Nachweis von potentiellen Krankheitserregern in einem Gentechnik-Baukasten aus den USA

Derzeit bieten mehrere Firmen Experimentierkästen für einfache mikrobiologische und gentechnische Experimente im Online-Handel an, so genannte Do-it-yourself (DIY)-Kits.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat einen über das Internet frei bestellbaren Gentechnik-Baukasten der Firma „The Odin“ mit dem Namen „The CRISPR Cas 9 Bacterial Genomic Editing Kit“ bestellt und untersucht.

Der Do-it-yourself-Gentechnik Baukasten enthält alle Komponenten für die Durchführung eines auf der CRISPR/Cas9-Technologie basierendes Genomeditierungsexperiments zur Herstellung Streptomycin-resistenter Escherichia coli-Bakterien:

Mithilfe des CRISPR/Cas9-Systems wird ein Doppelstrangbruch im rpsL-Gen, das für das ribosomale S12-Protein codiert, eingeführt. Zudem wird eine spezifische template-DNA in die Zellen eingebracht, die als Vorlage für die bakterielle DNA-Reparaturmaschinerie dient. Die template-DNA umfasst einen Abschnitt des rpsL-Gens von Escherichia coli und enthält eine Mutation (K43T), die zur Resistenz gegenüber dem Antibiotikum Streptomycin führt. Laut Herstellerangaben sollte in dem Gentechnik-Baukasten als Empfängerorganismus der Escherichia coli-Laborstamm HME63 enthalten sein. Bei diesem Laborstamm HME63 handelt es sich um ein für Mensch, Tier und die Umwelt ungefährliches Bakterium.

Untersuchungsergebnisse des LGL

Die Untersuchung des LGL zeigte jedoch, dass sich in dem Gentechnik-Baukasten statt dem erwarteten ungefährlichen Laborstamm Escherichia coli HME63 eine Mischung unterschiedlicher, potentiell krankheitserregender Bakterien (Erreger der Risikogruppe 2) befindet. Die Einfuhr und der Besitz solcher Krankheitserreger ist ebenso wie deren Aufbewahrung, deren Weitergabe oder das Arbeiten damit gemäß §44 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nur nach Erlaubnis durch die zuständige Behörde gestattet. Sollten Personen ohne eine solche Erlaubnis im Besitz derartiger Baukästen sein, empfehlen wir, diese Baukästen nicht zu öffnen, die Experimente nicht durchzuführen und für das weitere Vorgehen mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt (https://www.stmgp.bayern.de/ministerium/behoerden-und-gremien/) Kontakt aufzunehmen.

Bei den nachgewiesenen potentiellen Krankheitserregern handelt es sich um Bakterien, die prinzipiell eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können. Darunter sind Enterococcus faecalis und Klebsiella pneumoniae. Beide Erreger können unter anderem Sepsis, Harn- und Wundinfektionen hervorrufen. Eine Verbreitung in der Bevölkerung ist allerdings unwahrscheinlich und eine wirksame medizinische Behandlung im Erkrankungsfall normalerweise gegeben.

Bewertung und Maßnahmen

Das LGL warnt vor der Verwendung des Baukastens, da eine mögliche Infektion beim Umgang mit den in dem Baukasten entgegen den Herstellerangaben enthaltenen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
Die Verwendung derartiger Do-it-yourself-Gentechnik-Baukästen darf, selbst wenn sie keine potenziellen Krankheitserreger enthalten, gemäß Gentechnikgesetz nur in gentechnischen Anlagen erfolgen. Weitere Details zum Gentechnikgesetz unter:

http://www.stmuv.bayern.de/themen/gentechnik/bayern/diy_kits.htm

Weitergehende Maßnahmen werden derzeit von den zuständigen Bundesministerien geprüft.