Sommerhitze bei der Arbeit:
Empfehlungen für Tätigkeiten bei sommerlichen Temperaturen in Gebäuden
Einleitung
Immer wieder klagen Beschäftigte über hohe Temperaturen an ihren Arbeitsplätzen, insbesondere während der Hitzewellen in den Sommermonaten. Oft hilft ergiebiges Stoßlüften in den frühen Morgenstunden, um die Raumtemperatur auf einem erträglichen Niveau zu halten.
Kann die Raumluft am Arbeitsplatz nicht durch kühlere Luft ausgetauscht werden, nicht ausreichend zirkulieren oder befinden sich mehrere Personen oder Wärme abgebende Geräte im Raum, ist ein konzentriertes und produktives Arbeiten häufig nicht mehr möglich.
Die häufigsten Beschwerden sind Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen und Ermüdung.
Abbildung 1: Arbeitsplatz im Büro
Mögliche gesundheitliche Beschwerden
Der menschliche Körper ist bestrebt, seine Temperatur in einem Bereich um 37°C konstant zu halten. Unter der Einwirkung von Hitze wird der Körper sehr stark beansprucht. Wenn der Körper beispielsweise durch Schwitzen viel Flüssigkeit verliert, ohne dass der Mangel durch die Aufnahme einer entsprechenden Flüssigkeitsmenge ausgeglichen wird, kann es zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Folgende Symptome können z.B. durch den Flüssigkeits- und Elektrolytverlust auftreten:
- Kopfschmerzen
- Kreislaufprobleme (teilweise mit Schwindel, Übelkeit)
- erhöhter Puls
- niedriger Blutdruck
Abbildung 2: Trinken im Büro
Eine lebensbedrohliche Gesundheitsgefahr ist der Hitzschlag. Durch die Überwärmung des Körpers bis zu über 40°C wird der Temperaturhaushalt erheblich beeinträchtigt: Es findet keine Wärmeabgabe an die Umgebung mehr statt, was zu einem Versagen lebenswichtiger Organsysteme sowie zur Schädigung von Zellen im Gehirn führen kann. Symptome eines Hitzschlags können sein:
- hohe Körpertemperatur (>40°C)
- heiße, trockene Haut (durch das Ausbleiben der Schweißabsonderung)
- Krampfanfälle
- Bewusstseinsverlust
Der Hitzschlag ist ein medizinischer Notfall, ein Rettungswagen muss sofort alarmiert werden. Bis zum Eintreffen des Notarztes bzw. der Notärztin müssen Betroffene an einen kühlen, schattigen Ort gebracht und der Oberkörper etwas erhöht gelagert werden, um weitere Gesundheitsschäden vorzubeugen.
Wie warm darf es sein?
Unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten müssen gemäß dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Absatz 3.5 "Raumtemperatur" gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen am Arbeitsplatz herrschen.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten A3.5. (ASR A3.5) sieht vor, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen + 26°C nicht überschreiten soll. Nach dieser ASR sind an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden wirksame Schutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung vorzusehen, wenn die Raumtemperatur 26°C überschreitet. Die Temperaturvorgabe der ASR A3.5. gilt jedoch nicht an sogenannten „Hitzearbeitsplätzen“ wie z. B. am Hochofen im Stahlwerk.
Abbildung 3: Hitzearbeitsplatz
Die Verantwortung des Arbeitgebers
Die Verantwortung dafür, dass Beschäftigte unter gesundheitsgerechten Bedingungen arbeiten können, trägt der Arbeitgeber gemäß seiner Fürsorgepflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Er muss die Arbeitsplätze bezüglich der gesundheitlichen Gefährdungen beurteilen und Arbeitsräume so einrichten, dass die Beschäftigten in seinem Betrieb keinen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind. Der Arbeitgeber hat sich durch die Sicherheitsfachkraft bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin fachkundig beraten zu lassen.
Falls gesundheitliche Gefährdungen bestehen, beispielsweise durch hohe Raumtemperaturen, ist er verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen. Es sind zunächst technische, dann organisatorische und als letzte Möglichkeit personenbezogene Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Maßnahmen für erträgliche Arbeitsbedingungen unter erhöhter Raumtemperatur
Als technische Maßnahmen sind bauliche Veränderungen am Gebäude möglich. Hier sind beispielsweise wärmedämmende Fassadenverkleidungen und eine Wärmeschutzverglasung der Fenster am wirkungsvollsten.
Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C liegt, sollen nach ASR A3.5 beim Überschreiten einer Raum-Lufttemperatur von +26 °C trotz geeigneter Sonnenschutzmaßnahmen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Diese ergeben sich aus einer auf die jeweilige individuelle Situation angepassten Gefährdungsbeurteilung.
Insbesondere zu beachten sind hierbei Situationen, bei denen beispielsweise schwere körperliche Arbeit verrichtet wird, besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, bei der die Wärmeabgabe stark behindert ist oder wenn gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) tätig sind.
Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren.
Beispielhafte Maßnahmen bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C gemäß Gefährdungsbeurteilung:
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
- effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Lockerung der Bekleidungsregelungen
- Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen
- Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren)
Bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen den Beschäftigten geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitgestellt werden.
Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne weitere Maßnahmen wie zusätzliche Entwärmungsphasen, nicht als Arbeitsraum geeignet.
Was können Beschäftigte tun?
Messen Sie die Temperatur an Ihrem Arbeitsplatz, wenn sie Ihnen zu heiß erscheint. Nach A3.5 wird die Lufttemperatur in einer Höhe von 0,6 m über dem Fußboden bei sitzender Tätigkeit und 1,1 m bei stehender Tätigkeit mit einem wärmestrahlungsgeschützten Thermometer in °Celsius gemessen.
Wenn während der Arbeitszeit mehr als + 26°C erreicht werden, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber bzw. an Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten.
Informieren Sie auch die betriebliche Interessenvertretung, die Mitbestimmungs- und Initiativrechte in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz hat.
Fragen Sie Ihren Betriebsarzt / Ihre Betriebsärztin oder die Sicherheitsfachkraft um Rat.
Schlagen Sie eine Behandlung des Themas im Arbeitsschutzausschuss vor.
Darüber hinaus: tragen Sie leichte, möglichst nicht eng anliegende Kleidung aus wärme- und feuchtigkeitsdurchlässigen Materialien.
Achten Sie darauf, ausreichend zu trinken, aber meiden Sie gesüßte und alkoholhaltige Getränke sowie zu viel Kaffee und schwarzen Tee.

