Untersuchungen der Geräteuntersuchungsstelle
Ergebnisse 2018

Hintergrund

Ziele der Marktüberwachung sind der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten und die Stärkung eines fairen Wettbewerbs. Im Rahmen von Aktionen wählt die staatliche Marktüberwachung Produkte systematisch aus und überprüft, ob die geltenden Anforderungen eingehalten werden. Dabei unterstützt die Geräteuntersuchungsstelle (GUS) des LGL die Bayerische Gewerbeaufsicht als Marktüberwachungsbehörde durch die technische Überprüfung der dem Markt entnommenen Produkte. Die Geräteuntersuchungsstelle überprüft Verbraucherprodukte, die dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) unterliegen, auf sicherheitstechnische Mängel. Bei der Auswahl möglicher Produkte werden auch Informationen über unsichere Produkte aus dem europäischen Meldesystem RAPEX, aus dem internetgestützten Informations- und Kommunikationssystem auf europäischer Ebene (ICSMS) und aus Internetrecherchen, aber auch aus Verbraucherbeschwerden berücksichtigt. Regelmäßig findet zudem ein Erfahrungsaustausch mit den Geräteuntersuchungsstellen der anderen Bundesländer statt.

Untersuchte Produkte

Im Jahr 2018 überprüfte und begutachtete die GUS insgesamt 560 Produkte, darunter beispielsweise die Energieeffizienz von Haushaltsbacköfen und LED-Lampen, die Sicherheit von elektrischen Kohleanzündern, Akku-Rasierern und E-Zigaretten, verschiedene Spielzeuge (Beißringe, Schnullerketten) und elektrische Haushaltsgeräte. In einigen Fällen beauftragte das LGL eine externe akkreditierte Prüfstelle mit der Prüfung, da hierzu spezielle Prüfgeräte notwendig waren. Dazu gehören zum Beispiel Energieeffizienz-Prüfungen von Kochfeldern und Kühllagerschränken, die Prüfung der Durchstichfestigkeit eines Sicherheitsschuhs, die Sicherheit von Spanngurten sowie Widerstandsprüfungen gegen Eindringen von Wasser in LED-Baustrahler. Da die Marktüberwachungsbehörden die Produkte bereits im Hinblick auf mögliche Mängel oder Gefahren auswählen, ist die Zahl der hier festgestellten Mängel nicht unmittelbar auf die Verhältnisse am Markt übertragbar, sondern zeigt das Ergebnis einer sorgfältig geplanten Marktüberwachung.

Die Abb. zeigt die prozentuale Verteilung der Mängel, der im Jahr 2018 von der Geräteuntersuchungsstelle untersuchten Produkte. Ohne Mängel waren 45 % der Produkte. Geringe, meist formelle Mängel wiesen 38 % der Produkte auf, während  erhebliche und schwere Mängel technischer und formeller Art an insgesamt  17 % der Proben festgestellt wurden.

Abb 1.: Verteilung der 2018 festgestellten Mängel

Einzelbeispiel: Prüfung der elektrischen Sicherheit von LED-Baustrahlern

In einem gemeinsamen Projekt des Gewerbeaufsichtsamtes München und der Bundesnetzagentur (BNetzA) wurden LED-Baustrahler aus dem Online-Handel untersucht. Nach Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit durch die BNetzA führte das LGL die weiteren Untersuchungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit, des angegebenen Schutzes gegen Eindringen von Wasser und der Kennzeichnung durch. Von den 29 Proben war nur eine mängelfrei. 19 Strahler wiesen technische Mängel auf – etwa fehlende Schutzleiterverbindungen, nicht vorhandene Zugentlastung der Netzleitung, mangelhafte Qualität der Netzleitung oder Nicht-Erfüllung des angegebenen Schutzes gegen Eindringen von Wasser. Ein Exemplar wies alle oben aufgeführten Mängel auf. Bei sieben Strahlern kam es zu Kennzeichnungsmängeln; so fehlte die Adresse des Herstellers oder des Importeurs. Die zuständigen Marktaufsichtsbehörden ordneten die umgehende Beseitigung der Mängel an.

Einzelbeispiel: Elektrischer Kohleanzünder

Wegen erheblicher Sicherheitsbedenken erhielt die GUS von der Marktüberwachung einen elektrischen Kohlenanzünder zur Überprüfung. Diese Geräte dienen in Shisha-Bars dazu, schnell genügend glühende Kohle zum Entzünden der Shishas zubereiten zu können. Die Prüfung des Gerätes ergab tatsächlich erhebliche Mängel. Eine Anleitung mit den erforderlichen Bedien- und Sicherheitshinweisen fehlte ebenso wie alle vorgeschriebenen Kennzeichnungen, insbesondere auch die wegen der auftretenden Gehäusetemperaturen notwendige Kennzeichnung für „heiße Oberfläche“. Die elektrische Prüfung ergab, dass der Schutzleiter nicht angeschlossen war und somit keine Schutzleiterfunktion bestand. Darüber hinaus wurde das Gerät im Betrieb viel zu heiß: An berührbaren Nicht-Funktionsflächen wie etwa den Seitenteilen konnten bis ca. 400° C, am Handgriff bis ca. 130° C gemessen werden. Die zuständige Marktaufsichtsbehörde untersagte den weiteren Verkauf.

Die Abb. zeift ein Normalfoto eines elektrischen Kohleanzünders

Abb 2.: Elektrischer Kohleanzünder

In Abbildung sind als Mangel die fehlende Zugentlastung der Netzleitung und der fehlender Anschluss des Schutzleiters am berührbaren Metalldeckel erkennbar.

Abb 3.: Festgestellte Mängel: fehlende Zugentlastung der Netzleitung, fehlender Anschluss des Schutzleiters am berührbaren Metalldeckel

Die Abbildung  zeigt ein mit der Wärmebildkamera aufgenommenes Bild des Kohleanzünders in Betrieb.

Abb 4.: Das Foto mit der Wärmebildkamera zeigt die Stellen (hellblau über grün bis rot), die im Betrieb zu heiß werden.

 

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