Pflanzenschutzmittelrückstände in Trinkwasser – Untersuchungsergebnisse 2009

2009 untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 91 Trinkwasserproben auf Pflanzenschutzmittel und deren Metabolite. Hiervon stammten 71 aus zentralen Wasserversorgungen und 20 aus Einzelwasserversorgungen. Die Proben wurden eigeninitiativ von 17 Gesundheitsämtern risikoorientiert entnommen und dienten häufig der Kontrolle auffälliger Befunde. Die vorgelegten Ergebnisse sind deshalb keinesfalls repräsentativ für den Zustand der bayerischen Trinkwasserversorgung, dienen aber den Vollzugsbehörden als Grundlage ihrer Entscheidungen. Die Routineuntersuchungen umfassten neben Triazinen und deren Metabolite auch Phenylharnstoffherbizide und eine große Anzahl verschiedener Einzelstoffe und Metabolite.

Auftragsuntersuchungen

Wie in den Jahren zuvor spielten auch 2009 Atrazin und dessen Abbauprodukt Desethylatrazin die größte Rolle. 29 der vorgelegten Proben (32 %) waren wegen Grenzwertüberschreitungen von Desethylatrazin und beziehungsweise oder Atrazin zu beanstanden. Allerdings handelte es sich überwiegend um Nachuntersuchungen, denn viele Proben stammten von zentralen Wasserversorgern aus Landkreisen mit bekannten Belastungen an Atrazin und Desethylatrazin.

Die Wiederholungsanalysen zeigten im Jahresverlauf keinen nennenswerten Rückgang der Gehalte. In einem der betroffenen Landkreise wurde im Sommer 2009 eine Aufbereitungsanlage in Betrieb genommen, die nach Untersuchungen des LGL Pflanzenschutzmittelrückstände vollständig aus dem Trinkwasser entfernt. Bei einer zentralen Wasserversorgung bestätigten sich erneut die erhöhten Atraton-Befunde. Das LGL stellte hier maximal 0,15 µg/l dieses in Deutschland nicht zugelassenen Herbizids fest. Die Ursache dieser Belastung konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Den höchsten Summenwert wies mit 2,07 µg/l die Probe einer Einzelwasserversorgung auf. Neben Atrazin (0,79 µg/l) und Desethylatrazin (1,14 µg/l) wiesen die LGL-Experten Desethylsimazin (0,05 µg/l), Desethylterbuthylazin (0,03 µg/l) und Propazin (0,06 µg/l) nach. Die Tabelle 1 zeigt alle im Jahr 2009 vom LGL in den vorgelegten Proben nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelrückstände.

Tabelle 1: Ergebnisse der Pflanzenschutzmittel-Untersuchungen von Trinkwasser
Anzahl der Befunde Maximalwert
positive Befunde < 0,01 &mu;g/l 0,01–0,1 &mu;g/l > 0,1 &mu;g/l [&mu;g/l]
Zentrale Wasserversorgungen (71 Proben)
Desethylatrazin 57 2 22 33 0,44
Atrazin 56 3 28 25 0,35
Desethylsimazin 27 5 22 0,02
Propazin 25 16 9 0,02
Desethylterbuthylazin 18 17 1 0,01
Simazin 18 13 5 0,01
Chloridazon 17 14 3 0,01
Atraton 7 5 2 0,15
Terbuthylazin 7 7 < 0,01
Ethidimuron 6 6 < 0,01
Diuron 1 1 < 0,01
Einzelwasserversorgungen (20 Proben)
Desethylatrazin 14 3 8 3 1,14
Atrazin 13 6 5 2 0,79
Desethylterbuthylazin 9 4 5 0,06
Terbuthylazin 4 3 1 0,03
Desethylsimazin 3 1 2 0,05
Diuron 3 2 1 0,05
Simazin 3 2 1 0,05
Ethidimuron 2 1 1 0,02
Propazin 2 1 1 0,06
Chloridazon 1 1 0,01

Metabolite

Neben den bekannten Pflanzenschutzmitteln untersucht das LGL Trinkwasserproben auf Metabolite weiterer Wirkstoffe, mit deren Spuren im Grundwasser und damit möglicherweise auch im Trinkwasser zu rechnen ist. Dazu gehören Metabolite der Wirkstoffe Chloridazon, Chlorthalonil, Dichlobenil, Dimethachlor, Dimethenamid-P, Dimoxystrobin, Flufenacet, Metalaxyl-M, Metazachlor, S-Metolachlor, Quinmerac, Tolylfluanid, Topramezone, Thiacloprid, Trifloxystrobin und Tritosulfuron. Das LGL integriert diese jeweils zeitnah nach Bekanntwerden in sein Untersuchungsspektrum.

Im Gegensatz zu den Triazin-Metaboliten wie Desethylatrazin oder Desethylsimazin werden die Metabolite dieser Substanzen als "nicht relevante" Metabolite eingestuft und entziehen sich somit einer rechtlichen Bewertung nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Für die "nicht relevanten" Metabolite liegen anstelle von rechtsverbindlichen Grenzwerten eine Empfehlung des Umweltbundesamtes vom 4. April 2008 sowie eine Liste des Umweltbundesamtes mit gesundheitlichen Orientierungswerten (GOW) vor. Der GOW beträgt je nach Stoff 1 beziehungsweise 3 µg/l. Liegt die Metabolitenkonzentration darunter, kann eine gesundheitliche Gefährdung dauerhaft ausgeschlossen werden. Im Jahr 2009 fand das LGL in 44 der 91 vorgelegten Trinkwasserproben mindestens einen der Metabolite Chloridazon-desphenyl, Chloridazon-desphenylmethyl, 2,6-Dichlorbenzamid, N,N-Dimethylsulfamid, Metazachlor BH 478-4 und Metazachlor BH 478-8. Alle anderen "nicht relevanten" Metabolite waren nicht nachweisbar. In gut einem Drittel aller Proben trat Chloridazon-desphenyl auf, meist in Kombination mit Chloridazon-desphenylmethyl. In 16 Proben fand das LGL 2,6-Dichlorbenzamid. Mit zehn Befunden folgt der Metazachlor-Metabolit BH 478-8 als dritthäufigster Nachweis.

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