Tattoofarben aus dem Internethandel - Untersuchungsergebnisse 2014

Das LGL hat in den vergangenen Jahren immer wieder Tattoofarben untersucht, die in Tätowierstudios oder bei Herstellern und Importeuren entnommen worden waren. 2014 wurde die Beprobung auf in Bayern ansässige Händler ausgeweitet, die Tattoofarben im Internet anbieten. Das LGL erhielt zwölf Tattoofarben von fünf verschiedenen Internetanbietern: Die fünf schwarzen Farben untersuchte das LGL auf mögliche Verunreinigungen mit krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ( (PAK). Die sieben farbigen Tätowiermittel wurden auf die mögliche Anwesenheit von Schwermetallen und von krebserzeugenden aromatischen Aminen geprüft, die durch Spaltung aus Azofarbstoffen freigesetzt werden oder als Verunreinigung in den eingesetzten Farbpigmenten enthalten sein können. Auf das gleiche Untersuchungsspektrum wurde auch eine bei einem Internetanbieter entnommene rote Permanent Make- up- Farbe getestet.

Resultate

Erfreulicherweise ergaben die Untersuchungen aller schwarzen Farben auf PAK keinen Anlass zur Beanstandung. Die gleiche positive Bilanz konnte bei den Schwermetalluntersuchungen der sieben farbigen Tätowiermittel gezogen werden. In einer gelben Tattoofarbe wies das LGL geringe Mengen des aromatischen Amins o-Anisidin nach. Wegen der geringen Mengen an o-Anisidin kann davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um einen absichtlich ugesetzten Stoff handelt, sondern um eine Verunreinigung der enthaltenen Farbpigmente oder um ein Spaltprodukt aus einer Seitenkette des gelben Farbstoffs CI 11740, der laut Deklaration enthalten ist. Nach toxikologischer Abschätzung ergeben sich aus den gefundenen geringen Mengen an o-Anisidin kein relevantes zusätzliches Krebsrisiko und auch keine anderweitige Eignung zur Gesundheitsschädigung. Nach Tätowiermittelrecht darf o-Anisidin in Tattoofarben –- bis auf technisch unvermeidbare Spuren – jedoch nicht enthalten sein. Der Produktverantwortliche wurde daher aufgefordert, Qualität und Stabilität von Tätowierfarben mit diesem Pigment zu überprüfen und dieses Pigment bei der Herstellung von Tätowierfarben nicht mehr zu verwenden.

Die einzige vorgelegte Permanent Make- up-Probe, eine hellrote Farbe zur Lippenkonturierung, fiel bei den Prüfungen am LGL durch ihren Nickelgehalt auf.
Nickel ist das häufigste Kontaktallergen in der EU und zählt zu den Allergenen mit den höchsten Sensibilisierungsraten in der Bevölkerung. Deshalb sollten die Nickelgehalte in Körperkontaktmaterialien so niedrig wie möglich gehalten werden. Da die vorliegende Lippenpigmentierungsfarbe Nickel in einer Menge enthält, die über das technisch unvermeidbare Maß hinausgeht, wurde das Produkt als nicht verkehrsfähig beurteilt. Der Produktverantwortliche wurde aufgefordert durch die Auswahl nickelärmerer Rohstoffe (vor allem der als Farbpigmente eingesetzten Eisenoxide) die Nickelgehalte zu reduzieren und einen Warnhinweis für Nickelallergiker („Enthält Nickel. Bei Verwendung des Produktes sind allergische Reaktionen möglich“) auf den Etiketten anzubringen. Neben der stofflichen Zusammensetzung prüfte das LGL auch die Kennzeichnung der vorgelegten Proben. Dabei musste festgestellt werden, dass bei 60 % der Produkte die Kennzeichnung nicht den Vorgaben der Tätowiermittelverordnung entsprach.

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