Röteln

Bei Kindern verläuft die über Tröpfcheninfektion übertragbare Erkrankung meist ohne Komplikationen. Bei vielen Erkrankten fehlt auch der typische Hautausschlag, so dass die Röteln häufig nicht erkannt werden. In seltenen Fällen kann jedoch eine Gehirnentzündung (Enzephalitis) auftreten, die bleibende Gehirnschäden zur Folge haben kann.

Eine besondere Gefahr besteht, wenn sich eine schwangere Frau in den ersten 4 Schwangerschaftsmonaten mit Röteln ansteckt. Das ungeborene Kind kann dadurch schwere Fehlbildungen an Gehirn, Augen und Herz erleiden (sog. Rötelnembryopathie).

Impfung

Die Schutzimpfung soll vor allem verhindern, dass Schwangere sich infizieren bzw. an Röteln erkranken.

Die Impfung wird allen ungeimpften Personen (auch Jungen bzw. Männern) empfohlen, weil diese eine Infektionsquelle für nicht geschützte Schwangere darstellen können. Eine zweimalige Rötelnimpfung schützt mit hoher Sicherheit vor einer Infektion.

Frauen sollten sich rechtzeitig vor einer Schwangerschaft vergewissern, dass sie zweimal gegen Röteln geimpft wurden. Da es sich bei der Rötelnimpfung – wie auch bei der Masern-, Mumps-und Windpockenimpfung – um eine Lebendimpfung handelt, wird eine Impfung während der Schwangerschaft nicht empfohlen.

Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff, der zweckmäßigerweise in Kombination mit anderen Impfungen als Kombinationsimpfstoff (MMR oder MMRV) gegeben wird.

Wer soll sich impfen lassen?

Alle Kinder möglichst frühzeitig ab dem vollendeten 11. Lebensmonat.

Bei versäumten Impfungen werden Nachholimpfungen dringend empfohlen, insbesondere für:

  • alle ungeimpften oder nur einmal geimpften Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
  • ungeimpfte Personen in Einrichtungen der Pädiatrie, Geburtshilfe und Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen sowie
  • ungeimpfte oder nur einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter.

Bei fehlender Impfung oder unklarem Impfstatus sollte vor einer Schwangerschaft zweimal geimpft werden. Bei Nachweis einer Impfung im Impfausweis ist nur die zweite Impfung erforderlich. Zum Zeitpunkt der Impfung darf keine Schwangerschaft vorliegen. Ebenso ist empfohlen, eine Schwangerschaft während des ersten Monats nach der Impfung vorsichtshalber zu vermeiden.

Zeitpunkt der Impfung

Die Erstimpfung erfolgt zwischen dem vollendeten 11. und 14. Lebensmonat. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres sollten zwei Masern-Mumps-Röteln-Impfungen (MMR) bzw. MMRV-Impfungen durchgeführt sein. Die zweite Impfung kann bereits vier Wochen nach der ersten Impfung erfolgen und sollte so früh wie möglich durchgeführt werden. Fehlende Impfungen sollten frühzeitig und spätestens bis zum 18. Lebensjahr nachgeholt werden.

Häufigste Impfreaktionen

Es können Rötung, Schwellung an der Impfstelle, gelegentlich leichtes Fieber sowie Kopfschmerzen, Hautausschlag, Lymphknotenschwellungen auftreten. Bei Erwachsenen können vorübergehende Gelenkbeschwerden beobachtet werden.

Weitere Informationen zu Röteln auf der Seite der BZgA und des RKI.

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