Pressemitteilung

09.06.2023
Nr. 22/2023

Lebensmittelsicherheit

Nutri-Score: Produkte mehrheitlich korrekt gekennzeichnet

LGL-Prüfungen von über 7.000 Lebensmittelproben geben Aufschluss über die Verwendung und die korrekte Berechnung der freiwilligen Nährwertkennzeichnung Nutri-Score

Seit Ende 2020 gibt es ihn: den Nutri-Score, eine freiwillige Kennzeichnung für Lebensmittel in Ergänzung zu gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wie Zutatenliste und Nährwerttabelle. Der Nutri-Score soll Verbraucherinnen und Verbrauchern den Vergleich zwischen einzelnen Lebensmitteln einer Produktkategorie im Hinblick auf deren Nährwert erleichtern. Im Rahmen einer Schwerpunktuntersuchung hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geprüft, wie viele Produkte mit dieser Kennzeichnung versehen sind und ob diese korrekt erfolgt. Fazit: Zwar wiesen mit lediglich 13,4 Prozent der über 7.000 erfassten Proben relativ wenige Produkte einen Nutri-Score auf, dafür war aber die vorhandene Kennzeichnung bei mehr als 97 Prozent dieser Produkte korrekt.

Konkret erfasste das LGL im Zeitraum Juni 2021 bis Dezember 2022 insgesamt 7.194 Proben, darunter Backwaren und Milchprodukte, Suppen und Soßen, Fleisch- und Fischerzeugnisse, Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Obst- und Gemüsesäfte, Erfrischungsgetränke, Konfitüren sowie Öle, Fette und Essige. Im Ergebnis wiesen lediglich 961 Proben die Nutri-Score-Angabe auf. Bei den folgenden Plausibilitätsprüfungen, die bei 671 Proben erfolgten, wurden zum einen Nähr- und Inhaltsstoffe (wie zum Beispiel Eiweiß, Zucker, Salz oder gesättigte Fettsäuren) lebensmittelchemisch analysiert. Darüber hinaus wurden die Angaben des Herstellers aus der verpflichtenden Nährwerttabelle und dem Zutatenverzeichnis herangezogen bzw. nicht deklarierte und analytisch nicht exakt ermittelbare Zutaten (zum Beispiel der Gemüseanteil auf einer Pizza) geschätzt. Die Prüfungen ergaben, dass bei 652 Proben (97 Prozent) im Hinblick auf die korrekte Nutri-Score-Angabe nichts zu bemängeln war. 

LGL-Präsident Prof. Christian Weidner fasst zusammen: „Die Ergebnisse zeigen, dass die Lebensmittel-Hersteller überwiegend gewissenhaft mit der Berechnung des Nutri-Scores umgehen. Bei der Zahl der Produkte, die mit der Nährwert-Skala gekennzeichnet sind, ist aber noch Luft nach oben.“ Aktuell führt das LGL die Schwerpunktuntersuchungen fort. Für Ende 2023 sind zudem Neuerungen in der Berechnung zu erwarten.
 

Erläuterung des Nutri-Scores
Der Nutri-Score setzt sich aus einer farbigen fünfstufigen Skala der Buchstaben A bis E zusammen, die somit als vereinfachte Kennzeichnung des „Nährwerts“ eines Lebensmittels fungiert. Die Berechnung erfolgt nach einem wissenschaftlich erstellten Algorithmus, in den der Energiegehalt des Produkts sowie dessen Nähr- und Inhaltsstoffe einfließen. Ungünstig wirken sich Zucker, Salz, gesättigte Fettsäuren sowie ein hoher Energiegehalt, günstig hingegen Ballaststoffe, Proteine und Bestandteile von Obst, Gemüse, Hülsenfrüchten, Nüssen sowie Oliven-, Raps- oder Walnussöl aus. Zusatzstoffe (wie Geschmacksverstärker, Farb- oder Konservierungsstoffe) fließen nicht in die Berechnung des Nutri-Scores mit ein.

Hintergrund
Seit dem 6. November 2020 regelt die LMIDV (Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel) die Möglichkeit der Verwendung der Nutri-Score-Kennzeichnung. Die Kennzeichnung beruht auf Freiwilligkeit, im Falle ihrer Nutzung durch einen Hersteller muss sie auf den Produkten aller registrierten Marken des Lebensmittelunternehmens erfolgen und auf der Vorderseite angebracht sein. Eine Verpflichtung zur Angabe aller für die Berechnung des Nutri-Scores notwendigen Nähr- und Inhaltsstoffe ist in der europäischen Gesetzgebung (Verordnung (EU) Nr.1169/2011) nicht vorgesehen; so ist beispielsweise die Angabe des Ballaststoffgehalts in der Nährwertkennzeichnung eines Lebensmittels nicht vorgeschrieben. 
Die Markeninhaberin des Nutri-Score, die Santé publique France (eine Behörde im Geschäftsbereich des französischen Gesundheitsministeriums), stellt für die Bestimmung des Nutri-Scores eine elektronische Berechnungstabelle zur Verfügung. Aktuell sind laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) rund 700 aus Deutschland stammende Unternehmen mit rund 1.000 Marken bei der Santé publique France registriert (Stand 28. Dezember 2022). Zum 1. März 2023 hat das BMEL das RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. mit der Aufgabe des Regulators (ordnungsgemäße Registrierung, Berechnung und Benutzung, Steuerung der Marktüberwachung sowie Missbrauchsverfolgung) für den Nutri-Score in Deutschland betraut. 

Weiterführende Informationen 


Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

Übrigens: Die beliebte öffentliche Vortragsreihe „Erlanger Runde“ ist wieder gestartet. Vortragsthemen und Termine sind in der Programmvorschau auf der LGL-Homepage einsehbar.