Pressemitteilung
30.11.2023
Nr. 50/2023
Lebensmittelsicherheit
Untersuchungen auf Schimmelpilzgift in Kaffee zeigen keine Überschreitung von Höchstgehalten
LGL-Analysen zum Schimmelpilzgift Ochratoxin A in Kaffee ergaben bei rund 60 Prozent der Proben keinerlei Nachweise der Substanz. Auch die maximal gemessenen Gehalte blieben deutlich unter dem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt.
Mangelhafte Bedingungen während der Lagerung von Kaffeebohnen oder -pulver können zum Wachstum von Schimmelpilzen führen. Vor allem Feuchtigkeit und Wärme begünstigen einen solchen Befall, der die Bildung von Giftstoffen, sogenannten Mykotoxinen, nach sich ziehen kann. Bei Kaffee spielt vor allem das Mykotoxin Ochratoxin A (OTA) eine Rolle. Der Gesetzgeber hat für dieses Schimmelpilzgift zulässige Höchstgehalte festgelegt, um einen bedenkenlosen Genuss des beliebten Getränks auch bei häufigem Konsum sicherzustellen. Im Jahr 2022 hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 63 Proben Kaffee auf OTA untersucht.
Neben klassischem gerösteten Kaffee (26 Proben) wurden im LGL-Labor auch verschiedene Kaffee-Pads und -Kapseln (19 Proben) sowie löslicher Instant-Kaffee (18 Proben) analysiert. Die Proben stammten hauptsächlich aus dem Einzelhandel, außerdem aus dem Großhandel und von Kaffeeröstereien. Erfreulicherweise wurde im überwiegenden Teil der Proben (59 Prozent) überhaupt keine quantitativ bestimmbaren Gehalte an OTA festgestellt. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgehalte fand zudem in keiner einzigen Probe statt. Auch unter Berücksichtigung der seit Januar 2023 geltenden, abgesenkten Höchstgehalte von 3,0 µg/kg für gerösteten oder gemahlenen Kaffee bzw. 5,0 µg/kg für löslichen (Instant-)Kaffee wäre keine der in 2022 untersuchten Proben zu beanstanden gewesen.
Der Vergleich zwischen klassischem Röstkaffee und solchem in Kapseln oder Pads ergab zudem keine nennenswerten Unterschiede hinsichtlich der Gehalte oder ihrer Maximalwerte. Jedoch lag beim Instant-Kaffee der Anteil der Proben mit messbaren Gehalten an OTA wie auch der Maximalgehalt im Vergleich zu diesen leicht höher – allerdings auch hier ohne Überschreitung geltender Höchstgehalte.
Ochratoxin A
OTA ist ein auf natürliche Weise von Schimmelpilzen gebildetes Mykotoxin (Schimmelpilzgift), das in einer Vielzahl pflanzlicher und tierischer Lebensmittel vorkommen kann, darunter vor allem in Getreide und Getreideprodukten, in Kaffee, Kakao, Nüssen, Trockenfrüchten und Gewürzen, aber auch in tierischen Lebensmitteln wie Innereien, Schinken oder Käse. OTA kann beim Menschen möglicherweise krebserregend auf Nieren und Leber wirken. Schimmelpilzbefall und damit die potenzielle Bildung von Ochratoxin A kann – neben ungeeigneter Lagerung – auch im Zuge der Ernte, der Trocknung, der Verarbeitung und des Transports erfolgen, ist jedoch durch geeignete Maßnahmen gut vermeidbar.
Weiterführende Informationen:
- LGL-Jahresbericht 2021/22: Das Schimmelpilzgift Ochratoxin A in Kaffee (bayern.de)
- LGL-Warenkunde: Kaffee und Kaffeeersatzstoffe (bayern.de)
- LGL-Artikel: 100% Arabica-Kaffee – stimmt das wirklich? (bayern.de)
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Gesundheitliche Bewertung von Mykotoxinen und Pflanzentoxinen in Lebensmitteln (bund.de)
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (efsa): Ochratoxin A in Lebensmitteln: Bewertung der Risiken für die öffentliche Gesundheit (europa.eu)
Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.