Energieeffizienz bei Leuchten mit Vorschaltgeräten

Die Klimaschutzziele und die damit verbundene notwendige Reduzierung von Treibhausgasen rücken den Begriff der Energieeffizienz zunehmend in den Fokus der öffentlichen Diskussion. Ein bedeutender Anteil des Energieverbrauchs entfällt auf den Gebrauch von Leuchtstofflampen. Diese werden beispielsweise in öffentlichen Gebäuden, Büros und auch in Wohnräumen eingesetzt. Jede Leuchtstofflampe ist mit einem Vorschaltgerät ausgestattet, das ebenfalls Energie verbraucht („Verlustleistung“). Die verfügbaren Vorschaltgeräte haben mit den dafür vorgegebenen Lampentypen unterschiedliche Systemleistungsaufnahmen und damit auch deutlich verschiedene Grade von Energieeffizienz. Um die gesamte Leistungsaufnahme mit der Lichtausbeute vergleichen zu können, ist also nicht allein die Leistung der Lampe, sondern immer die Leistung des gesamten Systems zu berücksichtigen: Lampe plus Vorschaltgerät. Durch den EU-weiten Einsatz leistungsfähigerer Vorschaltgeräte will man den Energieverbrauch und damit auch den CO2-Ausstoß verringern. Mit der Richtlinie 2000/55/EG wurde deshalb ein schrittweiser Übergang von weniger effizienten zu effizienteren Lampen-Vorschaltgeräte-Systemen festgelegt. Wegen der stetig wachsenden Anforderungen der EU an die effiziente Ausnutzung der vorhandenen Energieressourcen kommt auch der Marktaufsicht im Bereich Energieeffizienz eine immer stärkere Bedeutung zu. Deshalb hat das LGL in den Jahren 2008 und 2009 eine Schwerpunktuntersuchung zu Leuchten mit Vorschaltgeräten durchgeführt.

Klassen zu typischen Vorschaltgeräten

Das Energieeffizienz-Indexsystem (EEI) gilt für netzbetriebene Vorschaltgeräte von Leuchtstofflampen. Es beinhaltet die sieben Klassen: A1, A2, A3, B1, B2, C und D. Mit diesem Indexsystem ist es möglich, Vorschaltgeräte verschiedener Hersteller zu vergleichen und je nach Anwendung das richtige Vorschaltgerät auszuwählen. Man unterscheidet zwischen konventionellen (KVG), verlustarmen (VVG) sowie elektronischen (EVG) Vorschaltgeräten in dimmbarer und nicht dimmbarer Ausführung. Konventionelle Vorschaltgeräte entsprechen der CELMA-Klassifizierung Typ D oder Typ C. Sehr energiesparend sind die elektronischen Vorschaltgeräte (Klasse A1, A2 und A3) und die verlustarmen magnetischen Vorschaltgeräte mit sehr geringen beziehungsweise geringen Verlusten (Klassen B1 und B2). Ab 2002 wurde aufgrund der geringen Energieeffizienz EU-weit ein Verbot für Vorschaltgeräte vom Typ D und ab 2005 das Verbot für Vorschaltgeräte vom Typ C erlassen.

CE -Kennzeichnung

Bei Vorschaltgeräten, die in Leuchten eingebaut in den Verkehr gebracht werden, ist auf den Leuchten und deren Verpackungen (beziehungsweise Sammelverpackungen) die sogenannte CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne) anzubringen. Durch diese bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Erstmals ist das CE-Zeichen neben der Kennzeichnung auf dem Produkt selbst auch auf der Verpackung von Vorschaltgeräten oder Leuchten verpflichtend. Produkte, die der Richtlinie 2000/55/EG nicht (mehr) entsprechen, dürfen somit kein CE-Zeichen tragen. Die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Niederspannungs- und der EMV-Richtlinie genügt allein nicht mehr.