Gute Küchenhygiene bietet wirksamen Schutz – auch vor Hepatitis E

durchgeführte Händehygiene: Eingeseifte Hand

Seit einigen Jahren ist deutschlandweit eine leichte Zunahme der Hepatitis E- Erkrankungen zu verzeichnen, die Gründe dafür sind aber nach wie vor nicht geklärt. Als mögliche Ursachen für den Anstieg kommen unter anderem eine gestiegene Aufmerksamkeit der Ärzteschaft für das Thema sowie häufiger angewandte und sensiblere Diagnoseverfahren in Betracht. Da das Virus auch bei Haus- und Wildschweinen festgestellt wurde, können auch manche tierische Lebensmittel, insbesondere rohe Fleischerzeugnisse, als mögliche Übertragungsquellen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) empfiehlt Verbrauchern daher auch weiterhin vorsorglich entsprechende Hygienemaßnahmen in der Küche.

Bei den meisten betroffenen Personen verläuft die Infektion mit Hepatitis E-Virus symptomlos und bleibt unerkannt. Bei klinischen Verläufen kommt es zu einer Lebererkrankung (Hepatitis E), die üblicherweise folgenlos ausheilt, für manche Personengruppen jedoch mit größeren gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann. Typische Symptome der durch das Hepatitis E-Virus (HEV) hervorgerufenen Lebererkrankung können unter anderem Oberbauchbeschwerden, Gelbsucht und Fieber sein. Menschen mit geschwächtem Immunsystem und schwangere Frauen haben dabei ein höheres gesundheitliches Risiko.

Das LGL forscht kontinuierlich im Bereich der molekularbiologischen Nachweismöglichkeiten, untersucht mögliche Infektionswege von HEV und arbeitet darüber hinaus in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe mit, in der fortlaufend neue Forschungsergebnisse ausgewertet werden.

Nach dem derzeitigen Stand der Forschung gilt, dass eine gute Küchenhygiene bei der Verarbeitung von rohem Fleisch und Innereien, allen voran bei Schweineleber, sowie eine Durcherhitzung von Fleisch bei möglichst hohen Temperaturen eine grundsätzlich sinnvolle Vorsorge darstellen. Ferner empfiehlt das LGL bestimmten Verbrauchergruppen, wie immungeschwächte Personen, Personen mit Vorschädigungen der Leber sowie Schwangere und Kleinkinder, auf den Verzehr roher Fleischprodukte wie Mett oder kurzgereifte Rohwürste (z. B. frische Mettwurst) zu verzichten. Diese Vorsichtsmaßnahmen bilden im Übrigen auch einen guten Schutz vor anderen lebensmittelbedingten Erkrankungen, verursacht z. B. durch Hepatitis A-, Rota- oder Noroviren.

Weitere konkrete Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes können angegangen werden, wenn noch offene Fachfragen wie z.B. die Übertragungswege bei Menschen bzw. Tieren hinreichend geklärt sind. Dazu sind die Bundes- und EU-Ebene zu beteiligen.