Lose Ware bei teeähnlichen Erzeugnissen – Untersuchungsergebnisse 2016

Hintergrund

Teeähnliche Erzeugnisse, wie zum Beispiel Kräuter- und Früchtetees, werden vom Verbraucher üblicherweise mit heißem Wasser aufgebrüht und als Aufgussgetränk aufgenommen. Das „Teematerial“, also die Rohware selbst, wird dabei nicht mitverzehrt und nur selten intensiv angeschaut. Verunreinigungen der Rohware mit Fremdbestandteilen oder auch Anteilen von verdorbener Ware bzw. Fäulnis sind für den Verbraucher nicht akzeptabel;

Aus diesem Grund wurde die mikrobiologische Qualität der Rohware geprüft und eine Risikoabschätzung für den Teeaufguss durchgeführt. Im Falle von positiven Befunden galt es zu testen, ob die Ziehzeit ausreicht um eine ggf. in der Rohware vorhandene mikrobiologische Gefährdung z. B. durch Salmonellen zu beseitigen. Des Weiteren wurde eine sensorische Beurteilung des Aufgusses vorgenommen und im Fall von Tee (Schwarztee, Grüntee) mit und ohne Aromazusatz zusätzlich der Koffeingehalt als Qualitätsparameter analysiert.

Ware mit diesen Mängeln ist rechtlich als nicht zum Verzehr geeignet zu bewerten. Allerdings sind die Eintragswege von beispielsweise Verunreinigungen bei teeähnlichen
Erzeugnissen vielfältig, sie reichen von der Ernte über den Transport bis zur Lagerung, Verarbeitung und Verpackung. Die Verantwortung für ein einwandfreies und kontaminationsfreies Produkt liegt laut Gesetz beim Lebensmittelunternehmer. Er ist verpflichtet, mit geeigneten Hygiene- und Eigenkontrollmaßnahmen eine Verunreinigung bzw. Kontamination seiner Produkte zu verhindern. Im Jahr 2016 untersuchte das LGL 22 teeähnliche Erzeugnisse (18 Planproben, vier Verbraucherbeschwerden) auf nichtpflanzliche Fremdbestandteile. Die Prüfung auf Fremdkörper erfolgte mithilfe einer aufwendigen makroskopischen Untersuchung, unter anderem auch mittels Lupe. Der Schwerpunkt lag hierbei auf der Identifizierung von tierischen und mineralischen Fremdkörpern sowie auf Bestandteilen von Verpackungsmaterialien. Zur weiteren Identifizierung führte das LGL in Einzelfällen eine Infrarotspektroskopie durch. Darüber hinaus wurde die Ware auf Anzeichen
eines Verderbs kontrolliert. Bei verschlossenen Proben wurde zusätzlich der mikrobiologische Status bestimmt.

Ergebnisse

Als Planproben wurden dem LGL reine Pfefferminz-, Brennnessel-, Melissen- bzw.
Kamillenblütentees zur Untersuchung vorgelegt. Die überwiegenden Proben (14, das entspricht 78 %) waren frei von Fremdbestandteilen. Vier Proben (22 %) enthielten tierische
Fremdkörper wie Vogelfedern, Insektenteile oder auch Schneckenhäuser und wurden vom LGL als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Die mikrobiologische Beschaffenheit war
nur bei drei Proben (17 %) auffällig. Sie zeigten erhöhte Werte für die aerobe Gesamtkeimzahl, Hefen bzw. Schimmelpilze, die jedoch bei sachgerechter Zubereitung nicht gesundheitsschädlich sind. In diesen Fällen stieß das LGL in Verbindung mit einem Hygienehinweis die Überprüfung und Verbesserung der betriebseigenen Hygienemaßnahmen an. In einem Brennnesselblättertee waren Salmonellen nachweisbar. Aufgrund des fehlenden Warnhinweises zur sicheren Zubereitung des Teeaufgusses konnte ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher nicht sicher ausgeschlossen werden, weshalb die
Probe als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt und in das europäische Schnellwarnsystem gemeldet wurde. Insgesamt ergab sich kein Zusammenhang zwischen der Pflanzenart und der Produktqualität. Auch eine Verunreinigung mit Fremdkörpern führte nicht zwangsläufig zur mikrobiologischen Belastung und umgekehrt.

Verbraucherbeschwerden

Ein Früchtetee mit Vogelfedern war Gegenstand einer bei einer Kreisverwaltungbehörde eingegangenen Verbraucherbeschwerde. Bei der Analyse konnte das LGL neben Vogelfedern zusätzlich ein Gespinst aus diversen Materialen, zum Beispiel Kunststofffäden ermitteln (siehe Abbildung). Aus der Vergleichsprobe der gleichen Charge isolierte das LGL ebenfalls Kunststofffäden. Das Produkt wurde als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Ein weiterer Kräutertee stand im Verdacht, Insekten zu beinhalten. Hier fand das LGL tatsächlich Insekteneier und bewertete auch dieses Produkt als nicht zum Verzehr geeignet.

Zwischen Teebestandteilen liegen eine ca. 6 cm lange Vogelfeder, ein Gespinst aus Federn und Kunststofffasern.

Abbildung:Fremdbestandteile einer Beschwerdeprobe:
ca. 6 cm lange Vogelfeder, Gespinst aus Federn und Kunststofffasern

 

Fazit

Die Eigenkontrollmaßnahmen der Betriebe funktionieren in den meisten Fällen. Dennoch kommen nichtpflanzliche Verunreinigungen in Früchte- und Kräutertees immer wieder vor. Die Untersuchung teeähnlicher Erzeugnisse auf Fremdbestandteile steht daher auch zukünftig im Fokus des LGL. Ein prüfender Blick des Verbrauchers auf das Produkt vor
dem Teegenuss kann zudem nicht schaden.

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