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Nitrosamine in Luftballons – immer noch ein Problem?
Foto: © beerfan - Fotolia.com
Luftballons werden aus Natur- oder Synthesekautschuk hergestellt, wobei Dithiocarbamate und Thiurame als Vulkanisationsbeschleuniger eingesetzt werden. Hieraus können während des Vulkanisationsprozesses (d. h. während der Überführung der plastischen Polymere durch Vernetzung in einen dauerhaft gummielastischen Zustand) N-Nitrosamine und in Nitrosamine umsetzbare Stoffe (nitrosierbare Stoffe) entstehen. Nitrosierbare Stoffe sind die Vorstufen der als kanzerogen eingestuften Nitrosamine. Nitrosamine können von Menschen beim Mundkontakt mit den Luftballons über die Haut aufgenommen werden.
In der Bedarfsgegenständeverordnung sind für Luftballons aus Natur- oder Synthesekautschuk folgende zulässige Höchstmengen festgelegt:
- flüchtige Nitrosamine: 50 µg/kg (Summe der nachgewiesenen Nitrosamine)
- nitrosierbare Stoffe: 1000 µg/kg (Summe der nachgewiesenen nitrosierbaren Stoffe)
Das LGL untersuchte im Zeitraum von 2010 bis 2015 insgesamt 179 Proben Luftballons auf 11 flüchtige Nitrosamine. Am häufigsten und in hohen Konzentrationen wurden N-Nitrosodimethylamin (NDMA), N-Nitrosodiethylamin (NDEA), N-Nitrosodibutylamin (NDBA) und N-Nitrosodiisobuthylamin (NDiBA) nachgewiesen.
Der Anteil der zu beanstandenden Proben lag 2010 mit 19 % am höchsten. Im Jahr 2011 waren zwar in 26 % der Proben die Höchstmengen für Nitrosamine oder nitrosierbare Stoffe nominell überschritten, aber nur 11 % der Proben waren unter Berücksichtigung der Messunsicherheit zu beanstanden. Grund für die Überschreitungen waren die hohen Gehalte der flüchtigen Nitrosamine NDBA (110 µg/kg bis 212 µg/kg) und NDMA (51 µg/kg bis 100 µg/kg) sowie die Überschreitung des Summenwertes für die Nitrosamine oder des Summenwertes für nitrosierbare Stoffe. In den Folgejahren ging die Quote der Höchstmengenüberschreitung etwas zurück, was tendenziell auf eine Verbesserung hinweist (Abbildung 1). Bei den meisten der beanstandeten Luftballonproben blieb die Herkunft ungeklärt. Jeweils eine Probe stammte aus Mexiko und Deutschland, drei Proben kamen aus China.
Abbildung 1: Überblick über die Belastungssituation von Luftballons mit Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen von 2010 bis 2015 (HM = Höchstmenge)
Betrachtet man die in den letzten sechs Jahren am LGL gemessenen Gehalte an Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen, so zeigt sich, dass für Nitrosamine in den Jahren 2010 und 2011 die zulässige Höchstmenge in 19 % bzw. 30 % der Proben überschritten war, in den folgenden vier Jahren nur in 3 % bis 10 % der Proben. Nitrosierbare Stoffe wies das LGL in dem Beobachtungszeitraum in 6 % bis 15 % der Proben nach, wobei die Quoten zwischen den Jahren deutlich schwankten, so dass hier keine Tendenz ableitbar ist (Abbildung 2).
Abbildung 2: Höchstmengenüberschreitungen für Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe von 2010 bis 2015
Fazit
Die Untersuchungsergebnisse des LGL weisen tendenziell auf Verbesserung der Belastungssituation von Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Luftballons hin, auch wenn die Quote der auffälligen Proben nach unserer Einschätzung weiter reduziert werden könnte. Daher wird sich das LGL auch weiterhin der Thematik widmen, um auch in den nächsten Jahren die Entwicklung zu verfolgen.