Chlorphenole in Textilien – Untersuchungsergebnisse 2018 und 2019

Textilien werden einerseits aus natürlichen Fasern (Naturfasern) und andererseits aus synthetischen Fasern hergestellt. Naturfasern stammen aus natürlichen Quellen, d.h. Pflanzen, Tiere und Mineralien, und sind ohne weitere chemische Umwandlungsreaktionen einsetzbar.

Naturfasern werden nur zu einem sehr kleinen Anteil in Deutschland gewonnen. Der größte Teil der natürlichen Fasern wird im Ausland angebaut und nach Deutschland importiert. Baumwolle beispielsweise, die am häufigsten für Bekleidungs- und Heimtextilien eingesetzte Faser, wird in Asien (hauptsächlich in China, Indien und Pakistan), Afrika und Amerika angebaut.

Ganz ähnlich verhält es sich bei den fertigen Textilerzeugnissen aus natürlichen Fasern. Neben der Gewinnung der Fasern erfolgt auch die Herstellung der Bekleidung, von Sitzkissenbezügen und ähnlichen Produkten außerhalb Europas.

Zum Schutz der Produkte vor Schädlingsbefall während der Lagerung in den Ursprungsländern und während des – mitunter lang andauernden – Transports kommen Biozide zum Einsatz. Einer der eingesetzten bioziden Wirkstoffe ist Pentachlorphenol (PCP).

Gemäß der europäischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (VO (EG) Nr. 1272/2008; CLP-V) ist PCP u.a. als vermutlich krebserregend, haut- und augenreizend sowie akut toxisch eingestuft. In Deutschland verbietet die Chemikalienverbotsverordnung das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die mit PCP behandelt worden sind und mehr als 5 mg/kg (ppm) PCP enthalten.

Zur Ermittlung der momentanen Situation bezüglich der Belastung von Textilerzeugnissen mit PCP wurden bayernweit von Januar bis Juni 2018 15 Proben und im Januar 2019 weitere neun Proben von Textilien entnommen und am LGL auf PCP sowie sieben weitere rechtlich nicht geregelte Chlorphenole untersucht. Dabei handelte es sich einerseits um Schlafsäcke, Nachtwäsche, Socken, Strümpfe und Strumpfhosen aus Baumwolle für Babys und Kinder (17 Proben) sowie andererseits um Halstücher und Krawatten aus Seide (sieben Proben). Zusätzlich wurde ein Langarmshirt aus Naturfasern geprüft.

Krawatten

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In den Proben für Babys und Kleinkinder wurde weder PCP noch eines der zusätzlich geprüften Chlorphenole nachgewiesen. Dies gilt ebenso für das Langarmshirt und fünf Proben der Halstücher und Krawatten.

In zwei Proben der Halstücher und Krawatten (8 % aller Proben) verlief der Nachweis dagegen positiv. In einem Halstuch wurde neben einem der zusätzlich geprüften Chlorphenole PCP nachgewiesen. Außerdem wurden in einer Krawatte drei der zusätzlich geprüften Verbindungen festgestellt. Der Gehalt an PCP lag im Bereich der Bestimmungsgrenze des eingesetzten Verfahrens, die Gehalte an den weiteren Chlorphenolen im Bereich von dessen Nachweisgrenze.

Die Ergebnisse waren somit insgesamt sehr positiv für den Verbraucher. Keine der untersuchten Proben verstieß gegen den in der Chemikalienverbotsverordnung festgelegten Grenzwert für PCP und musste beanstandet werden.

Daneben bestätigten diese Ergebnisse den Trend der Jahre 2015 – 2017. Bereits damals zeichnete sich bei der Untersuchung von 42 verschiedenen Textilproben auf ihren Gehalt an Chlorphenolen, darunter 15 Proben an Stoffen und Wolle zur Herstellung von Textilien, ab, dass PCP in diesem Bereich keine bedeutende Rolle mehr spielt.

Babys und Kleinkinder zählen zu einer besonders sensiblen Verbrauchergruppe, die in möglichst geringem Umfang mit Schadstoffen in Berührung kommen sollte. Die geprüften Schlafsäcke, Nachtwäsche, Socken, Strümpfe und Strumpfhosen aus Baumwolle (teilweise sogar aus Baumwolle aus ökologischem Anbau) erfüllen neben der gesetzlichen auch diese Anforderung.

Daneben weist das ebenfalls negative Ergebnis für das Langarmshirt daraufhin, dass auch für erwachsene Verbraucher kein Risiko besteht beim Tragen von Baumwollkleidung mit Chlorphenolen in Berührung zu kommen.

Seidenprodukte scheinen dagegen in äußerst geringem Umfang von der Verwendung von Chlorphenolen betroffen zu sein. Die nachgewiesenen Gehalte waren jedoch sehr niedrig, so dass eine Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher beim Tragen von Halstüchern und Krawatten aus Seide nicht zu erwarten ist.