Aluminium in Deo-Produkten - Untersuchungsergebnisse 2013

Der Verbraucher sieht sich in weiten Bereichen seines Lebens Aluminium und seinen Verbindungen ausgesetzt. Er nimmt Aluminium mit der Nahrung auf, in pflanzlichen Lebensmitteln ist dieses Element natürlicherweise vorhanden. Aufgrund seiner guten technischen Eigenschaften wird Aluminium zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen und –bedarfsgegenständen verwendet. Auch die kosmetische Industrie greift auf aluminiumhaltige Rohstoffe zurück. Hier sind in erster Linie die Aluminiumverbindungen in Mitteln, welche die Schweißbildung hemmen (Antitranspirantien, Deos), zu nennen, aber auch in dekorativer Kosmetik, z.B. Lippenstiften (Farbstoffe), sowie in Zahnpasten (Schleif- und Putzkörper, Farbstoffe, Aluminiumfluorid) und Sonnenschutzmitteln (Beschichtung der Lichtfiltersubstanz Titandioxid) kann Aluminium enthalten sein.

Die Aluminiumexposition des Verbrauchers wird immer wieder kritisch hinterfragt, da in einigen Berichten der wissenschaftlichen Literatur ein möglicher Zusammenhang von erhöhter Aluminiumaufnahme und dem Auftreten von Brustkrebs, Alzheimerdemenz und anderen neurodegenerativen Erkrankungen diskutiert wird. Eindeutig wissenschaftlich belegt sind diese Aussagen jedoch nicht.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertete die Anwendung aluminiumhaltiger Antitranspirantien und veröffentlichte dazu eine Stellungnahme [1]. Aufgrund der vorliegenden Daten kam das BfR zu dem Schluss, dass die tägliche Anwendung aluminiumhaltiger Antitranspirantien zu einer Überschreitung der tolerierbaren wöchentlichen Aufnahmemenge von Aluminium führen kann.

Untersuchungsergebnisse

Da 2013 am LGL im Rahmen von schwerpunktartig auf Männerkosmetik ausgelegten Untersuchungen auch schweiß- und geruchshemmende Deoprodukte für diese Zielgruppe unter die Lupe genommen wurden, können die Ergebnisse unter den Gesichtspunkten der aktuellen BfR-Stellungnahme beleuchtet werden.

Bei Männern sind die Schweißdrüsen aktiver als bei Frauen. Um Schweißbildung unter den Achseln zu reduzieren, hilft der Griff zum Deodorant oder Antitranspirant. Die Wirkung von Deodorantien beruht darauf, dass durch die enthaltenen Parfumstoffe der Schweißgeruch überdeckt wird und durch antimikrobielle Wirkstoffe das Entstehen von geruchsverursachenden Stoffen durch die Bakterien der Hautflora reduziert wird. In Antitranspirantien werden die aluminiumhaltigen Wirkstoffe Aluminumchlorohydrat und Aluminium-Zirconium-Hydrochlorid und seine Komplexe eingesetzt, welche die Schweißdrüsen verengen und so den Nährboden für Bakterien verringern. Die Werbung verspricht in den letzten Jahren eine immer längere Wirkungsdauer der schweißhemmenden Mittel.

Daher untersuchte das LGL 24 Deoroller/Antitranspirantien auf ihren Aluminiumgehalt und stellte dabei Gehalte von 0,5 % bis 5,2 % fest. Ein Zusammenhang zwischen der eingesetzten Wirkstoffkonzentration und der ausgelobten Wirkdauer ließ sich jedoch nicht feststellen.

Nur für die Deo-Wirkstoffe aus der Reihe der Aluminium-Zirconium-(Glycin)-Komplexe sind Höchstmengen von 20 % festgelegt, generelle gesetzliche Höchstmengen für Aluminiumgehalte in kosmetischen Mitteln existieren derzeit nicht. Es wird kontrovers diskutiert, ob und in welchem Ausmaß die oben genannten Verbindungen die Haut durchdringen können. Weitere wissenschaftliche Studien zur Hautdurchdringung aluminiumhaltiger Antitranspirantien-Wirkstoffe sind daher dringend notwendig, um exakte toxikologische Bewertungen vornehmen zu können und gegebenenfalls eine Höchstmenge in kosmetischen Mitteln abzuleiten. Diese Forderung erhebt auch der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU-Kommission (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) in seiner Bewertung aluminiumhaltiger Kosmetik [2]. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät den Verbrauchern in o.g. Stellungnahme den übermäßigen Gebrauch von aluminiumhaltigen Antitranspirantien zu vermeiden, um zu hohe Aluminiumaufnahmen zu verhindern. Außerdem sollte nach der Rasur oder bei geschädigter Achselhaut ein Deodorant ohne Aluminiumsalze verwendet werden.

Ein diesbezüglicher Warnhinweis ist derzeit nur bei Verwendung der Aluminium-Zirconium-Wirkstoffe gesetzlich vorgeschrieben. Viel häufiger, nämlich in 88 % der Proben wird der Wirkstoff Aluminiumchlorohydrat eingesetzt. Hier ist ein entsprechender Warnhinweis rechtlich zwar nicht obligatorisch, aber aus Sicht des LGL angezeigt. Bei den Untersuchungen am LGL zeigte sich, dass nur bei 14 % der Proben die freiwillige Angabe von Warnhinweisen praktiziert wird.

Ausblick

So lange noch nicht eindeutig geklärt ist, in welchem Ausmaß die Anwendung aluminiumhaltiger Deos/Antitranspirantien zur Gesamtexposition des Verbrauchers gegenüber Aluminium beiträgt, sollten diese Produkte zumindest nicht auf verletzter Haut bzw. nicht unmittelbar nach der Rasur angewendet werden. Eine Anbringung von derartigen Warnhinweisen, wäre aus Sicht des LGL zu begrüßen.

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