Asbest in Gebäuden

Hintergrund

Aufgrund der erheblichen Gesundheitsgefahren wurden Spritzasbest im Jahr 1979 und schwach gebundene Asbestprodukte im Jahr 1982 im Baubereich verboten. Seit dem Jahr 1993 besteht in Deutschland ein Verbot der Herstellung, des Imports, des Inverkehrbringens und des aktiven Verwendens von Asbestprodukten. Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass in der Zeit von ca.1965 bis ungefähr 1985, vielleicht auch noch bis 1990, im Rahmen der Errichtung oder Sanierung asbesthaltige Produkte in Gebäuden eingesetzt wurden. Vor diesem Hintergrund muss befürchtet werden, dass es vielfach zu Arbeiten an unentdeckten Asbestprodukten mit einer möglichen Exposition der Arbeitnehmer, aber eventuell auch der Raumnutzer kommt. Im Rahmen von Abbruch- und Sanierungsarbeiten muss daher eine gezielte Erkundung stattfinden und gegebenenfalls müssen Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Das LGL hat daher ein mehrstufiges Projekt ins Leben gerufen, um einen Überblick über die Asbestsituation in bayerischen Gebäuden zu erhalten. Mit den Projektmodulen 1 und 2 sollen Daten gewonnen werden, die eine belastbare Abschätzung des erforderlichen Risikomanagements und der damit einhergehenden Schutzmaßnahmen erlaubt.

Das Foto zeigt einen goldbeschichteten Kernporenfilter, wie er üblicherweise bei der Asbestprobenahmne zum Einsatzkommt. Die Porenweite beträgt nach VDI-Richtlinie 3492 0,8 µm. Auf dem Filter sind einige Partikel zu erkennen, die nicht ausgewertet werden und in der Bildmitte ein Faserbündel, dass nach den Zählregeln der VDI 3492 ausgezählt wird.

Abbildung: Asbestfasern auf einem Filter nach Sammlung einer Luftprobe

Modul 1: Asbest-Bestandsermittlung

Im Rahmen dieses Modules will das LGL herausfinden, wie asbesthaltige Baustoffe in Gebäuden verteilt sind. Asbest wurde in der Vergangenheit vielfältig eingesetzt, daher erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme von asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern. Hierzu begehen Mitarbeiter der Bayerischen Gewerbeaufsicht im Rahmen ihrer regulären Aufsichtstätigkeit Asbestsanierungsbaustellen in Gebäuden und suchen gezielt nach Asbestprodukten. Außerdem nehmen sie in den Räumen stichprobenartig Proben. 2017 hat das LGL Proben von insgesamt 16 verdächtigen Stellen in acht Gebäuden analysiert. Bei sieben Proben lagen die Faserkonzentrationen unter der Nachweisgrenze. Bei vier Wandfliesen ermittelte das LGL sehr niedrige Konzentrationen an Amphibolasbest und bei den übrigen fünf sehr niedrige Konzentrationen an Chrysotil.

Modul 2: Experimentelle Untersuchung zur Staub- und Faserfreisetzung

In Gebäuden, in denen bauliche Tätigkeiten durchgeführt werden, führt das LGL zusammen mit der Ländermessstelle für den chemischen Arbeitsschutz des Landes Hessen entsprechende Expositionsmessungen durch. Insbesondere wird hierdurch geklärt, inwieweit typische Arbeiten wie zum Beispiel Elektroinstallationsarbeiten oder abrasive Arbeiten an Oberflächen in einem Gebäude Asbestfasern freisetzen. Außerdem wird die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen wie Absaugung, Entstaubung und Belüftung getestet.

Untersuchungsergebnisse

In Tabelle 1 sind die im Jahr 2017 vom LGL gemessenen Faserkonzentrationen beim Entfernen von Dämmstoffplatten dargestellt, die mit asbesthaltigem Kleber auf eine Fassade geklebt waren. Die Probenahme wurde beim Entfernen der Platten an drei verschiedenen Stellen an der Fassade durchgeführt, um zum Beispiel den Einfluss von Luftströmungen oder der Probenahme an sich auszuschließen. Die anschließend im Labor ermittelten Chrysotil- Faserkonzentrationen lagen dabei zwischen 0 bis über 20.000 Fasern/m³. Im Vergleich dazu hat das LGL beim Ausbau von Lüftungsrohren aus Asbestzement Faserkonzentrationen ebenfalls bis zu 20.000 Fasern/m³ gemessen. Die Probenahmedauer liegt bei allen Messungen bei ca. 30 Minuten, was zu dem in der Tabelle angegeben 95 %-Vertrauensbereich (Poissonverteilung) führt.

Tabelle 1: Gegenüberstellung Arbeiten an Asbestzement und asbesthaltigem Putz

  Faserkonzentration [Faser/m³] unterer Poissonwert [Faser/m³] oberer Poissonwert [Faser/m³] gezählte Fasern
Entfernen von Putz (punktförmig) im Außenbereich
Probenahmestelle 1

11596* 3479 28244 4,5
Probenahmestelle 2 21647* 8702 44602 7
Probenahmestelle 3 0* 0 9265 0
zum Vergleich
Ausbau von Lüftungsrohren aus Asbestzement 12177 – 19222* 4895 - 6022 25090 - 34394 7 - 11
*Probenahmedauer 30 Minuten

Technische Regel für Gefahrstoffe

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung. Bei Tätigkeiten im Bestand kann diese TRGS nicht herangezogen werden. Hierfür gibt die TRGS 910 für Asbest eine Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern/m³ an, die bei Unterschreitung mit einem niedrigen, hinnehmbaren Krebsrisiko assoziiert ist, und eine Toleranzkonzentration von 100.000 Fasern/m³, die bei Überschreitung mit einem hohen nicht mehr hinnehmbaren Krebsrisiko assoziiert ist.

Fazit

Im Jahr 2017 hat das LGL anhand der ersten Probenahmen Begehungspläne für die Erkundung von Gebäuden im Rahmen dieses Projektes erstellt. Ebenso hat das LGL zwei neue Analyseverfahren im Labor etabliert. Es ist nun möglich, Filter von Luftprobensammlungen auch bei hoher Staubbeladung des Filters auf Fasern auswerten zu können und den Asbestgehalt auch in Materialproben mit niedriger Asbestkonzentration quantitativ zu bestimmen. In den kommenden beiden Projektjahren wird das LGL weitere Gebäude begehen und andere Arbeitsverfahren messtechnisch begleiten.