Informationen zur Ausweisung der 7-Tage-Inzidenz nach Impfstatus

Zur Beurteilung der Pandemielage in Bayern erhebt das LGL unter dem Blickwinkel verschiedener Perspektiven Daten und wertet diese aus. Im Fokus stehen dabei insbesondere Infektionsdynamik, Krankheitsschwere und die Belastung des Gesundheitswesens. Grundlage für die Bewertung sind in erster Linie die Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese werden von den Gesundheitsämtern täglich an das LGL gemeldet.

Von Ende August bis Anfang Dezember 2021 wurde auch die Inzidenz für Geimpfte und Ungeimpfte ausgewiesen. Grundlage der 7-Tage-Inzidenzen der Geimpften und der Ungeimpften waren die Meldefälle nach dem IfSG. Bei der Erhebung dieser Inzidenzwerte gab es zwei Herausforderungen:

  1. Der Meldeverzug. Die Meldedaten zu neuen Fällen und Angaben zum Impfstatus erreichten das LGL in Teilen mit zeitlichem Verzug (dieser variierte über die Monate mit der unterschiedlichen Belastung der Gesundheitsämter).
  2. Die Meldedaten waren häufig unvollständig. So fehlten z. B. bei der Erstmeldung eines Infektionsfalls oftmals Angaben zum Impfstatus. Wurde diese Information dann z. B. durch gezielte Ermittlungen der Gesundheitsämter nachträglich eingeholt, erfolgte eine entsprechende Nachmeldung. So vervollständigten sich Angaben zum Teil erst im Laufe mehrerer Wochen nach einer erfolgten Erstmeldung.

Damit dennoch aktuelle Aussagen zu den 7-Tage-Inzidenzen der Geimpften und Ungeimpften möglich waren, mussten die fehlenden Daten in der Betrachtung berücksichtigt werden. Dazu gab es verschiedene Möglichkeiten. Das LGL hat sich für das Vorgehen entschieden, die Fälle, bei denen es keine Angaben zum Impfstatus gab, zur Gruppe der Ungeimpften zu zählen. Dieser Entscheidungen lagen folgende Überlegungen zugrunde:
Ende August 2021 lagen bei etwa zwei Dritteln der Erstmeldungen die Angaben zum Impfstatus vor. Das letzte Drittel – hier war der Impfstatus noch unbekannt – wurde entscheidend für die weiteren Annahmen. Denn im Laufe von etwa vier weiteren Wochen konnten die Angaben zum Impfstatus auf bis zu 80 / 90 Prozent anwachsen und vervollständigt werden. Und für die überwiegende Anzahl der nachgemeldeten Fälle wurde der Impfstatus „Ungeimpft“ nachgetragen.

So kann für einen Stichtag ein Wertebereich (Minimum / Maximum) für die 7-Tage-Inzidenz der Ungeimpften berechnet werden. Ein Beispiel:

  1. Berechnung der 7-Tage-Inzidenz der Ungeimpften (allein aus Fällen MIT Angaben zum Impfstatus „ungeimpft“): Am 25. August ergab dies einen Wert von 57,1 für ungeimpfte Personen – der Mindestwert der Inzidenz der Ungeimpften (Wert 1).
  2. Berechnung der 7-Tage-Inzidenz der Ungeimpften (unter Hinzunahme aller Fälle in die Gruppe der Ungeimpften, die KEINE Angaben zum Impfstatus hatten): Für den 25. August ergab sich daraus ein Wert von 110,2 für ungeimpfte Personen – der Maximalwert der Inzidenz der Ungeimpften (Wert 2).

Nach vier Wochen veränderten sich dann beide Werte (aus 1. und 2.) aufgrund der inzwischen erfolgten Nachmeldungen zum Impfstatus. So vervollständigten sich die Meldedaten retrospektiv von 57,1 auf 90,8 (bei Wert 1) bzw. von 110,2 auf 110,7 (bei Wert 2). Die tatsächliche Inzidenz der Ungeimpften lag damit jetzt innerhalb der Spanne von Wert 1 (90,8) und Wert 2 (110,7).
Im Ergebnis hieß das: Der Wert 110,2 (Ungeimpfte und Fälle ohne Angaben zum Impfstatus zusammen) lag schon am 25. August deutlich näher am Wert von 90,8 (nur Ungeimpfte nach weiteren vier Wochen) als der Meldewert 57,1 (nur Ungeimpfte) vom 25. August, bei dem der Impfstatus „unbekannt“ nicht berücksichtigt worden war.
Hierbei ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass auch vier Wochen nach dem 25. August der Impfstatus bei einem Teil der gemeldeten Fälle weiterhin noch unbekannt war. Dieses Vorgehen bei den Berechnungen erschien vor dem Hintergrund des Bedürfnisses nach erweiterter Berichterstattung fachlich zweckmäßig.

Dass die 7-Tage-Inzidenzen der Geimpften und Ungeimpften vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Meldeproblematik nur einen grundsätzlichen Trend beschreiben können, wurde ab Beginn der Publikation dieser Daten Ende August auf der LGL-Internetseite ausgewiesen und auch bei zahlreichen Anfragen von Medien sowie Bürgern und Bürgerinnen an das LGL immer wieder erklärt.

Die Inzidenz der Ungeimpften und Geimpften war weder fachlich noch rechtlich ein Leitindikator zur Beschreibung und Bewertung der Pandemielage in Bayern, sondern ein Teilaspekt, eine Kennziffer unter vielen des weit umfassenderen und öffentlich verfügbaren Monitorings der Lage durch das LGL.

Nachdem sich im Laufe der Monate verschiedene Parameter (1. der sprunghafte Anstieg der Fallzahlen bedingt durch die Delta-Variante, 2. der weitere Rückgang der Angaben zum Impfstatus aufgrund der hohen Belastung der Gesundheitsämter, 3. das Aufkommen einer neuen Erregervariante (Omikron) mit erst im Zeitverlauf erkennbaren Eigenschaften und 4. eine zu diesem Zeitpunkt in der Stärke nicht erwartete Abnahme der Immunität) grundlegend verändert hatten, war die Berichterstattung auf Basis der oben angegebenen Herleitungen Anfang Dezember einzustellen.
Die Unsicherheiten, die die gewählte Vorgehensweise hatte, waren zu groß geworden. Ende Dezember waren dann auch die 4-Wochen-Nachmeldungen zum 1. Dezember beim LGL eingegangen, sodass diese heute einen umfassenden Blick auf die Daten erlauben.

Einzelwerte des Berichtszeitraums 25. August 2021 bis 1. Dezember 2021 (inkl. der Nachmeldungen bis zum 29. Dezember 2021) können unter dem hier angefügten Excel-Dokument (siehe auch Seitenrand) nachgeschlagen werden.