Weiderinder

Der größte Anteil der Rinder wird in Deutschland in Ställen gehalten, nur ein kleiner Teil saisonal oder ganzjährig im Freien. Oft handelt es sich um Tiere bestimmter Rassen wie z. B. Galloway oder Schottisches Hochlandrind. Sie werden gern auch als Robustrinder bezeichnet, weil sie widrigen Witterungsbedingungen besser standhalten können als andere Rinder. Doch auch bei der Haltung von Weiderindern sind einige Grundvoraussetzungen zu beachten. Die Tiere dürfen keineswegs sich selbst überlassen werden.

Rinder vertragen Kälte besser als Hitze. Sie können trockener Kälte bis -20 °C standhalten. Grund ist das isolierende Fell, das zwischen den vielen einzelnen Haaren isolierende Luftpolster enthält. Sobald die Luftpolster durch Feuchtigkeit verloren gehen, beispielsweise weil die Tiere bei Starkregen durchnässen oder im Schlamm abliegen müssen, frieren auch Robustrinder bereits bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt. Sie sind dadurch in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt vergleichbar einem Menschen, der sich mit feuchter Kleidung im Freien aufhält. Außerdem müssen Rinder zum Ausruhen und zum Wiederkäuen zehn bis zwölf Stunden am Tag liegen. Bei der Freilandhaltung muss ihnen daher immer eine trockene Liegefläche zur Verfügung stehen. Die trockene Liegefläche kann unter hiesigen Witterungsbedingungen nur gewährleistet werden, wenn sie überdacht ist. Einzelne Bäume oder aufgestellte Strohballen (Windschutzwände) reichen nicht aus. Ein Unterstand muss so groß sein, dass alle Rinder darin gleichzeitig Platz finden können. Hierbei sind auch Aspekte der Rangordnung zu berücksichtigen. Es darf nicht dazu kommen, dass rangniedere Tiere wegen der Anwesenheit ranghoher Tiere den Unterstand nicht aufsuchen können.

Wenn das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Veterinärämter bei Kontrollen von Weiderinderhaltungen begleitet, werden neben fehlendem Witterungsschutz und fehlenden trockenen Liegeflächen immer wieder überlange Klauen und mangelhafte Ernährungszustände festgestellt. Auch Weiderinder bedürfen regelmäßiger Kontrolle und Pflege ihrer Klauen. Bei Bedarf müssen sie zugefüttert und ggf. entwurmt werden.

Zur Problematik dieser Haltungen hat das LGL einen Erfahrungsbericht veröffentlicht, in den auch die Ergebnisse verschiedener Gerichtsverhandlungen eingeflossen sind.

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