Mpox (Affenpockenvirus)

Erreger

Mpox-Virus (vormals englisch Monkeypox-Virus, deutsche Übersetzung: Affenpockenvirus) gehört zu der Gattung der Orthopoxviren, zu der auch Kamelpocken-, Kuhpocken-, Vaccinia- und Variola-Viren (Menschenpocken wurden 1980 ausgerottet) gehören. Das Virus hat sein Reservoir vermutlich in Hörnchen und Nagetieren in den afrikanischen Endemiegebieten (darunter Nigeria, Kamerun, Demokratische Republik Kongo und Republik Kongo). Der Mensch – sowie auch der Affe – sind Fehlwirte, können aber auch infiziert werden und erkranken sowie das Virus übertragen. Im internationalen Ausbruch seit 2022 gibt es eine anhaltende Mensch-zu-Mensch-Übertragung.

Vorkommen

Affenpocken wurden erstmals im Jahr 1958 bei Affen nachgewiesen, sind aber vor allem bei Nagetieren in West- und Zentralafrika verbreitet. Erkrankungen beim Menschen wurden seit den 70ger-Jahren aus Ländern gemeldet, in denen das Virus auch seine natürlichen Reservoire hat. Seit 2003 kam es auch zu vereinzelten Infektionen/Meldungen außerhalb des afrikanischen Kontinents, die entweder auf Reiseexposition oder Übertragung durch importierte Tiere aus den Endemiegebieten zurückzuführen waren. Erste Mensch-zu-Mensch-Übertragungen wurden im Rahmen eines noch anhaltenden lokalen Ausbruchsgeschehens aus 2017 in Nigeria beschrieben. Seit Mai 2022 werden Fälle außerhalb des afrikanischen Kontinents und ohne Reiseanamnese in die bekannten Endemiegebiete beobachtet. Innerhalb dieses nun globalen Ausbruchsgeschehens ist die Übertragung von Mensch zu Mensch, vor allem bei engen Kontakten, insbesondere im Rahmen sexueller Aktivitäten. zu verzeichnen.

Krankheitsbild

Die Inkubationszeit für Affenpocken beträgt zwischen 5 und 21 Tagen, aber auch kürzere Inkubationszeiten zwischen 1-4 Tagen wurden im seit 2022 berichteten weltweiten Ausbruchsgeschehen beschrieben.

Im Gegensatz zu den seit 1980 ausgerotteten Menschenpocken verlaufen Affenpocken in der Regel deutlich milder und sind selbstlimitierend. Es können aber auch schwere Verläufe auftreten (insbesondere bei Kindern oder Personen mit geschwächtem Immunsystem). Die Krankheitszeichen heilen meist innerhalb von 14-21 Tagen ab, es wurden aber auch längere Verläufe beobachtet.

Die Erkrankung kann mit unspezifischen Symptomen, wie Fieber, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen und schmerzhaft geschwollenen Lymphknoten (meist im Umfeld der Eintrittspforte) beginnen. Typisch für Mpox ist ein charakteristischer Hautausschlag mit im Verlauf Bildung von Bläschen und Pusteln, die schließlich verkrusten und abfallen. Die Hauterscheinungen können am gesamten Körper auftreten, am häufigsten treten sie jedoch im Bereich der Infektionspforte auf (z.B. im Gesicht, AnoUrogenital-Bereich, Brustkorb und Extremitäten). Auftretende Läsionen im Bereich der Schleimhäute (Mund-Rachenbereich, Anorektal- oder Urogenitalbereich) sind zumeist stark schmerzhaft, auftretende Geschwüre und Gewebsnekrosen können narbig abheilen.

Übertragungswege

Eine Ansteckungsfähigkeit besteht solange Symptome vorhanden sind (Haut- und Schleimhautläsionen) und die letzten Krusten abgefallen sind (bis zu 4 Wochen).
Das Virus kann über respiratorische Tröpfchen (bei engem Face-To-Face Kontakt), Blut oder durch direkten Kontakt mit den virushaltigen Haut- und Schleimhautläsionen sowie durch die ebenfalls infektiösen Krusten übertragen werden. Eine Übertragung des Virus kann zudem über Kleidung, Bettwäsche, Handtücher, Sexspielzeug oder Gegenstände wie Essgeschirr und Smartphones erfolgen, die in Kontakt mit einer infizierten Person waren. Derzeit ist noch nicht geklärt, ob eine Übertragung durch Samenflüssigkeit oder Vaginalsekret stattfinden kann. Es wird jedoch für 8 Wochen nach dem Abheilen und Abfallen des Schorfs die Benutzung eines Kondoms beim Sex empfohlen, da das Virus noch eine Zeitlang in der Samenflüssigkeit vorhanden sein könnte.

Es wird davon ausgegangen, dass eine Übertragung von Mensch zu Mensch auch durch große Tröpfchen in der Atemluft erfolgen kann. Dafür ist allerdings ein sehr enger Face-to-Face-Kontakt erforderlich, Übertragung durch Aerosole auf größere Distanzen scheint derzeit eher unwahrscheinlich.

In dem seit Mai 2022 andauernden Ausbruchsgeschehen wird die Übertragung durch Haut-zu-Haut-Kontakt als hauptsächlicher Übertragungsweg beschrieben.

In Endemiegebieten kann es auch zur Übertragung vom Tier auf den Menschen durch Kontakte zu infizieren Tieren (Bisse, Sekrete, Exkrete, Umgang mit infizierten Tieren oder Verzehr von Fleisch infizierter Tiere) kommen.

Diagnostik

Die Labordiagnostik sollte erfolgen bei

(1) Verdacht auf eine Infektion durch zoonotische Pockenviren aufgrund einer entsprechenden Symptomatik in Verbindung mit Tierkontakten bzw. einem Aufenthalt in Endemiegebieten oder bei

(2) engem Kontakt zu nachweislich mit Mpox infizierten Menschen.

(3) Aus aktuellem Anlass sollten wegen der im Mai 2022 aus einigen Ländern berichteten Mpox-Fälle ohne Reiseanamnese, u.a. bei Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), Mpox auch bei Personen ohne bekannte Reiseanamnese in Endemiegebiete mit unklaren pockenähnlichen Effloreszenzen (in Abgrenzung zu Windpocken etc.) oder Läsionen in die erweiterten differenzialdiagnostischen Überlegungen einbezogen werden.

Differentialdiagnostisch sollte man u.a. Windpocken, Gürtelrose, Scharlach, Syphilis oder Herpes simplex-Erkrankungen in Betracht ziehen. Für Ärztinnen und Ärzte bietet der STAKOB in Zusammenarbeit mit den DGI-Zentren ein infektiologisches Beratungsnetzwerk, u.a. zu Mpox-Viren, an (Kontaktdaten unter www.rki.de/stakob). Außerdem stellt das RKI eine Orientierungshilfe zu Verdachtsabklärung und Maßnahmen zur Verfügung.

Das Mpox-Virus ist ein Erreger der Risikogruppe 3. Gezielte Labortätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3 sind immer in Laboren der Schutzstufe 3 durchzuführen. Hierzu zählt beispielsweise die Bearbeitung von Proben eines bereits laborbestätigten Falles oder die Anzucht von Mpox-Viren. Über entsprechende Labore verfügen z.B. das Konsiliarlabor für Pockenviren des RKI oder das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr München.

Der Virusnachweis erfolgt mittels PCR aus Exsudat, Bläschenflüssigkeit, Pustelinhalt, Krusten oder auch Tupfern von Hautläsionen und anderem klinischen Material während der akuten Krankheitsphase. Antikörpernachweise sind aufgrund von Kreuzreaktionen häufig nicht hilfreich. Informationen zur Probenentnahme und Versand können hier aufgerufen werden.

Behandlung

Die Behandlung einer Mpox-Erkrankung erfolgt in erster Linie symptomatisch, das heißt Schmerzlinderung und ggf. topische Anwendung von Zink-Schüttelmixturen zur Versorgung der Hautläsionen.
Spezifische antivirale Therapeutika sind zwar in der EU zugelassen, sind aber in Deutschland nur begrenzt oder nicht verfügbar und daher vor allem bei Personen mit der Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs in Erwägung zu ziehen.
Weitere ausführliche Hinweise zur Behandlung sind auf der Internetseite des Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB) zu finden.

Impfung

In der EU ist der Pocken-Impfstoff (Imvanex) für Personen ab 18 Jahren seit Juli 2022 nun auch gegen Mpox zugelassen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung für Personen ≥ 18 Jahren, welche (I) einen Kontakt mit dem Erreger hatten (Postexpositionsprophylaxe (PEP)) und zusätzlich für Personen (II) mit erhöhten Expositions- und Infektionsrisiko.
Die 2. Impfung erfolgt in einem Abstand von mindestens 28 Tagen. Bei vorhandener Pockenimpfung aus der Vergangenheit, ist nur eine Impfdosis notwendig. Weiterhin empfiehlt die STIKO bei Impfstofflieferengpässen zunächst die 1. Impfung zu priorisieren. Der Impfstoff ist ein nicht vermehrungsfähiger Pockenimpfstoff, Imvanex (Modified Vaccinia Ankara, Bavaria-Nordic [MVA-BN]) oder Jynneos, welcher aus Kanada importiert ist und nahezu identisch mit dem Imvanex Impfstoff ist. Bei Menschen mit Immundefizienz erfolgt ebenso eine Impfung.
Die ausführliche Impfempfehlung ist auf der Internetseite der STIKO nachzulesen.

Empfehlungen zum Infektionsschutz

Erkrankte sollten enge Kontakte (auch geschützten Sexualkontakt) mit anderen Menschen vermeiden, bis die Haut- und Schleimhautläsionen abgeheilt und die letzten Krusten abgefallen sind. Ausführliche Verhaltenshinweise für Erkrankte und deren Haushaltangehörige finden sich auf den Internetseiten des RKI.

Je nach Art der Exposition gelten je nach stattgehabten Expositionsrisiko und Impfstatus der Kontaktperson abgestufte Verhaltensempfehlungen. Eine häusliche Absonderung (Quarantäne) von Kontaktpersonen zu Mpox-Infizierten ist nicht erforderlich, solange diese frei von Symptomen sind, die auf eine Mpox-Infektion hindeuten. Eine ausführliche und bei neuen Erkenntnissen angepasste Darstellung der Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement findet sich auf der Internetseite des RKI zu Empfehlungen für das Management von Kontaktpersonen zu einer an Affenpocken erkrankten Person.

Hygienemaßnahmen in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Es wird empfohlen, mit Mpox-Viren infizierte Patienten in Einzelzimmern zu isolieren. Medizinisches Personal, das einen Verdachtsfall oder einen im Labor bestätigten Fall behandelt, sollte bei allen Interaktionen, bei denen ein Kontakt mit dem Patienten oder potenziell kontaminierten Bereichen in der Umgebung des Patienten erfolgt, die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Schutzmaßnahmen gegen Kontakt- und Tröpfcheninfektionen einhalten (z.B. Schutzkittel, Einweghandschuhe, Schutzbrille und Haube sowie einer entsprechenden Atemschutzmaske). Für die Desinfektion sind Produkte mit mindestens „begrenzt viruzider“ Wirksamkeit zu wählen.

Mpox-Situation in Deutschland

In Deutschland wurden bisher 3700 Mpox-Infektionen bestätigt (Stand: 12.05.2023). Todesfälle wurden bislang in Deutschland nicht registriert. Das RKI schätzt derzeit die Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland als sehr gering ein. Das RKI beobachtet die Situation weiter sehr genau und passt seine Einschätzung ggf. dem aktuellen Kenntnisstand an. Weitere Informationen zur Mpox-Situation in Deutschland finden sich unter der Internetseite des RKI.

Gesetzliche Grundlage

Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an durch Orthopockenviren verursachten Krankheiten, sowie gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Orthopockenviren, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet.
Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.

In § 8 IfSG werden die zur Meldung verpflichteten Personen benannt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html). In § 9 IfSG ist festgelegt, welche Angaben die namentliche Meldung an das Gesundheitsamt enthalten darf (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html).

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

1. Wie werden Affenpocken (von Mensch zu Mensch) übertragen?

Affenpocken gehören nicht zu den sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI). Allerdings gelten enge und längere Kontakte, wie Umarmungen, Küssen und Sex, als maßgebliche Übertragungswege. Eine Übertragung erfolgt durch direkten Haut-zu-Haut-Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Bläscheninhalt oder Schorf sowie indirekten Kontakt z. B. durch kontaminierte Kleidung, Bettwäsche, Handtücher oder Gegenstände. Eine Übertragung über die Luft (Tröpfchen, Aerosole) kann möglicherweise stattfinden, ist nach aktuellem Kenntnisstand allerdings unwahrscheinlich.

Erkrankte Personen sind ansteckend, solange sie Symptome (Haut- und Schleimhautveränderungen) haben. Erst nachdem alle Wunden verheilt sind, der Schorf abgefallen ist und die Bildung einer neuen Hautschicht abgeschlossen ist, sind keine Ansteckungen mehr möglich. Dieser Prozess dauert in der Regel mehrere Wochen.

2. Wie äußert sich eine Infektion?

Die Erkrankung beginnt häufig mit Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen, Abgeschlagenheit und geschwollene Lymphknoten sein. Im Verlauf (oder auch Zeitgleich) entwickeln sich Hauteffloreszenzen (Ausschläge) in Form von Rötungen, Knoten, Bläschen und Pusteln, welche im späteren Verlauf eintrocknen (zentrale Delle als charakteristisches Merkmal), verkrusten und abfallen. Die Hauteffloreszenzen beginnen häufig lokal und breiten sich dann auf andere Körperteile aus. Die Hautveränderungen können teilweise sehr schmerzhaft sein. Es kann auch zu bakteriellen Superinfektionen und Nekrosen kommen. Der Virusnachweis erfolgt in der Regel durch Untersuchung der Hauteffloreszenzen (z. B. Bläschenflüssigkeit, Pustelinhalt, Krusten), oder gegebenenfalls durch Untersuchung von Material aus Tupfern von Hautläsionen oder anderem klinischen Material während der akuten Krankheitsphase (Rachenabstrich) mittels PCR.

3. Gibt es eine Impfung?

Imvanex ist ein auch in Deutschland zugelassener Impfstoff zum Schutz gegen (echte) Pocken (Variola) bei Erwachsenen. Da Affenpocken ebenfalls zu den Orthopoxviren gehören wird derzeit die Zulassungserweiterung seitens der EMA geprüft. In den USA und Canada sind diese Impfstoffe auch bereits für Affenpocken zugelassen und sind unter den Namen Jynneos und Imvamune bekannt. Die aktuelle Impfempfehlung betrifft daher einen für diese Indikation bisher nicht zugelassenen Impfstoff in Europa, und sollte entsprechend der Empfehlung sorgfältig geprüft werden.

Die erste Tranche der Impfstofflieferung ist in Bayern bereits verteilt. Prioritär wurden die Universitätskliniken beliefert, im nächsten Schritt folgen die Schwerpunktpraxen der HIV- bzw. STI-Versorgung.

Bei eingeschränkter Verfügbarkeit des Impfstoffs sollte die Postexpositionsprophylaxe bevorzugt exponierten Kontaktpersonen angeboten werden. Darüber hinaus sollten gemäß Empfehlung der STIKO generell Personen mit einer erhöhten Gefahr für einen schweren Verlauf (z. B. Personen mit stark geschwächtem Immunsystem, Immundefizienz) bevorzugt geimpft werden. Die STIKO gibt folgende Impfempfehlung für Personen ab 18 Jahren, bei entsprechender Indikation:

  1. Postexpositionsprophylaxe nach Affenpocken-Exposition (PEP)
  2. Indikationsimpfung für Personen mit einem erhöhten Expositions- und Infektionsrisiko (Ausbruch)

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

4. Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Die Therapie ist in erster Linie auf die Linderung von Symptomen ausgelegt, wichtig ist das Verhindern bakterieller Superinfektionen. Tecovirimat, ein antivirales Medikament, wurde 2022 in der EU auch zur Behandlung des Affenpockenvirus zugelassen. Der Einsatz von Tecovirimat bleibt aber den schweren klinischen Verläufen vorbehalten und ist nicht Mittel der ersten Wahl. Ob in einzelnen Fällen eine medikamentöse Therapie erforderlich ist, entscheidet der behandelnde Arzt.

RKI: Arbeitskreis STAKOB: Hinweise zur Therapie von Affenpocken (27.5.2022)

4. Wie kann man sich schützen?

Bei einem Aufenthalt in West- bzw. Zentralafrika gilt es, engen Kontakte zu potenziell infizierten Tieren (verschiedene Nagetiere, Affen) zu vermeiden.

Das Übertragungsrisiko von Mensch zu Mensch wird maßgeblich gesenkt, wenn zum einen enge Haut-zu-Haut-Kontakte und zum anderen Kontakte mit Gegenständen, die länger mit Hautveränderungen von Erkrankten in Berührung waren, vermieden werden. Affenpockenviren können auch außerhalb des Körpers längere Zeit ansteckend sein, deshalb sollten Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Erkrankten eingehalten werden: Händehygiene, Vermeiden des direkten Hautkontakts (speziell der Kontakt zu den Hautausschlägen und dem entstehenden Schorf des Erkrankten), Abstand halten und, wenn dies nicht möglich ist, Verwendung einer FFP2-Maske. Bettwäsche und Kleidungsstücke von Infizierten sollten nicht ausgeschüttelt werden. Wäsche sollte bei 60 Grad gewaschen werden. Bei der Toilettenbenutzung sollte auf entsprechende Hygiene geachtet werden.

Für medizinisches Personal, das Kontakt mit Erkrankten oder Erkrankungsverdächtigen hat, wird das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung empfohlen bestehend aus: Schutzkittel, Einweghandschuhen, Schutzbrille und Haube sowie einer Atemschutzmaske (mindestens FFP2).

Erlaubnis-/Anzeigepflicht

Für die erstmalige Aufnahme von Tätigkeiten der Schutzstufe 3 in Laboratorien bedarf es nach §15 Abs. 1 BioStoffV der Erlaubnis der zuständigen Behörde (in Bayern: das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt). Für die erstmalige Aufnahme nicht gezielter Tätigkeiten der Schutzstufe 2 mit Biostoffen der Risikogruppe 3 besteht gegenüber der zuständigen Behörde eine Anzeigepflicht nach §16 Abs. 1 Nr. 1b BioStoffV, sofern die Tätigkeiten auf diese Biostoffe ausgerichtet sind und regelmäßig durchgeführt werden sollen. Auch die Aufnahme von Tätigkeiten mit weiteren Biostoffen der Risikogruppe 3 ist anzeigepflichtig (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 BioStoffV).


Formular für die Anzeige nach § 16 BioStoffV

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