Chlorat in Mineral-, Quell- und Tafelwasser –
Untersuchungsergebnisse 2018

Hintergrund

Chlorat ist in höheren Mengen ein aus gesundheitlicher Sicht unerwünschter Stoff. Im Wasser entsteht Chlorat als Nebenprodukt bei der Aufbereitung mit chlorhaltigen Desinfektionsmitteln wie Chlordioxid oder Hypochlorit. Bei Trinkwasser ist eine solche Aufbereitung zur Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Beschaffenheit zugelassen und ein gewisser Chloratgehalt ist damit zu akzeptieren. Dagegen müssen Mineral- und Quellwässer von Natur aus durch ihr unterirdisches Vorkommen den mikrobiologischen Anforderungen entsprechen, sodass eine Desinfektion nicht erforderlich ist.

Rechtliche Vorschriften

Um einen hohen Qualitätsanspruch sicherzustellen, hat der Gesetzgeber EU -weit bei Mineral- und Quellwasser keine Desinfektion bei der Herstellung zugelassen. Nach Mineral- und Tafelwasserverordnung muss die Nutzung von Mineral- und Quellwasser ferner so erfolgen, dass bei der Herstellung und Abfüllung keine Verunreinigungen in das Produkt gelangen. Chlorat sollte deshalb in Mineral- und Quellwasser nicht auftreten. Im Gegensatz dazu gelten bei Tafelwasser hinsichtlich Chlorat ähnliche Vorschriften wie bei Trinkwasser; ein begrenzter Chloratgehalt ist daher bei Tafelwasser zulässig.

Untersuchungen

Das LGL untersuchte 2018 insgesamt 105 Proben natürliches Mineralwasser, Quellwasser sowie Tafelwasser von bayerischen Herstellern auf Chlorat. Dabei handelte es sich bei 89 Proben um geplante Einsendungen sowie um 16 Nachproben. Letztere initiierte das LGL zur Ursachenklärung zuvor gefundener Gehalte.

Mineral- und Quellwasser

Die Mehrzahl der untersuchten Proben zeigte keinen bestimmbaren oder nur einen sehr geringen Chloratgehalt. Das LGL beanstandete acht der 78 Planproben (ca. 10 %) Mineral- und Quellwasser. Siebenmal lag der Chloratgehalt im Bereich von 2 bis 8 μg/l. Entsprechend der Höhe dieser Gehalte und der Rückmeldungen der Behörden vor Ort lassen diese Gehalte eher auf einen herstellungsbedingten Übergang schließen, zum Beispiel durch die Verwendung von desinfiziertem Frischwasser in der Flaschenwaschmaschine oder bei der Abfüllung. Bei einem Quellwasser lag demgegenüber bereits ein Gehalt am Quellaustritt vor. Bei einem weiteren Quellwasser stellte das LGL mit 20 μg/l einen Chloratgehalt fest, der aufgrund der Höhe auf die Abfüllung von offensichtlich desinfiziertem Wasser schließen lässt. Dies bekräftigten die Ergebnisse von Nachproben. Durch die Untersuchung von Nachproben und die Ursachenklärung vor Ort zeigten sich die bei Mineral- und Quellwässern gefundenen Gehalte in der Regel als herstellungsbedingt und damit als zukünftig vermeidbar.

Abb .: Chloratgehalte in bayerischen Mineral- und Quellwässern

Tafelwasser

Bei Tafelwasser beurteilte das LGL eine Probe aufgrund des sehr hohen Gehaltes an Chlorat (101 μg/l) als gesundheitsschädlich. Die entsprechende Ware rief der Hersteller umgehend zurück und begann zusammen mit den Behörden die Ursachenforschung. Die übrigen untersuchten Tafelwässer zeigten keine Auffälligkeiten.

 

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