Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in schwarzen Tätowiermitteln - Untersuchungsergebnisse 2012

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in schwarzen Tätowiermitteln

Der Trend sich tätowieren zu lassen hält unvermindert an. In Deutschland sind nach einer Studie der Universität Leipzig aus dem Jahr 2009 etwa 24 % der Bevölkerung in der Altersgruppe zwischen 14 und 34 Jahren tätowiert. Aus einer Internetbefragung, die die Universität Regensburg bei Tätowierten im deutschsprachigen Raum durchgeführt hat, geht hervor, dass die überwiegende Anzahl der Tätowierungen komplett oder teilweise schwarz ist. Schwarze Tattoofarben enthalten als farbgebenden Bestandteil in der Regel den Farbstoff Kohlenstoff (Carbon Black), der in der Bestandteileliste auf dem Produkt mit der Colour-Index-Nummer CI 77266 angegeben werden muss. Carbon Black ist Ruß, der technologisch durch die unvollständige Verbrennung von kohlenwasserstoffhaltigen Materialien, wie Erdgas oder bestimmten Erdölfraktionen gewonnen wird. Produktionsbedingt kann dieser Farbstoff daher, je nach Qualität, mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) verunreinigt sein. Da PAK bei Verbrennungsvorgängen gebildet werden, können sie übrigens auch bei Lebensmitteln auftreten, die bei Ihrer Zubereitung stark erhitzt werden oder mit Verbrennungsgasen bzw. Rauch in Kontakt kommen (z.B. an den geschwärzten Oberflächen bei gegrilltem Fleisch oder geräuchertem Schinken). Zur Substanzklasse der PAK gehören eine Vielzahl verschiedener Verbindungen, von denen einige auch potentiell krebserzeugend sind.

Rechtssituation

Rechtlich gesehen müssen Tätowiermittel in Deutschland den Anforderungen der Tätowiermittel-Verordnung entsprechen. Nach den Vorschriften der Tätowiermittel-Verordnung besteht ein Verwendungsverbot für acht potentiell krebserregende PAK. Hinsichtlich der gesundheitlichen Relevanz von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Tätowiermitteln hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine toxikologische Bewertung veröffentlicht, nach der ein ernstes Risiko für Verbraucher besteht, wenn die Summe an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen den Wert von 0,5 mg/kg überschreitet oder der Benzo[a]pyren-Gehalt 0,5 µg/kg übersteigt.

Untersuchungsergebnisse

Zur Überprüfung der PAK-Gehalte in schwarzen Tattoofarben wurden in einer Probenserie insgesamt 21 schwarze Tätowiermittel und 5 Permanent-Make-up-Farben auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe untersucht. Dazu wurde ein Screening-Verfahren mittels HPLC-FLD angewandt. Positive Befunde wurden über ein GC/MS-Analysenverfahren abgesichert. Mittels geeigneter isotopenmarkierter interner Standards wurden die Gehalte von insgesamt 24 polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bestimmt.

Die Abbildung zeigt ein Säulendiagramm über die PAK-Summengehalte in Tätowiermitteln, die im Jahr 2012 analysiert wurden. Abgebildet sind 7 Proben. Bei den Tätowiermittel-Proben 1 bis 4 wurde eine mittlere Verunreinigung mit Gehalten von 2,1 bis 6,5 mg/kg bestimmt. Die Proben 5 bis 7 sind mit PAK-Summengehalten über 80 mg/kg stark verunreinigt.

Abbildung: PAK-Summengehalt in Tätowiermitteln aus dem Jahr 2012

Von den 26 Tätowiermitteln und Permanent-Make-up-Farben waren drei schwarze Tattoofarben mit PAK-Summengehalten zwischen 83 und 96 mg/kg hochgradig verunreinigt. Diese drei hoch belasteten Proben, die die gleiche Bezeichnung trugen und vom selben Hersteller stammten, stellen ein ernstes Risiko für den Verbraucher dar und sind deswegen als gesundheitsschädlich beurteilt worden. Sie dürfen daher nach deutschem Recht nicht in Verkehr gebracht werden. Für das betroffene Produkt wurde eine entsprechende Schnellwarnung im europäischen Schnellwarnsystem RAPEX veranlasst. Vier Proben waren ausschließlich mit einer PAK-Verbindung (Naphthalin) verunreinigt. Die Gehalte lagen zwischen 2 und 6,5 mg/kg. Die Produkte entsprachen somit nicht den Anforderungen der Tätowiermittel-Verordnung und wurden als nicht verkehrsfähig beurteilt. Bei 14 schwarzen Tätowiermitteln mit dem farbgebenden Inhaltsstoff Carbon Black war keine nennenswerte Belastung mit PAK feststellbar. Bei 5 schwarzen Pigmentierfarben für Permanent Makeup, die anstelle Carbon Black schwarzes Eisenoxid als Farbkomponente enthielten, waren PAK erwartungsgemäß nicht nachweisbar.

Ausblick

Diese Ergebnisse zeigen, dass die Produktion von schwarzen Tätowiermitteln mit PAK-Summengehalten unterhalb von 0,5 mg/kg durchaus technologisch möglich ist, wenn Farbstoffe in entsprechender Qualität und Reinheit eingesetzt werden. Das Vorkommen von zum Teil hochgradig verunreinigten, schwarzen Tätowiermitteln auf dem Markt verdeutlicht jedoch, dass auch zukünftig eine regelmäßige Überwachung dieser Produktgruppe auf ihren Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen notwendig ist.

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