Parabene in kosmetischen Mitteln - Untersuchungsergebnisse 2011

Parabene in kosmetischen Mitteln

Bei Parabenen handelt es sich um diverse Ester der para-Hydroxybezoesäure. Verschiedene Parabene dürfen nach europäischem Kosmetikrecht als Konservierungsmittel kosmetischen Mittel zugesetzt werden, um eine mögliche Verkeimung der Produkte während des Gebrauchs zu verhindern. Von einigen Parabenen ist aus Tierversuchen bekannt geworden, dass sie das Hormonsystem beeinflussen können. Dies nahmen deutsche und europäische Wissenschaftsgremien zum Anlass den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln neu zu bewerten. Man kam dabei übereinstimmend zu folgendem Schluss: Methyl- und Ethylparaben sind aufgrund der vorliegenden Daten bis zur derzeit gültigen Höchstmenge von 0,4 % als sicher für alle Bevölkerungsgruppen anzusehen. Für die Verwendung von Propyl- und Butylparaben wird vorsorglich eine Absenkung der Höchstmenge auf insgesamt 0,19 % vorgeschlagen, da die Daten zur Aufnahme über die Haut und zur Exposition unzureichend sind. Auf die Verwendung anderer als der vier genannten Parabene soll verzichtet werden, da eine Bewertung aufgrund unzureichender Datenlage nicht möglich ist.

Untersuchungsergebnisse

Vor diesem Hintergrund hat das LGL Häufigkeit, Art und Einsatzmenge von Parabenen in einer breiten Produktpalette kosmetischer Mittel, die sich im Jahr 2011 auf dem Markt befanden, im Rahmen einer Schwerpunktaktion untersucht. Das Probenkontingent setzte sich zusammen aus:

  • 24 verschiedenen Körperreinigungsmitteln (Flüssigseife, Intimwaschlotion, Duschbad, Schaumbad, Babybad, Make-up-Entferner),
  • 56 Körperpflegemitteln (Babylotionen, Sonnenschutzmittel f. Kinder, Bodylotionen, Gesichts-, Hand- und Augencremes, After-Sun-Pflegeprodukte),
  • 15 Haarpflegemitteln (Haarkur, Haargel),
  • 16 Deos und
  • 13 Zahncremes.
Die Resultate sind in der Tabelle „Parabene in kosmetischen Mitteln“ zusammengestellt.
Parabene Körperreinigungsmittel Körperpflegemittel Haarpflegemittel Deos Zahncremes
keine Parabene nachweisbar          
(% Anteil Proben) 71 36 13 88 23
Methylparaben          
nachweisbar (% Anteil Proben) 25 64 87 12 77
Gehaltsbereich (%) 0,001 -0,200 0,077 - 0,340 0,006 - 0,383 0,2 0,034 - 0,211
Ethylparaben          
nachweisbar (% Anteil Proben) 17 46 33 0 0
Gehaltsbereich (%) 0,0005 - 0,024 0,017 - 0,145 0,001 - 0,045    
Propylparaben          
nachweisbar (% Anteil Proben) 17 50 53 0 31
Gehaltsbereich (%) 0,0002 - 0,011 0,009 - 0,148 0,001 - 0,078   0,015 - 0,145
Butylparaben          
nachweisbar (% Anteil Proben) 8 36 33 0 0
Gehaltsbereich (%) 0,0004 - 0,001 0,017 - 0,091 0,001 - 0,038    
Isobutylparaben          
nachweisbar (% Anteil Proben) 8 23 27 0 0
Gehaltsbereich (%) 0,0003 - 0,0056 0,008 - 0,032 0,001 - 0,013    
Isopropylparaben          
nachweisbar (% Anteil Proben) 0 0 0 0 0

In den Produktgruppen Körperreinigungsmittel und Deos enthielt die überwiegende Mehrzahl der untersuchten Erzeugnisse (71 bzw. 88 %) keine Parabene. Parabenfrei war ein Drittel der Körperpflegeprodukte, während dies bei Zahncremes und Haarpflegemitteln nur bei 23 bzw. 13 % der Produkte der Fall war.

Bei den parabenhaltigen Kosmetika waren die gültigen Höchstmengen in allen Fällen eingehalten. Das bisher rechtlich nicht geregelte Benzylparaben war in keinem der 124 verschiedenen untersuchten Kosmetikprodukte nachweisbar.

Von 20 untersuchten Kosmetika für Kinder und Babys (Badezusätze, Lotionen, Sonnenschutzmittel) erwiesen sich 12 als parabenfrei. Bei den acht parabenhaltigen Erzeugnissen war das Vorhandensein dieser Parabene für den Verbraucher aus der Deklaration ersichtlich.

Im Hinblick auf die oben genannten geplanten Neuregelungen ergibt sich folgendes:

Würde der Summengrenzwert für die Einsatzmenge von Propyl- und Butylparaben auf 0,19% erniedrigt, würden alle untersuchten Produkte auch dieser strengeren Vorgabe bereits entsprechen. Auch das geplante Verbot von Isopropylparaben hätte keine Auswirkungen, da in allen geprüften Erzeugnissen ohnehin auf dessen Einsatz verzichtet wurde. Isobutylparaben, für das ebenfalls ein Verbot erwogen wird, war dagegen in 27 % der vorliegenden Haarpflegemittel, in 23 % der geprüften Körperpflegemittel und in 8 % der untersuchten Körperreinigungsmittel enthalten; die nachgewiesenen Gehalte bewegten sich von geringsten Spuren (0,0003 % in einem Augen Make-up Entferner) bis zu 0,032 % in einem After-Sun-Pflegeprodukt.

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