Das Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter (GESiK) - erste Ergebnisse der Evaluation 2018

Hintergrund

Von Herbst 2015 bis Juni 2019 wurde das Pilotprojekt Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter (GESiK) in sechs Pilotregionen (Augsburg-Stadt, Coburg, Dachau, Main-Spessart, München-Stadt mit drei Stadtbezirken und Passau) durchgeführt. Im Frühsommer 2018 legte das LGL dem Ministerrat die Evaluation des erfolgreichen Pilotprojektes auf Basis der ersten dort untersuchten Jahrgänge vor.

Ergebnisse der Evaluation

Die Teilnahme an GESiK ist bisher freiwillig. Die Teilnahmerate lag im ersten Projektjahr bei 31 %, im zweiten bei 41 %. Kinder, die im Rahmen von GESiK untersucht werden, sind etwa ein Jahr jünger als Kinder, die an der bisherigen Schuleingangsuntersuchung teilnehmen. Daher konnte der Zeitraum, der für eine Förderung oder Therapie bis zum Schulbeginn zur Verfügung stand, deutlich verlängert werden. Der Untersuchungsumfang wurde gegenüber der bisherigen Schuleingangsuntersuchung entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand um die Testung der visuellen Wahrnehmung und der Rechenvorläuferfähigkeiten zusätzlich zur Überprüfung des Sprachstandes und der visuomotorischen Fähigkeiten erweitert. Bei rund 6 % aller Kinder konnten Entwicklungsdefizite in mindestens einem der beiden neu hinzugefügten Bereiche festgestellt werden. Auffällige Befunde im Entwicklungsscreening beunruhigen die Eltern und führen in der Folge zu weiteren Arztbesuchen zur Abklärung der Befunde. Um das auf das notwendige Maß zu begrenzen, sollte jedes Kind mit einem auffälligen Befund im Entwicklungsscreening zusätzlich schulärztlich untersucht werden.

Schulärztliche Untersuchung

Bei rund 43 % der GESiK-Teilnehmer fand eine erste schulärztliche Untersuchung statt. Diese ebenfalls freiwillige Untersuchung wurde von den Eltern sehr gut angenommen, fast 85 % der Kinder mit auffälligem Screening nahmen daran teil. Bei der schulärztlichen Untersuchung steht neben der Untersuchung des Kindes die Beratung der Eltern im Mittelpunkt. So können die Eltern bei Bedarf einerseits über das breite Spektrum bestehender Förder- und Beratungsmöglichkeiten aufgeklärt werden, andererseits aber auch darin bestärkt werden, bei leichten Entwicklungsverzögerungen das Kind im familiären Umfeld zu fördern. Für diese Kinder kann beispielsweise auch eine Indikation zur zweiten schulärztlichen Untersuchung im Jahr vor der Einschulung gestellt werden, um zu überprüfen, ob die Förderung ausreichend war. Sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten schulärztlichen Untersuchung wurden im Vergleich zur Gesamtheit aller GESiK-Teilnehmer deutlich mehr Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus oder beidseitigem Migrationshintergrund untersucht. Dies deutet darauf hin, dass die Vorgehensweise bei GESiK mit integrierter schulärztlicher Untersuchung insbesondere denjenigen Kindern zugutekommt, die seltener an den U-Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen und vermehrt Unterstützungsbedarf aufweisen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluation des GESiK-Pilotprojektes beschloss der bayerische Ministerrat im Juli 2018 die flächendeckende Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung in Bayern.


 


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