Salmonellose
Erreger
Abbildung 1: Dünndarm eines Kalbes mit blutigem Darminhalt und hochgradig geschwollenen Darmlymphknoten bei Vorliegen einer Salmonelleninfektion.
Die Erreger der Salmonellose gehören zur Gattung Salmonella der Familie Enterobacteriaceae. Es handelt sich um fakultativ anaerobe, anspruchslose, gramnegative Stäbchenbakterien, die Laktose nicht verwerten können. Insgesamt sind rund 2.600 Serovare bekannt, die überwiegend der Spezies Salmonella enterica ssp. (Subspezies) enterica angehören. Serovare werden mit Großbuchstaben bezeichnet und anhand ihrer Zellwandantigene (O-Antigene) und ihrer Geißelantigene (H-Antigene) im Schema nach White-Kauffmann-Le Minor erfasst. Die pathogenetisch bedeutsamsten Serovare sind Salmonella Typhimurium (O: 1, 4, (5), 12 H1: i H2: 1,2) und Salmonella Enteritidis (O: 1, 9, 12 H1: g, m, (p) H2: (1, 7)). Alle Salmonella spp. (Spezies) sind grundsätzlich als pathogen anzusehen. Neben wirtsadaptierten Serovaren, die wie Salmonella Typhi oder Salmonella Paratyphi allein an den Menschen oder wie Salmonella Dublin an das Rind angepasst sind, sind die meisten Serovare nicht wirtsadaptiert, sondern zwischen den einzelnen Tierarten bzw. zwischen Mensch und Tier übertragbar. Salmonella spp. sind daher klassische Zoonoseerreger.
Vorkommen und Übertragungswege
Salmonella spp. sind an den Darm von Mensch und Tier angepasst und werden mit dem Kot ausgeschieden. Sie sind in der Umwelt wochen- bis monatelang überlebensfähig. Bei entsprechend guten Nährstoff- und Temperaturbedingungen ist in Einzelfällen auch eine Vermehrung und Anreicherung außerhalb des Darmes möglich. Die Übertragung erfolgt durch den faeco-oralen Infektionsweg mittels Schmier- und Schmutzinfektionen. Von besonderer Bedeutung sind dabei kontaminierte Futtermittel oder kontaminiertes Trinkwasser. Während Jungtiere meist klinisch erkranken, entwickeln ältere Tiere nach einer Salmonella-Infektion häufig keine klinischen Symptome, scheiden aber dauernd oder intermittierend den Erreger aus. Solche symptomlosen Dauerausscheider stellen ein beträchtliches Infektionsrisiko dar. Bei Hühnern ist der Infektionsweg über das Ei bekannt, wobei Salmonellen die Eierstöcke besiedeln und die Vögel bereits salmonellenhaltige Eier legen, aus denen infizierte Küken schlüpfen. Als Infektionsquelle für den Menschen kommen besonders auch Salmonella-kontaminierte Lebensmittel in Betracht.
Krankheitsbild
Eine Salmonelleninfektion führt besonders bei Jungtieren zu einem enterischen Krankheitsbild, das in erster Linie durch teilweise hohes Fieber und Durchfall gekennzeichnet ist. Das Allgemeinbefinden ist dabei mittel- bis hochgradig gestört. Bei septikämischen Verlaufsformen können auch weitere Organsysteme betroffen sein. Ältere Tiere entwickeln eine schwächere Symptomatik oder zeigen keine klinischen Symptome. Bei Rindern, Schafen, Schweinen und Pferden kann es in Einzelfällen zu Salmonella-bedingten Aborten kommen.
Diagnostik
Abbildung 2: Laktosenegative Salmonella-Kolonien auf Gassneragar
Die Diagnostik erfolgt durch kulturellen Nachweis des Erregers aus Kotproben, Organen oder sonstigem klinischen Untersuchungsmaterial. Dabei werden nicht-selektive und selektive Anreicherungsverfahren hintereinander geschaltet, um auch kleinste Erregermengen sicher erfassen zu können. Die Isolierung erfolgt auf speziellen Selektivnährböden. Jeder Isolierung sollte aus epidemiologischen Gründen die Serovar-Bestimmung folgen. Da die Salmonellenausscheidung häufig intermittierend ist, ist die einmalige Kotuntersuchung nicht geeignet, eine Salmonellenfreiheit sicher festzustellen.
Gesetzliche Regelungen
Infektionen mit Salmonella Pullorum, S. Gallinarum, S. arizonae (außer Salmonellen, für die eine Mitteilungspflicht nach §4 der Geflügel-Salmonellen-Verordnung besteht) bei Huhn, Truthuhn, Helmperlhuhn, Wachtel, Fasan, Rebhuhn, Ente (Gallus gallus, Meleagris gallopavo, Numida meleagris, Coturnix coturnix, Phasianus colchicus, Perdix perdix, Anas ssp.) sind in Anlage 2 der Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) gelistet: der Nachweis und der Verdacht sind gemäß §3 der TierSeuchMeldV zu melden.
Die Salmonellose/Salmonella ssp. (außer Salmonellen, für die eine Mitteilungspflicht nach § 4 der Geflügel-Salmonellen- Verordnung oder Anlage 2 Nr. 12 besteht) bei Säugetieren, Vögeln (Mammalia, Aves) sind in Anlage 3 der Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) gelistet: der Nachweis ist gemäß §4 der TierSeuchMeldV zu melden.
Die Salmonellose/Salmonella ssp. bei Reptilien (Reptilia) ist in Anlage 4 der Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) gelistet: der Nachweis ist gemäß §4 der TierSeuchMeldV zu melden.
Die Salmonellose der Hühner und Puten wird streng überwacht und staatlich bekämpft. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Verordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten (Geflügel-Salmonellen-Verordnung).
Die nationale Rinder-Salmonellose-Verordnung ist seit dem 10.03.2026 außer Kraft. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Seuche nicht verschleppt wird.

