Energieeffizienz bei Leuchten mit Vorschaltgeräten - Überprüfungen 2008 und 2009

Zuständig für die Kontrollen zur Einhaltung der Richtlinie ist in der Regel die Gewerbeaufsicht in den jeweiligen Bundesländern. Die Marktüberwachung beschränkt sich nicht nur auf die Produktsicherheit. Damit für Hersteller, die sich an die Vorschriften halten, keine Wettbewerbsnachteile entstehen, überprüft die Gewerbeaufsicht auch das Inverkehrbringen von energieeffizienten Leuchten. Das Gewerbeaufsichtsamt Augsburg hat 2008 und 2009 in Zusammenarbeit mit der Geräteuntersuchungsstelle im LGL eine Aktion Marktaufsicht zur Energieeffizienz bei Leuchten mit Vorschaltgeräten durchgeführt. Dafür wurden 2008 und 2009 jeweils zehn Leuchten als Proben aus dem Handel entnommen. Die erforderlichen Messungen wurden in der VDE -Prüf- und Zertifizierungsstelle durchgeführt. Die Experten ermittelten bei diesen Proben den Energieeffizienz-Index beziehungsweise den Typ des Lampe- Vorschaltgeräte-Systems nach der Prüfnorm EN 50294.

Ergebnisse

Entsprechend den Vorgaben der DIN EN 50294 (= VDE 0712 Teil 294) bestimmten das LGL und die beteiligte Gewerbeaufsicht bei den Untersuchungen die entsprechenden Parameter, um daraus die zugehörige Energieeffizienzklasse gemäß CELMA-Leitfaden zu ermitteln. Die Produkte waren durchweg mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Im Jahr 2008 waren von den zehn überprüften Leuchten drei hinsichtlich der Anforderungen an die Energieeffizienz zu bemängeln. In einem Fall identifizierte das LGL ein Vorschaltgerät des seit Ende 2005 nicht mehr zulässigen Typs C. In zwei Fällen war eine Klassifizierung nicht möglich, wobei einmal die korrigierte Gesamtleistung außerhalb der in der EU-Richtlinie festgelegten zulässigen Grenzwerte lag. Auf jedem zweiten Vorschaltgerät war der Energieeffizienz- Index angegeben.

Bei den im Jahr 2009 überprüften Leuchten stellte das LGL in einem Fall ein mit Typ C gekennzeichnetes Vorschaltgerät fest. Die messtechnische Prüfung ergab dabei, dass das Lampe-Vorschaltgerät-System die Anforderung an Klasse B2 erfüllt. Nur auf zwei Vorschaltgeräten war 2009 noch kein Energieeffizienz-Index angegeben. Die Aktion, die 2008 und 2009 durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass die Bestimmungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Leuchten und von Produkten allgemein zunehmend besser beachtet und eingehalten werden. Wegen der stetig strenger werdenden Anforderungen der EU an die effiziente Ausnutzung der vorhandenen Energieressourcen bei der Umsetzung von Klimaschutzzielen kommt der Marktaufsicht im Bereich Energieeffizienz ebenfalls eine immer stärkere Bedeutung zu. Zunehmend dokumentiert nun das CE-Zeichen beim Inverkehrbringen auch die Konformität mit den Anforderungen an die Energieeffizienz. Die Einhaltung von Energieeffizienzanforderungen wird auch künftig verstärkt überprüft und zu einem festen Bestandteil der Marktaufsichtsprogramme werden.