Tierarzneimittelrückstände bei Pangasius, Tilapia & Co
Untersuchungsergebnisse 2020

Hintergrund

Nachdem der Fokus der Untersuchung von Fischen auf Tierarzneimittelrückstände in den vergangenen Jahren bei heimischen Fischarten wie Forelle und Saibling lag, setzte das LGL 2020 den Schwerpunkt auf Fisch aus asiatischer Aquakultur. Der von der Lebensmittelüberwachung eingesandte Probenumfang bestand vor allem aus Pangasius und Tilapia, aber auch einer Probe Barramundi (Riesenbarsch). Bei Pangasius handelt es sich um eine Schlankwelsart mit Ursprung in Südostasien. Tilapia dagegen ist eine Hdelsbezeichnung für Buntbarsche, die als Speisefisch genutzt werden. Die Handelsbezeichnung wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für jede Fischart festgelegt. Buntbarsche sind ursprünglich vor allem in Afrikan beheimatet. Die Tilapia-Proben im Rahmen dieses Projektes gehörten alle zur Art des Nilbuntbarsches Oreochromis niloticus).

Rückstände von Antibiotika und Triphenylmethanfarbstoffen

Moderne LC-MS/MS-Geräte erlauben die simultane Bestimmung zahlreicher Arzneimittelwirkstoffe. So wurden die Proben auf 65 verschiedene Rückstände verschiedener zugelassener Antibiotika aus Wirkstoffgruppen wie den Tetrazyklinen, Sulfonamiden, Chinolonen, Makroliden, Penicillinen und Cephalosporinen untersucht. Zusätzlich wurde auch auf Nitrofuran- und Nitroimidazol-Antibiotika und den Wirkstoff Chloramphenicol geprüft. Die drei Letztgenannten sind für die Behandlung von lebensmittelliefernden Tieren verboten. Gleiches gilt für den Einsatz von Triphenylmethanfarbstoffen, deren bekanntester Vertreter das zwar antiparasitär und bakterizid wirkende aber auch genotoxische Malachitgrün ist.

Triphenylmethanfarbstoffe werden schnell zu ihrer Leuko-Form verstoffwechselt und sind dann noch Monate nach der Anwendung in der Fischmuskulatur nachweisbar.

Abb.: Fischart und Herkunft der Proben

Erfreuliche Ergebnisse

Das LGL stellte in nur einer einzigen von 54 Proben Rückstände von Tierarzneimitteln fest. Dabei handelte es sich um eine Probe Pangasius, in der der Wirkstoff Enrofloxacin bei einem zulässigen Rückstandshöchstwert von 100 μg/kg lediglich im Bereich der Nachweisgrenze (1 μg/kg) vorhanden war und somit in einer für den Verbraucher unbedenklichen Konzentration vorlag. Rückstände von verbotenen Antibiotika oder Triphenylmethanfarbstoffen waren in keiner Probe nachweisbar.