequenz erhöhen lässt.

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