Aviäre Influenza (AI) (Geflügelpest): Monitoringuntersuchungen 2013 bei Hausgeflügel und Wildvögeln

Grundsätzlich ist ein Auftreten der Aviären Influenza (AI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, in Deutschland jederzeit möglich. Wildvögel stellen die vorrangige Eintragsquelle dar. Hühnervögel und Puten sind für die Infektion hochempfänglich. Bei diesen Tieren kann die Infektion ganz plötzlich auftreten und einen schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit hoher Todesrate verursachen. Influenza-Viren können auch andere Lebewesen als Vögel, zum Beispiel den Menschen, befallen. Sie sind generell sehr wandlungsfähig, ihr Gefährdungspotenzial kann jederzeit unvorhergesehen steigen. Die Influenza AViren werden nach den Hüllproteinen Hämagglutinin (H) und Neuraminidase (N) in Subtypen unterteilt. Bisher sind 16 H- und neun N-Subtypen aus Wasservögeln bekannt, die in allen Kombinationen vorkommen können. Weitere Subtypen wurden jüngst in Fledermäusen nachgewiesen. Das Krankheitsbild der Aviären Influenza variiert je nach Virus (Subtyp) und Wirt sehr stark. Wildlebende Wasservögel zeigen als Reservoirwirt für Aviäre Influenzaviren (AIV) häufig keine Symptome. Als Geflügelpest beim Geflügel werden die anzeigepflichtigen Infektionen mit hochpathogenen Virusstämmen (HPAIV) der Subtypen H5 und H7 bezeichnet, beim Wildvogel die Infektion mit hochpathogenem H5N1. Nur anhand reiner genetischer Daten ist das Potenzial von AIV, den Menschen zu infizieren, nicht vorherbestimmbar. Daher sind auch Infektionen mit niedrigpathogenen AIV (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 grundsätzlich anzeigepflichtig. Als Grundlage für eine Pathogenitätsbestimmung, also die Unterscheidung zwischen HPAIV und LPAIV, sieht das Tierseuchenrecht gleichrangig sowohl den Tierversuch (intravenöser Pathogenitätsindex, IVPI) als auch die molekulare Bestimmung der Aminosäuresequenz im Bereich der endoproteolytischen Schnittstelle des Hämagglutinins vor. Um die Geflügelbestände langfristig zu schützen, wurden daher EU-weit entsprechende Überwachungsprogramme implementiert.

Untersuchungen am LGL

Das Programm der Bundesrepublik Deutschland zur Überwachung von Geflügel und Wildvögeln auf Aviäre Influenza sieht einerseits ein serologisch basiertes Screening der Hausgeflügelpopulationen vor und andererseits ein virologisches Wildvogelmonitoring, bei dem die Präsenz von Virusgenom untersucht wird. 2013 untersuchte das LGL 1.299 Seren von Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und Straußen auf Antikörper gegen AIV. In keinem der Seren wies das LGL H5- der H7- spezifische Antikörper nach.

Wildvogelmonitoring

Nach Beschluss 2010/367/EU musste das Wildvogelmonitoring grundlegend geändert werden. In den Jahren 2006 bis 2009 waren EU-weit ca. 350.000 Wildvögel untersucht worden, 75 % der Proben wurden über ein sogenanntes aktives Monitoring gewonnen, also zum Beispiel durch die Beprobung erlegter Tiere oder die Untersuchung von Vögeln, die zur Überwachung eines Viruseintrags dienen (Indikatortiere). Das hochpathogene HPAIV vom Subtyp H5N1 wurde fast ausschließlich bei tot aufgefundenen, also im Rahmen des passiven Monitorings untersuchten Tieren nachgewiesen. Eine der wenigen Ausnahmen hiervon stellte der HPAIV-H5N1-Nachweis bei einer im Frühjahr 2009 in Bayern geschossenen Wildente dar. Das Wildvogelmonitoring ist daher seit 2011 ausschließlich auf die Detektion von HPAIV-H5N1 bei tot aufgefundenen Wildvögeln (passives Monitoring) ausgerichtet. 2013 untersuchte das LGL 71 Proben im Rahmen der passiven Überwachung mit dem Schwerpunkt Risikospezies (Wasservögel, Greifvögel). Dabei wies das LGL nur bei einer Wildente AIVGenom nach. Eine Subtypisierung war aufgrund der niedrigen Genomlast nicht möglich. Diese Ergebnisse lassen für Bayern die Aussage zu, dass im Jahr 2013 keine auffälligen Infektionen mit HPAIV stattfanden. Diese Aussage kann allerdings nur aufrechterhalten werden, solange tote Risikospezies vor Ort bemerkt werden und Material an das LGL zur Untersuchung gelangt.

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