Gasdruckfanfaren - Überprüfungen 2006

Gasdruckfanfaren finden z. B. Verwendung in Fußballstadien, wobei einige davon hochentzündliche Treibgase enthalten, die zu erheblichen Brandverletzungen führen können. Die Abgabe an Privatpersonen ist nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) untersagt.

Rechtzeitig vor der Fußballweltmeisterschaft wurden von der Geräteuntersuchungsstelle in Zusammenarbeit mit dem für Bedarfsgegenstände zuständigen Sachgebiet insgesamt 21 solcher Gasdruckfanfaren untersucht. Davon musste bei zehn Proben das verwendete brennbare Treibgas als gefährlicher Mangel bewertet werden. Ferner besteht die Gefahr erheblicher Gehörschäden, da diese Gasdruckfanfaren einen Lärmpegel von 120 bis 130 dB(A) in circa 2 m Abstand entwickeln.

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