Untersuchungen der Geräteuntersuchungsstelle -
Ergebnisse 2017

Hintergrund

Im Jahr 2017 überprüfte und begutachtete die Geräteuntersuchungsstelle insgesamt 355 Produkte, darunter beispielsweise LED-Lampen, hinsichtlich der Energieeffizienzklasse und der elektrischen Sicherheit, aber auch Akkus, USB-Ladenetzteile, Tauchpumpen, verschiedene Spielzeuge und elektrische Haushaltsgeräte. In zwei Fällen beauftragte das LGL eine externe akkreditierte Prüfstelle mit der Prüfung, da hierzu spezielle Prüfgeräte notwendig waren: bei der Prüfung der Energieeffizienz eines Kühllagerschrankes sowie der Bestätigung des negativen Prüfergebnisses des LGL durch die vorgeschriebenen Nachprüfungen der Energieeffizienz eines Haushaltsbackofens. Da die Marktüberwachungsbehörden die Produkte bereits im Hinblick auf mögliche Mängel oder Gefahren auswählen, ist die Zahl der festgestellten Mängel nicht unmittelbar auf die Verhältnisse am Markt übertragbar, sondern zeigt das Ergebnis einer sorgfältig geplanten Marktüberwachung.

Die Abbildung zeigt die prozentuale Verteilung der Mängel, der im Jahr 2017 von der Geräteuntersuchungsstelle untersuchten Produkte. Ohne Mängel waren 60 % der Produkte. Geringe, meist formelle Mängel wiesen 26 % der Produkte auf, während erhebliche Mängel technischer und formeller Art an 3 % festgestellt wurden. Schwere Mängel wiesen 11 % der Proben auf.

Abbildung 1: Ergebnisse der Produktprüfungen 2017

Tauchpumpen

Die Geräteuntersuchungsstelle prüfte im Rahmen einer Schwerpunktaktion mit dem Gewerbeaufsichtsamt München 52 Tauch- und Gartenpumpen. Diese wurden nicht nur im Handel als Probe entnommen, sondern zum Teil auch über den Onlinehandel bezogen. Bei fast allen Pumpen stellte das LGL formale Mängel hinsichtlich der Kennzeichnung und der Bedienungsanleitung fest. Nur eine Pumpe wies gravierende sicherheitstechnische Mängel auf. Die Marktaufsicht veranlasste in beiden Fällen die Beseitigung der Mängel.

Energieeffizienz von Haushaltsbacköfen

Seit 2014 wird der maximale Energieverbrauch von Haushaltsbacköfen sowie deren Kennzeichnung durch EU-Verordnungen festgelegt. Das LGL hat die für eine normgerechte Prüfung notwendigen Mess- und Prüfgeräte beschafft und mehrere Haushaltsbacköfen in der Geräteuntersuchungsstelle überprüft, ob die Energieverbrauchswerte den geforderten Normvorgaben entsprechen.

LED-Lampen

Nach dem Verbot von Glühlampen spielen LED-Lampen als alternative Beleuchtungstechnik eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt für Verbraucherprodukte. Um die europaweit geltenden rechtlichen Anforderungen an Lichtqualität, Energieeffizienz und Sicherheit zu überprüfen, untersuchte die Geräteuntersuchungsstelle im Jahr 2017 insgesamt 103 LED-Lampen von Herstellern mit Sitz in Bayern. Diese Aktion fand in Zusammenarbeit mit den Gewerbeaufsichtsämtern bei den Regierungen von Schwaben und Oberbayern statt. Für die Untersuchung der Lichteigenschaften und zum Energieverbrauch der Proben kam ein vereinfachtes Messverfahren zum Einsatz. Das eingesetzte Goniophotometer liefert für die untersuchten Lampen eine schnelle, ausreichend genaue Einschätzung der relevanten Werte, wie Energieverbrauch, Lichtstrom, Farbtemperatur oder den Abstrahlwinkel (siehe Abbildung 2).
Von den 103 untersuchten LED-Lampen in Birnen-, Ball- oder Kerzenform mit klarer oder matter Ausführung zeigten zwölf Proben auffällige Abweichungen gegenüber den Herstellerangaben zu den Lichteigenschaften oder zum Energieverbrauch. Die Untersuchungen auf elektrische und technische Sicherheit ergaben hingegen keine Auffälligkeiten. Die erzielten Messergebnisse dienen der Gewerbeaufsicht auch als Grundlage für die Überprüfung der Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) der LED-Lampen. Im Jahr 2018 ist ein weiteres Projekt zur Überprüfung von LED-Lampen geplant. Dabei beteiligt sich auch die Bundesnetzagentur mit Untersuchungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).

Die Abbildung zeigt ein Messprotokoll der Messung einer LED-Lampe mit dem Goniophotometer. Neben einem Foto der untersuchten LED sind die Messdaten Lichtstrom, Lichtstärke und elektrische Leistung in Farbbalkendiagramme dargestellt. Dazu werden noch ein Polardiagramm zur Abstrahlcharakteristik, der Verlauf der elektrischen Leistung und das Lichtspektrum der LED-Lampe gezeigt.

Abbildung 2: Beispiel eines Messprotokolls für LED-Lampen – Darstellung der gemessenen elektrischen Daten (Stromverbrauch, Leistung) und lichttechnischen Daten (Lichtstrom, Lichtstärke, Lichtfarbe) von LED-Lampen, teilweise grafisch aufbereitet, wie zum Beispiel Abstrahlwinkel oder das gemessene Lichtspektrum

 

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