Zahl des Monats Januar 2023

560

Kaffee gehört zu den beliebtesten und populärsten Getränken weltweit. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verzehr lag 2021 in Deutschland bei 169 Litern. Weltweit gibt es 124 verschiedene Kaffeesorten. Die Kaffeesorten Arabica (Coffea arabica) und Robusta (Coffea canephora) stellen die zwei gängigsten Kaffeesorten auf dem Weltmarkt dar. Zwischen diesen beiden Sorten besteht ein signifikanter Preisunterschied, der unter anderem durch die unterschiedlichen Anbaubedingungen der Kaffeepflanzen und die Aufbereitungstechnik der Früchte bedingt ist.

Um den Verbraucher vor einer möglichen Verfälschung von als „100% Arabica“ ausgelobtem Kaffee mit preisgünstigeren Robusta-Kaffeebohnen zu schützen, hat das LGL in den Jahren 2019 - 2021 insgesamt 560 Röst- und Rohkaffees, die laut Deklaration, Internetauftritt oder Rechnungen als „100% Arabica“ oder mit gleichbedeutenden Angaben gekennzeichnet waren, überprüft.

Die Untersuchungsproben stammten von bayerischen Röstereien und vom Lebensmitteleinzelhandel. Mithilfe von zwei Analysenmethoden, der 1-H-NMR-Spektroskopie und der HPLC-UV-Methode, wurden die 560 Proben auf das Vorhandensein der für Robusta spezifischen Markersubstanz 16-O-Methylcafestol untersucht. Insgesamt ergaben 550 Proben keinen Anlass zu einer Beanstandung. Bei 10 Proben Röstkaffee konnte 16-O-Methylcafestol-Gehalte in nicht unerheblichem Maße nachgewiesen werden. Das LGL beurteilte daher bei diesen Produkten die Auslobung „100% Arabica“ in der Kennzeichnung als irreführend i. S. des Art. 7 Abs. 1 Buchst. A VO (EU) Nr. 1169/2011. Somit waren nur 2% der untersuchten Kaffeeproben auffällig. Um den Verbraucher vor einer Irreführung bei Kaffee zu schützen, wird das LGL auch weiterhin Untersuchungen von Kaffees mit der Auslobung „100% Arabica“ routinemäßig durchführen.