Aluminium in Apfelsäften - Untersuchungsergebnisse 2007-2009

Wie kommt Aluminium in den Apfelsaft?

Der Aluminiumgehalt von frischen Äpfeln liegt in der Regel bei weniger als 5 mg/kg, 10 mg/kg werden praktisch nicht überschritten. Ursache für höhere Aluminiumgehalte in Erzeugnissen aus Äpfeln (Apfelsaft, Apfelwein) ist die Lagerung in unbehandelten Aluminiumtanks. Apfelsaft löst wegen seines relativ hohen Säuregehalts besonders leicht Aluminium aus der Wandung heraus. Nach Lagerung über mehrere Monate können Aluminiumgehalte von mehr als 50 mg/l im Saft erreicht werden. Die bisher höchste Konzentration von 100 mg/l hat das LGL in einem Apfelsaft gemessen, der sechs Monate in einem solchen Tank gelagert war. Dagegen wurde in Apfelsäften, die in Aluminiumtanks mit einer Innenbeschichtung oder in Edelstahltanks aufbewahrt werden, Aluminiumgehalte von weniger als 2 mg/l nachgewiesen.

Rechtliche Vorgaben

Ein gesetzlicher Grenzwert für Aluminium in Fruchtsäften ist nicht festgelegt. Jedoch ist in der Weinverordnung der zulässige Aluminiumgehalt von Wein auf 8 mg/l begrenzt. Dieser zunächst nur für den Wein geltende Höchstgehalt kann auf Grund vergleichbarer Voraussetzungen (Gerätschaften, chemische Produkteigenschaften) allerdings als Argument in der Beurteilung von technologisch bedingten Aluminiumgehalten auch in Fruchtsäften verwendet werden. Aluminiumgehalte in Apfelsäften von mehr als 8 mg/l werden deshalb vom LGL als technisch vermeidbar eingestuft. Der Arbeitskreis lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder (ALS) und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vertritt ebenso die Auffassung, dass Fruchtsaft mit einem Aluminiumgehalt von mehr als 8 mg/l als inakzeptabel kontaminiert anzusehen ist (Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 2007, 439-444).

Gesundheitliche Bedenklichkeit von hohen Aluminiumgehalten?

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht eine lebenslange wöchentliche Aufnahme von 1 mg Aluminium pro kg Körpergewicht (der sog.TWI-Wert, TWI = tolerable weekly intake) als gesundheitlich unbedenklich an. Nach einer Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR, vgl. Kasten "Links") wird eine "50%ige Ausschöpfung dieses TWI-Werts von Erwachsenen mit einem durchschnittlichen Apfelsaftverzehr bei einem Gehalt von 30 mg Aluminium je Liter Fruchtsaft erreicht; bei hohem Konsum ist die Hälfte des TWI bereits bei einem Gehalt von 8 mg Aluminium je Liter ausgeschöpft". Für Kinder gilt laut BfR: "Bei Apfelsaft-Vieltrinkern sollten langfristig nicht mehr als 2 mg Aluminium je Liter Saft enthalten sein, um sicherzustellen, dass der TWI nicht mehr als zu 50 Prozent ausgeschöpft wird.“ Diese Betrachtungen beziehen sich auf eine lebenslange Aufnahme von Aluminium über Fruchtsäfte. Wenige, durch Apfelsäfte mit höherer Aluminiumbelastung verursachte Überschreitungen der tolerierbaren wöchentlichen Aufnahmemengen, sind demnach nicht als gesundheitsschädlich anzusehen.

Ergebnisse

Tabelle 1: Untersuchungsergebnisse der Jahre 2007 - 2009
Jahr untersuchte Proben davon Proben mit mehr
als 8 mg/l Aluminium
höchster gemesser
Gehalt
2007 108 10 36mg/l
2008 21 0 6 mg/l
2009 (bis zum
30.Juni)
27 6 100mg/l

Insgesamt hat das LGL in den letzten drei Kalenderjahren 156 Apfelsäfte auf Aluminium untersucht (vgl. Tabelle). Zehn Prozent dieser Proben wiesen Gehalte von mehr als 8 mg/l auf und wurden deshalb beanstandet. Diese relativ hohe Quote spiegelt die tatsächliche Marktsituation allerdings verzerrt wider, da bevorzugt Produkte risikoorientiert von Keltereien kontrolliert wurden deren Verarbeitungs- und Abfüllanlagen nicht immer dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Im Jahr 2009 stammten fast alle untersuchten Apfelsäfte aus Alu-Tanks. Deshalb ist hier der Anteil auffälliger Proben besonders hoch.

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